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Zone gesperrt?

Facility Management: Sprinkleranlagen » Grundlagen » Grundverständnis für Ereignisse » Zone gesperrt?

Gesperrte Zone in der Sprinkleranlage zeigt deaktivierten Schutzbereich im Gebäude an

Zonenschließungsprotokoll

Automatische Sprinkleranlagen sind im deutschen Baurecht als anerkannte Feuerlöschanlagen eingestuft und stellen einen wesentlichen Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Ihre Funktionsfähigkeit muss deshalb ständig gewährleistet sein, um die Sicherheit von Menschen, Sachwerten und der Umwelt zu sichern. Eine Außerbetriebnahme – sei sie geplant oder ungeplant – stellt einen sicherheitsrelevanten Eingriff in das genehmigte Brandschutzkonzept dar und kann zu einer Einschränkung der Nutzungsgenehmigung führen. Zu den maßgeblichen Regelwerken gehören die DIN EN 12845 (Planung, Installation und Instandhaltung von Sprinkleranlagen), die VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen), die DIN 14462 (Planung und Einbau von Löschwasserleitungen/Wandhydranten) sowie die einschlägigen Landesbauordnungen und Arbeitsschutzvorschriften. Das vfdb‑Merkblatt 14‑05 stellt ergänzende Hinweise für den Umgang mit Ausfällen anlagentechnischer Brandschutzsysteme bereit. In VdS 2000 wird ausdrücklich betont, dass Brandschutzanlagen nur in Abstimmung mit den zuständigen Personen außer Betrieb genommen werden dürfen, der Versicherer zu informieren ist und Ersatzmaßnahmen vorzusehen sind. Ziel dieses Basisstandards ist es, ein strukturiertes Vorgehen für Facility‑Management‑Organisationen zu definieren, um die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen bei gesperrten Sprinklerzonen zu erfüllen.

Zonenschließungsprotokoll bei Sprinklerereignissen

Begriffsdefinition und Systemabgrenzung

Eine gesperrte Zone liegt vor, wenn Alarmventilstationen, Teilbereiche des Rohrnetzes oder komplette Sprinklergruppen außer Betrieb gesetzt, drucklos geschaltet oder hydraulisch abgetrennt werden. Die vfdb führt aus, dass Abschaltungen geplant (z. B. Umbau, Wartung) oder ungeplant (z. B. Defekt, Leckage) erfolgen können. Bei der geplanten Abschaltung kann der Betreiber die Gefährdungen im Vorfeld ermitteln und Ersatzmaßnahmen gezielt vorbereiten; bei ungeplanten Ereignissen müssen vorbereitete Handlungsanweisungen greifen.

Technische und organisatorische Relevanz

Die Außerbetriebnahme einer Sprinklerzone führt zu einer temporären Reduzierung oder Aufhebung der brandschutztechnischen Schutzwirkung.

Das hat baurechtliche, versicherungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen:

Aspekt

Baurecht

Nach BayBO/HBO ist die Sprinkleranlage Bestandteil der Baugenehmigung. Ihre Außerbetriebnahme schränkt die Nutzungserlaubnis ein und bedarf zusätzlicher Schutzmaßnahmen.

Versicherung

Das Risiko erhöht sich; der Versicherer muss vor Außerbetriebnahme informiert werden. VdS 2000 empfiehlt, Außerbetriebnahmen dem Versicherer anzuzeigen und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

Arbeitsschutz

Eine Abschaltung kann Gefährdungen für Beschäftigte erhöhen. Die DGUV‑Information 205‑026 (für Löschgasanlagen) und Arbeitsschutzrecht fordern eine Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung der Mitarbeitenden.

