Betriebsführung und Instandhaltung Sprinkler
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Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Sprinkleranlagen
Unsere stationären Sprinkleranlagen sind ein sicherheitsrelevantes Kernsystem des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Ihre jederzeitige Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit haben höchste Priorität, da Störungen oder Ausfälle nicht nur den Sachschutz und die Versicherbarkeit gefährden, sondern auch erhebliche Personen-, Sicherheits- und Haftungsrisiken nach BetrSichV, ArbSchG, TRBS sowie einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien) nach sich ziehen können.
Leistungsbeschreibung Sprinklerbetrieb und Instandhaltung
- Leistungsumfang
- Montage, Demontage, Umbau
- Erstinbetriebnahme inkl. gesetzlicher Prüfungen
- Wiederkehrende Prüfungen
- Wartung und Inspektion
- Instandsetzung und Reparaturleistungen
- Nachrüstungen und Modernisierungen
- Ersatzteilversorgung
- Energieeffizienz-Upgrades
- Schulungs- und Einweisung
- Ferndiagnose- und Remote-Serviceleistungen
- Dokumentation
Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Loses die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten Sprinkleranlagen des Auftraggebers einschließlich Löschwasserversorgung, Pumpenanlagen, Alarmventilstationen, Nass-/Trockenleitungen, Überwachungsarmaturen und Schnittstellen zur Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlage. Dies umfasst sämtliche Aufgaben, die notwendig sind, um einen sicheren, gesetzeskonformen, jederzeit betriebsbereiten und wirksamen Betrieb der Sprinkleranlage sicherzustellen.
Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht
Eine zentrale Anforderung dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den Sprinkleranlagen weitestmöglich übernimmt und im Auftrag des Anlagenbetreibers (Auftraggebers) erfüllt. In Deutschland obliegen einem Betreiber von sicherheitsrelevanten technischen Anlagen (hier: Sprinkleranlagen und zugehörige Löschwassersysteme) umfangreiche Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen – z. B. für sichere Bereitstellung, Prüfung, Instandhaltung, Dokumentation und Organisation nach BetrSichV, ArbSchG, Landesbauordnungen, Prüfverordnungen, einschlägigen DIN-EN-Normen (insb. DIN EN 12845) sowie VdS-Regelwerken. Durch diesen Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen. Wichtig: Die letztendliche Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt (der Auftraggeber wird die Auswahl und Überwachung des Auftragnehmers sorgfältig vornehmen, siehe u. a. VDI 3810 zur Delegation), jedoch übernimmt der Auftragnehmer vertraglich und faktisch die Erfüllung der delegierten Aufgaben.
Konkret bedeutet dies u. a.:
Sicherstellung der Arbeitssicherheit, Anlagensicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Sprinkleranlage nur in sicherem, geprüftem und funktionsfähigem Zustand betrieben wird. Er verhindert unzulässige Abschaltungen, sorgt für offene und gekennzeichnete Absperrarmaturen, meldet und beseitigt sicherheitsrelevante Mängel (z. B. Korrosion, beschädigte Sprinklerköpfe, verdeckte Sprühbilder) und richtet seine Organisation auf einen dauerhaft regelkonformen Betrieb aus.
Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer berücksichtigt die vom Auftraggeber bereitgestellte Gefährdungsbeurteilung, das Brandschutzkonzept und die Brandschutzordnung, setzt die darin festgelegten Schutzmaßnahmen um und macht Vorschläge zur Aktualisierung bei geänderten Risiken (Nutzung, Bauteile, Lagerhöhen etc.). Er etabliert eigene Arbeits- und Betriebsanweisungen für Tätigkeiten an Sprinklerzentralen, Pumpenräumen und Rohrnetzen und schult sein Personal in den geltenden Sicherheits- und Brandschutzregeln. Beide Vertragspartner überwachen gemeinsam die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation aller gesetzlich, normativ und vertraglich geforderten Inspektionen, Funktionsprüfungen und Wartungen der Sprinkleranlage (u. a. nach BetrSichV, TRBS, DIN EN 12845, VdS CEA 4001, PrüfVO). Er plant, terminiert und dokumentiert alle Maßnahmen, koordiniert notwendige Anlagenabschaltungen, veranlasst erforderliche Prüfsachverständigen- oder ZÜS-Prüfungen und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. Der Auftraggeber erhält jederzeit Einblick in Prüfpläne und Nachweise.
Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Prüfungen und sicherheitsrelevanten Tätigkeiten nur durch qualifizierte, nach TRBS 1203 befähigte Personen bzw. anerkannte Prüfsachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Er hält Qualifikationsnachweise (z. B. VdS-Schulungen, Fortbildungen zu DIN EN 12845/VdS CEA 4001) aktuell und setzt für Spezialarbeiten an druckbeaufschlagten Komponenten ausschließlich entsprechend zertifizierte Fachbetriebe und Fachkräfte ein.
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten rund um die Sprinkleranlage. Hierzu zählen insbesondere die Kontrolle von Freihaltebereichen unter Sprinklern, die Überprüfung von Lagerhöhen und Abschirmungen, die Sicherstellung des geregelten Zugangs zu Sprinklerzentralen und Absperrarmaturen sowie die Kennzeichnung von Anlagenteilen und Bedien-/Meldeeinrichtungen. Festgestellte Mängel meldet der Auftragnehmer und bietet deren Beseitigung im Rahmen seines Auftrags an.
Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt alle vorgeschriebenen Nachweise über Inspektionen, Prüfungen, Wartungen, Störungen, Abschaltungen und Ersatzmaßnahmen und archiviert diese im Auftrag des Betreibers fristgerecht. Er unterstützt den Auftraggeber bei erforderlichen Meldungen (z. B. wesentliche Störungen, längere Abschaltungen, relevante Unfälle) an Auftraggeber, Behörden, Feuerwehr, Versicherer oder Berufsgenossenschaften und stellt bei Begehungen und Audits die notwendigen Unterlagen sowie fachliche Erläuterungen bereit.
Beratung in Betreiberfragen: Der Auftragnehmer beobachtet relevante Änderungen in Vorschriften, Normen und VdS-Richtlinien zu Sprinkleranlagen und informiert den Auftraggeber über daraus resultierenden Handlungsbedarf (z. B. geänderte Prüfintervalle, zusätzliche Funktionsprüfungen, Dokumentationsanforderungen). Er berät den Auftraggeber bei Umbauten, Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Sprinkleranlage (Auslegung, Hydraulik, Brandlasten, Abnahmen), um eine dauerhafte Rechts- und Normenkonformität sicherzustellen.
Hinweis:
In Summe fungiert der Auftragnehmer als verlässlicher Partner, der dem Auftraggeber den Großteil der praktischen Betreiberverantwortung für die Sprinkleranlagen abnimmt.
Durch diese Delegation gemäß VDI 3810 (Betreiberpflichten delegieren) muss der Auftraggeber sich nicht um das Tagesgeschäft der Instandhaltung, Prüfung und Überwachung der Sprinkleranlage kümmern, sondern im Wesentlichen nur die Rahmenbedingungen und Kontrollen sicherstellen. Wichtig ist, dass der Auftragnehmer jederzeit transparent berichtet und der Auftraggeber ein angemessenes Kontrollrecht wahrnimmt (Stichproben, Reporting, Audits), da die Letztverantwortung rechtlich beim Betreiber verbleibt. Der Auftragnehmer akzeptiert und unterstützt diese Kontrolle aktiv, z. B. durch Teilnahme an Review-Terminen, bei denen gemeinsam geprüft wird, ob alle Pflichten erfüllt wurden und wo Optimierungsbedarf besteht.
Durch die vertragliche Fixierung aller genannten Leistungen und Pflichten ist klar geregelt, welche Aufgaben der Auftragnehmer als Delegationsempfänger im Bereich der Sprinkleranlagen übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße Ausführung einzustehen hat. So wird das Risiko von Pflichtverletzungen (und den damit verbundenen Haftungsfolgen) für den Auftraggeber minimiert. Der Auftragnehmer seinerseits bringt sein Fachwissen und seine Organisation uneingeschränkt ein, um einen sicheren, normgerechten, hochverfügbaren und wirksamen Sprinklerbetrieb im Sinne des Auftraggebers sicherzustellen.
Montage einer Sprinkleranlage
Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer neuen Sprinkleranlage am Einsatzort. Hierzu gehören insbesondere die Installation des Rohrnetzes, der Sprinklerköpfe, Alarmventilstationen, Absperr- und Überwachungsarmaturen, der Löschwasser-/Speicher- und Pumpenanlagen sowie der Leitungen zur Brandmelde- bzw. Gefahrenmeldeanlage. Alle Komponenten werden gemäß Herstellerunterlagen, DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben montiert, ausgerichtet und fixiert.
Nach Abschluss der Montage werden Druck- und Dichtheitsprüfungen, Spülungen des Rohrnetzes sowie Funktionsprüfungen (Alarmierung, Ansteuerung der Pumpen, Signalübertragung zur Brandmeldeanlage, Stellungsüberwachung der Ventile) durchgeführt, um die Wirksamkeit der Anlage nachzuweisen. Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Bauseitig sind vorbereitete Installationsbereiche (z. B. Durchführungen, statisch geeignete Befestigungsuntergründe, Stromversorgung für Pumpen und Steuerung) bereitzustellen. Die Erstinbetriebnahme der Sprinkleranlage sowie die bau- und versicherungstechnisch geforderte Abnahmeprüfung durch einen Prüfsachverständigen werden im Anschluss an die Montage durchgeführt; ggf. erforderliche behördliche oder versicherungstechnische Abnahmen sind gesondert zu beauftragen.
Demontage einer Sprinkleranlage
Diese Leistung beinhaltet den fachgerechten Rückbau (Demontage) einer bestehenden Sprinkleranlage innerhalb eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dabei werden Rohrleitungen, Sprinklerköpfe, Alarmventilstationen, Pumpen, Speicherbehälter, Überwachungsarmaturen und zugehörige Steuer- und Meldeleitungen systematisch außer Betrieb genommen, entleert, drucklos gemacht und demontiert. Die Arbeiten erfolgen unter Beachtung aller Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben (z. B. kontrolliertes Ablassen und Entsorgen von Löschwasser, sichere Trennung elektrischer Einspeisungen, Schutz vor unbeabsichtigter Wiedereinleitung).
Vor Beginn der Demontage wird die Anlage spannungsfrei geschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert und von der Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlage getrennt. Der Rückbau erfolgt so, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird und – bei geplanter Wiederverwendung – die Komponenten schonend behandelt werden. Verpackung für Transport sowie Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Teile sind nicht Bestandteil dieser Position und bei Bedarf gesondert zu vereinbaren.
Umbau/Versetzung einer Sprinkleranlage
Diese Leistung umfasst Änderungen oder die Versetzung einer vorhandenen Sprinkleranlage. Dazu gehören z. B. die Anpassung des Schutzkonzepts (Erweiterung oder Reduzierung des Schutzbereichs), Umrüstung auf andere Risikoklassen, Verlängerung oder Änderung des Rohrnetzes, Austausch von Alarmventilstationen, Pumpen oder Steuerungen sowie die teilweise Demontage und Wiederinstallation in anderen Gebäudebereichen. Bestehende Komponenten werden demontiert, geprüft, angepasst oder durch neue Bauteile ersetzt und anschließend wieder in die Gesamtanlage integriert.