Betreiberpflicht

Der Betreiber bleibt verantwortlich, die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten, Ersatzmaßnahmen umzusetzen und die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

Grundsatz der Verfügbarkeitsverpflichtung

DIN EN 12845 und die VdS‑Richtlinie CEA 4001 verlangen, dass automatische Sprinkleranlagen stets betriebsbereit zu halten sind. Die Fürther Bauaufsicht betont, dass baurechtlich erforderliche Sprinkleranlagen der Gewährleistung der Schutzziele dienen, daher ist ihre Betriebsbereitschaft ständig erforderlich. Die Außerbetriebnahme ist nur in dem Umfang und für die Dauer zulässig, die zwingend notwendig ist. VdS 2000 fordert, dass Arbeiten, die eine Außerbetriebsetzung erfordern, möglichst schnell durchzuführen sind und die Anlage nur in dem unbedingt nötigen Umfang außer Betrieb gesetzt werden darf.

Formelle Freigabe

Eine Sperrung darf ausschließlich nach einem strukturierten Freigabeprozess erfolgen. Rechtliche Grundlagen und die VdS‑Empfehlungen sehen vor, dass Brandschutzanlagen nur in Abstimmung mit verantwortlichen Personen außer Betrieb genommen werden dürfen. Die Bauaufsicht Fürth verlangt vor geplanten Außerbetriebnahmen die Erstellung einer gebäudespezifischen Handlungsanweisung und die Information der zuständigen Behörde. Aus Versicherersicht stellt die Außerbetriebnahme eine Gefahrerhöhung dar (§ 23 VVG); eine Risikoanzeige hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.

Der Freigabeprozess umfasst folgende Schritte:

Freigabeschritt

Inhalt

Verantwortlich

Antrag

Schriftlicher Antrag mit Begründung, geplanter Dauer und Angabe der betroffenen Zone; Erfassung besonderer Schutzaufgaben wie Verhinderung von Brandüberschlag.

Facility‑Management bzw. Fachplaner

Risikobewertung

Analyse der Auswirkungen auf die Schutzwirkung, Bewertung der Brandlast, Prüfung der baulichen und organisatorischen Randbedingungen; Nutzung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht.

Brandschutzbeauftragter oder Sachverständiger

Genehmigung

Schriftliche Freigabe; Festlegung von Ersatzmaßnahmen; Abstimmung mit Bauaufsicht bzw. Feuerwehr.

Betreibervertretung

Information

Unverzügliche Information an Feuerwehr, Leitstelle, Versicherer und alle Nutzer. Die Bauaufsicht fordert die Meldung mindestens zwei Arbeitstage vor der Abschaltung und Angaben zu Adresse, Grund, Dauer und Ansprechpartner.

Facility‑Management‑Leitung

Ohne dokumentierte Freigabe ist eine Sperrung unzulässig; die Haftung verbleibt beim Betreiber.

Sperrprotokoll

Für jede gesperrte Zone ist ein detailliertes Protokoll zu führen. Die Bauaufsicht fordert, dass der Betreiber bei der Mitteilung zur Abschaltung Angaben zu Adresse, Grund, Dauer, Maßnahmen der Handlungsanweisung und Kontaktdaten macht.

Daraus lassen sich folgende Mindestinhalte ableiten:

Dokumentationsfeld

Inhalt

Gebäude / Zone

Eindeutige Bezeichnung der Zone (z. B. Sprinklergruppe, Wasserversorgungseinrichtung).

Datum / Uhrzeit

Beginn und voraussichtliches Ende der Sperrung; spätere Bestätigung des tatsächlichen Endes.

Anlass

Grund der Außerbetriebnahme (Wartung, Umbau, Störung).

Verantwortliche Person

Name und Funktion der Person, die den Antrag gestellt und die Freigabe erteilt hat.

Ersatzmaßnahmen

Beschreibung der durchgeführten Kompensationsmaßnahmen, einschließlich Brandwachen, Schließen der Brandschutztüren, Verbot offener Flammen und Bereitstellung manueller Löschmittel.