Alle Umbauarbeiten werden objektspezifisch geplant. Vor der Ausführung erfolgt eine technische Beratung zur Machbarkeit, zu erforderlichen hydraulischen Berechnungen, statischen Nachweisen, Herstellerfreigaben und ggf. notwendigen bau- oder versicherungstechnischen Zustimmungen. Nach Abschluss des Umbaus werden Funktions- und Dichtheitsprüfungen, Alarm- und Pumpentests sowie ein vollständiger Sicherheitstest durchgeführt. Nach wesentlichen Änderungen oder sicherheitsrelevanten Umbauten darf die Sprinkleranlage erst nach erneuter Abnahmeprüfung durch einen befugten Prüfsachverständigen gemäß BetrSichV, DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und den landesrechtlichen Prüfverordnungen wieder in Betrieb genommen werden; diese Abnahme ist gesondert zu beauftragen.
Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung
Nach einer wesentlichen Änderung oder Modernisierung einer Sprinkleranlage ist vor Wiederinbetriebnahme eine erneute Abnahmeprüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die Organisation und fachliche Vorbereitung der Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung. Beispiele für wesentliche Änderungen sind u. a. die Erweiterung des Schutzbereichs, Wechsel der Risikoklasse, Austausch oder Umbau von Pumpen und Alarmventilstationen, grundlegende Änderungen am Rohrnetz oder der Umstieg auf neue Steuerungs- und Überwachungstechnik.
Der Dienstleister bewertet zunächst, ob eine Maßnahme als prüfpflichtige Änderung einzustufen ist. Ist dies der Fall, werden – in Abstimmung mit dem Betreiber – die erforderlichen Abnahmeprüfungen durch einen Prüfsachverständigen (z. B. anerkannte Sachverständigenorganisation) organisiert. Im Rahmen der Prüfung werden die geänderten Komponenten (z. B. neue Pumpen, Ventilstationen, Steuerungen) sowie das Gesamtsystem geprüft: Dichtheits- und Druckprüfungen, Funktionsprüfungen von Alarmierung, Signalübertragung, Pumpenautomatik, Ventilüberwachung und die Einhaltung der Auslegungsparameter.
Rechtsgrundlage sind insbesondere § 14 BetrSichV, die landesrechtlichen Prüfverordnungen sowie einschlägige technische Regeln (DIN EN 12845, VdS CEA 4001). Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert, der die sichere Wiederinbetriebnahme freigibt, sofern alle Anforderungen erfüllt sind. Kennzeichnungen, Anlagendokumentation und Pläne werden aktualisiert; Erkenntnisse aus der Prüfung fließen bei Bedarf in Gefährdungsbeurteilung, Prüfpläne und Wartungskonzepte ein.
Inbetriebnahme der Aufzugsanlage (Erstinbetriebnahme)
Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten Sprinkleranlage beinhaltet die fachkundige Prüfung, Spülung, Druckprobe und Justierung aller Funktionen und Einstellungen der Anlage (z. B. Sprinklerzentrale, Alarmventilstationen, Pumpen, Druckhaltesysteme, Meldelinien) nach der Montage. Ziel ist es, die sichere Betriebsbereitschaft gemäß DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und VdS 2091 sicherzustellen, indem alle Komponenten einwandfrei funktionieren.
Hinweise:
Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der Sprinkleranlage, Abschluss der Dichtheits- und Druckprüfungen sowie der Spülung der Rohrnetze und noch vor der offiziellen Abnahme durch einen Sachverständigen.
Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit, hydraulisch funktionsfähig und technisch einwandfrei ist; etwaige letzte Anpassungen oder Korrekturen (z. B. an Alarmventilen, Pumpensteuerungen, Druckschaltern, Signalwegen zur Brandmeldezentrale) können dabei unmittelbar vorgenommen werden.
Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen und den Betrieb der Sprinklerzentrale, der Pumpenanlage, der Alarmventilstationen, der Testeinrichtungen und der Meldetechnik zu erhalten.
Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse (z. B. Stromzufuhr für Pumpen und Steuerung, Löschwasserversorgung, Druckluftversorgung für Trockenanlagen, ggf. Anbindung an die Brandmeldeanlage / Leittechnik) fertiggestellt und betriebsbereit sind.
Wichtig: Die gesetzlich bzw. baurechtlich bzw. versicherungsseitig erforderliche Abnahmeprüfung der Sprinkleranlage durch einen Sachverständigen ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt (siehe unten).
Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:
Teilnahme an Funktionstest und Einstellung: Justierung und Prüfung aller relevanten Funktionen der Sprinkleranlage, insbesondere der Alarmventilstationen, Druckhaltesysteme, Pumpenautomatik, Meldeschnittstellen (z. B. zur Brandmeldeanlage / Leitstelle) sowie Überprüfung der richtigen Ventilstellungen und Beschilderungen.
Teilnahme an Probelauf mit Lastprüfung: Durchführung von hydraulischen Funktions- und Leistungsprüfungen im Probelauf, z. B. über Nass- und Strömungsprüfventile (Alarmprobe), Hauptablass-/Strömungsprüfungen, Probeläufe der Sprinklerpumpen (elektrisch/Diesel) unter definierten Durchfluss- und Druckbedingungen zur Kontrolle der geforderten Förderleistung.
Teilnahme an: Einstellen der Druck- und Überwachungseinrichtungen: Einstellung und Kontrolle der Sollwerte von Druckschaltern, Niveauschaltern, Alarmgrenzen und Meldekontakten (z. B. Pumpenstörung, Netzdruck zu niedrig, Ventil geschlossen), damit die Anlage innerhalb der vorgesehenen Kenndaten arbeitet und Störungen eindeutig signalisiert werden.
Teilnahme an Überprüfung auf Einsatzzweck: Kontrolle, ob die Sprinkleranlage für den vorgesehenen Einsatzzweck und die Schutzklasse (z. B. nach DIN EN 12845 / VdS CEA 4001 – Lager-, Produktions-, Bürobereich) geeignet ist und im vorgesehenen Betriebsumfeld (bauliche Nutzung, Brandlast, Temperaturbereich, Frostgefährdung) einwandfrei sowie sicher arbeitet.
Teilnahme an Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung aller Komponenten wie Sprinklerpumpen, Alarmventile, Armaturen, Klappen, Mess- und Meldetechnik, Notausschaltungen und Überwachungsfunktionen, um sicherzustellen, dass sie normgerecht und zuverlässig funktionieren.
Prüfbuchführung je Sprinkleranlage (Einrichten, Führen und Nachweise)
Für jede Sprinkleranlage wird ein Betriebs- und Prüfjournal (Anlagenbuch) eingerichtet und kontinuierlich gepflegt. Das Anlagenbuch kann in Papierform oder digital geführt werden und dient als zentrales Dokument zur Erfassung aller Prüfungen, Inspektionen, Funktionsproben und Störungen der Sprinkleranlage. Sämtliche vorgeschriebenen Prüfungen – z. B. wöchentliche Kontrollen der Pumpen und Alarmventilstationen, vierteljährliche Funktionsprüfungen, jährliche Inspektionen nach DIN EN 12845 / VdS CEA 4001 / VdS 2091, außerordentliche Prüfungen nach Auslösungen oder Umbauten, elektrische Prüfungen der Steuerungen – werden mit Datum, Prüfer, Ergebnis und Befunden im Anlagenbuch eingetragen. Auch festgestellte Mängel, deren Bewertung und die durchgeführten Maßnahmen zur Behebung werden dokumentiert und nachverfolgt. Durch die lückenlose Führung des Anlagenbuches entsteht eine transparente Prüfhistorie, aus der der technische Zustand und die Nutzung der Sprinkleranlage über die Zeit ersichtlich sind. Dies erleichtert es auch externen Prüfern, Sachverständigen oder Aufsichtspersonen, sich ein Bild vom Wartungs- und Prüfzustand zu machen. Vor anstehenden Prüfungen kann der Prüfer anhand des Anlagenbuchs wichtige Hinweise auf mögliche Schwachstellen oder wiederkehrende Störungen erkennen.
Die Führung eines Betriebs- und Prüfjournals ist für Wasserlösch- und Sprinkleranlagen durch Regelwerke wie DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und VdS 2091 vorgegeben; dort sind Umfang, Nachweisführung und Inhalte der regelmäßigen Kontrollen definiert (z. B. Einträge zu Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Auslösungen, Wartungen). Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der aufwendigen administrativen Aufgabe entlastet – der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Eintragen aller Prüfberichte, Wartungsnachweise und behördlich bzw. versicherungsseitig geforderten Dokumentationen in das Anlagenbuch. Somit ist das Unternehmen jederzeit bereit, z. B. gegenüber der Feuerwehr, der Sachversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Aufsichtsbehörde die Einhaltung aller Prüfvorschriften nachzuweisen. Zudem werden im Rahmen der Prüfbuchführung Mängelverfolgungen vorgenommen: Offene Mängel und Fristen zu deren Behebung sind ersichtlich, und der Betreiber wird an fällige Maßnahmen erinnert.
Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Bevor die Sprinkleranlage erstmals offiziell in Betrieb genommen werden darf, muss sie einer baurechtlich, versicherungsseitig und ggf. arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Abnahmeprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme wird in Anlehnung an § 14 BetrSichV (Prüfung vor erstmaliger Verwendung sicherheitsrelevanter Arbeitsmittel) sowie die einschlägigen technischen Regelwerke (DIN EN 12845, VdS CEA 4001, VdS 2091) von einem zugelassenen Prüfsachverständigen für Löschanlagen (z. B. VdS-anerkannte Prüfstelle, TÜV, DEKRA) oder einer entsprechend befähigten Person (je nach Anforderung von Bauaufsicht und Versicherer) durchgeführt. Dabei werden sämtliche sicherheits- und funktionsrelevanten Eigenschaften, die korrekte Montagequalität, die hydraulische Leistungsfähigkeit und die technische Dokumentation der Anlage umfassend geprüft.
Prüfungsumfang der Abnahme: Inhalte der Abnahmeprüfung sind unter anderem:
Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Überprüfung aller technischen Unterlagen (z. B. Planungsunterlagen mit Gefährdungs- und Risikoklassifizierung, Hydraulikberechnungen, Strangschemata, As-built-Pläne, Druckprüf- und Spülprotokolle, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Anlagenbuch) auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen und Regelwerken sowie Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung.
Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der montierten Sprinkleranlage, inklusive Kontrolle der Sprinkleranordnung (Abstände, Ausrichtung, Abhängungen), Rohrleitungen, Befestigungen und Armaturen auf ordnungsgemäßen Zustand und fachgerechte Montage. Prüfung der Sprinklerzentrale, Alarmventilstationen, Pumpen, Alarmgeber und Meldeeinrichtungen sowie der Zugänglichkeit und Beschilderung.
Belastungstest (hydraulische Leistungsprüfung): Durchführung von Strömungs- und Druckprüfungen zur Überprüfung der Löschwasserversorgung, der Förderleistung der Sprinklerpumpen und der Einhaltung der geplanten Druck- und Durchflusswerte an repräsentativen Messpunkten (z. B. entferntester / ungünstigster Bereich). Dabei wird nachgewiesen, dass die Anlage die vorgesehenen Brandabschnitte mit ausreichender Wassermenge und -verteilung versorgen kann.