Rückmeldung Wiederinbetriebnahme

Bestätigung der Wiederinbetriebnahme durch eine Fachfirma oder befähigte Person inklusive Nachweis der Funktionsprüfung.

Einbindung in das Brandschutz- und Anlagenbuch

Die Außerbetriebnahme ist in das Betriebsbuch der Sprinkleranlage sowie in die objektspezifische Brandschutzdokumentation aufzunehmen. Die Einträge müssen revisionssicher sein, damit bei Prüfungen durch Behörden oder Versicherer die Nachvollziehbarkeit gegeben ist. VdS 2000 verlangt die Dokumentation der Ersatzmaßnahmen und empfiehlt, Aushänge an der Informationsstelle der Feuerwehr bereitzustellen.

Grundsatz der Kompensation

Fällt die automatische Löschfunktion aus, sind organisatorische und ggf. technische Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um das Sicherheitsniveau angemessen zu kompensieren. VdS 2000 führt Brandwachen, Sicherstellung der Brandmeldung, Verringerung der Brandlast und Bereitstellung manueller Löschmittel als typische Ersatzmaßnahmen auf. Die Bauaufsicht Fürth ergänzt, dass Brandschutztüren und -klappen zu schließen sind, ständige Begehungen der Bereiche erforderlich sind und Feuerlöschgeräte sowie ausgebildetes Personal bereitzuhalten sind.

Typische Ersatzmaßnahmen

Maßnahme

Ziel

Rahmenbedingungen

Brandwache

Früherkennung und Intervention; kontinuierliche Begehung der betroffenen Bereiche.

Qualifiziertes Personal mit geeigneter Kommunikationstechnik; Begehungen dokumentieren.

Schließen von Brandschutztüren und -klappen

Verhinderung der Rauchausbreitung; Erhalt von Brandabschnitten.

Betroffene Türen/ Klappen sind während der Sperrung geschlossen zu halten.

Bereitstellung manueller Löschmittel

Sicherstellung der Brandbekämpfung vor Ort.

Feuerlöscher, Wandhydranten oder mobile Löschwasserbehälter bereitstellen; Personal unterweisen.

Verbot von Rauchen und Heißarbeiten

Reduktion zusätzlicher Zündquellen.

Rauchen und offenes Feuer im betroffenen Bereich untersagen; Heißarbeiten nur mit Erlaubnisscheinverfahren.

Reduzierung der Brandlast / Nutzungseinschränkung

Begrenzung des Brandrisikos; ggf. Einstellung des Betriebs während der Abschaltung.

Lagerungen und Arbeiten im gesperrten Bereich einschränken; Nutzung des Objekts ggf. einstellen.

Aufrechterhaltung der Brandmeldung

Sicherstellung der Früherkennung.

Automatische und nichtautomatische Melder aktiv lassen; ggf. mobile Brandmelder einsetzen.

Information der Feuerwehr und Leitstelle

Externe Alarmierungsanpassung; Unterstützung durch Feuerwehr.

Im Main‑Taunus‑Kreis muss die Leitstelle telefonisch und per Fax über die Außerbetriebnahme informiert werden; im Allgemeinen muss die zuständige Feuerwehr informiert werden.

Die Auswahl der Maßnahmen richtet sich nach der objektspezifischen Gefährdungsanalyse und der Dauer der Sperrung. Bei längerer Außerbetriebnahme kann es erforderlich sein, mobile Löschanlagen oder zusätzliche Überwachungstechnik einzusetzen.

Interne Kommunikation

Alle betroffenen Organisationseinheiten – Sicherheitsdienst, Haustechnik, Mieter, Fremdfirmen und Betreiber – sind unverzüglich zu informieren. Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten müssen eindeutig festgelegt werden. Die Frankfurter Bauaufsicht betont, dass alle Nutzer der betroffenen Bereiche über die Abschaltung informiert werden müssen, und VdS 2000 empfiehlt die Abstimmung mit den verantwortlichen Personen im Betrieb.

Externe Abstimmung

Bei meldepflichtigen Anlagen oder Anbindung an eine Brandmeldeanlage ist die zuständige Leitstelle oder Feuerwehr zu unterrichten. Der Main‑Taunus‑Kreis fordert die sofortige telefonische und schriftliche Meldung der Außerbetriebnahme an die Leitstelle. Zudem sind versicherungsrechtliche Informationspflichten zu beachten; die Schulz‑&‑Partner‑Fachinformation weist darauf hin, dass die temporäre Außerbetriebnahme als Gefahrerhöhung unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden muss.

Technische Prüfung

Vor der Wiederfreigabe sind sämtliche technischen Komponenten zu prüfen und die Anlage vollständig zu regenerieren. Nach Abschluss der Arbeiten fordert VdS 2000, dass die Betriebsbereitschaft sofort überprüft wird.

Zu den typischen Schritten zählen:

  • Hydraulische Wiederbefüllung: Das Rohrnetz ist sorgfältig zu entlüften und mit der erforderlichen Wassermenge zu befüllen; bei Anlagen mit Druckluftwasserbehältern ist auf den richtigen Druck zu achten.

  • Funktionsprüfung der Alarmventilstation: Sicherstellen, dass das Ventil bei Temperaturanstieg ordnungsgemäß auslöst.

  • Druck- und Dichtheitsprüfung: Kontrolle des Rohrnetzes auf Leckagen und Druckverlust; ggf. nach DIN EN 12845 durchzuführen.

  • Rückstellung der Meldetechnik: Brandmeldeanlage und Übertragungseinrichtungen wieder aktivieren; provisorische Brandmelder entfernen.

Dokumentierte Rückmeldung

Die ordnungsgemäße Wiederinbetriebnahme ist schriftlich durch eine Fachfirma oder eine befähigte Person zu bestätigen. Die Fürther Bauaufsicht verlangt eine Fertigmeldung per E‑Mail mit den Angaben zur Zone, zur Dauer und zu den getroffenen Maßnahmen. Die Bestätigung ist im Anlagenbuch zu dokumentieren und allen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.

Haftung und Betreiberverantwortung

Die ungenehmigte oder unzureichend dokumentierte Sperrung einer Sprinklerzone kann als Organisationsverschulden gewertet werden. Die Frankfurter Bauaufsicht weist darauf hin, dass der Betreiber auch während der Außerbetriebnahme die Verkehrssicherungspflicht hat und die Verantwortung trägt, vor Ort Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im Schadensfall drohen zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen; bei Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften können strafrechtliche Folgen hinzukommen. Der Betreiber muss deshalb ein verbindliches Verfahren zur Zonenfreigabe im Rahmen des Brandschutzmanagementsystems etablieren und die Schulung der Mitarbeitenden sicherstellen.

Integration in das Facility‑Management‑System

Der Prozess „Sperrung einer Sprinklerzone“ ist als standardisierte Verfahrensanweisung im CAFM‑ oder Qualitätsmanagementsystem zu hinterlegen.

Schnittstellen bestehen insbesondere zu:

  • Instandhaltungsmanagement: Planung, Koordination und Dokumentation von Wartung, Reparatur und Prüfungen.

  • Brandschutzorganisation: Abstimmung mit Brandschutzbeauftragten, Brandmeldeanlagen und Feuerwehr.

  • Genehmigungs‑ und Umbauprozessen: Integration in Projektplanung, baurechtliche Abstimmungen und Nutzungsänderungen.

  • Risiko‑ und Versicherungsmanagement: Prüfung der versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, Meldung von Gefahrerhöhungen und Abstimmung von Ersatzmaßnahmen.

Ein digitaler Workflow im CAFM‑System ermöglicht es, Anträge, Genehmigungen, Protokolle und Aushänge zu verwalten, termingerechte Benachrichtigungen zu versenden und die lückenlose Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.