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Pumpenüberwachung, Störmeldekontakte, Ventilüberwachung, Druck- und Niveaumschalter, Notabschaltung, Alarmweiterschaltung zur Brandmeldeanlage / Feuerwehr) auf korrekte Funktion, richtige Einstellung und eindeutige Signalisierung.
Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die Sprinkleranlage den aktuell geltenden Regeln der Technik, den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, den baurechtlichen Vorgaben der Länder, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regelwerk) sowie den relevanten Normen und Richtlinien (DIN EN 12845, VdS CEA 4001, VdS 2091) entspricht.
Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Abnahme der Anlage bei erfolgreich bestandener Prüfung. Die Sprinkleranlage wird für den Betrieb freigegeben; entsprechende Kennzeichnungen (z. B. Prüfplakette / Abnahmeschild an der Sprinklerzentrale) werden gut sichtbar angebracht und ein Eintrag der Prüfung wird im Anlagenbuch vorgenommen. Anschließend erfolgt die Übergabe der Anlage an den Betreiber mit allen Prüfprotokollen, Abnahmeberichten, Bescheinigungen und ggf. Auflagen.
Hinweise:
Der Auftragnehmer (z. B. der Sprinkleranlagenlieferant oder die Montagefirma) organisiert die Abnahmeprüfung durch einen geeigneten Prüfsachverständigen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Bauaufsicht und ggf. dem Sachversicherer.
Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist eine zwingende Voraussetzung für den ersten produktiven Betrieb der Sprinkleranlage. Sie muss außerdem nach wesentlichen Änderungen an der Anlage (Umbauten, Erweiterungen, Änderung der Nutzung / Gefährdungsklasse, Anpassungen der Löschwasser- oder Energieversorgung) erneut durchgeführt werden, um weiterhin Sicherheit und Regelkonformität zu gewährleisten.
Idealerweise erfolgt die Abnahme direkt im Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme und die internen Funktionsprüfungen. Dadurch können eventuell festgestellte Mängel sofort behoben und unmittelbar nach erfolgreicher Abnahme die Anlage in Betrieb genommen werden.
Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller relevanten Bescheinigungen/Zertifikate (z. B. Abnahmebericht, Konformitätserklärungen, Nachweise zur Löschwasser- und Energieversorgung) an den Betreiber enthalten. Der Betreiber erhält damit alle Nachweise für die erfolgte Prüfung.
Vom Sachverständigen während der Abnahmeprüfung gegebene Hinweise, festgestellte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer umzusetzen. Gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Erläuterung
Durch diese umfassende Erstprüfung wird sichergestellt, dass die Sprinkleranlage allen Anforderungen entspricht, regelkonform errichtet wurde und im Brandfall sicher, wirksam und zuverlässig auslöst.
Übergabe und Schulung
Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine ausführliche Übergabedokumentation für die Sprinkleranlage bereit. Sie umfasst u. a. Systemarchitektur (Schutzbereiche, Zonen, Alarmventilstationen, Pumpenanlage, Einspeisepunkte), Rohrnetz- und Strangschemata, Armaturen- und Ventilübersichten, Prüf- und Wartungspläne, Checklisten für die regelmäßigen Kontrollen sowie Betriebs- und Notfallabläufe (z. B. Vorgehen bei Alarm, Leckage, Abschaltung / Wiedereinsetzung der Anlage). Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Schulung für das Facility-Management- und Betriebs-Personal durch. Diese beinhaltet u. a. Bedienung der Sprinklerzentrale und der Pumpensteuerung, Vorgehensweise bei Stör- und Alarmmeldungen, Abläufe bei geplanten Abschaltungen (z. B. Wartung in Brandabschnitten) sowie Grundlagen zur Systemwartung und Fehlerdiagnose. Nutzer- und Wartungshandbücher werden übergeben, ebenso Notfallpläne (z. B. Ausfall der Löschwasserversorgung, längere Außerbetriebnahme einzelner Bereiche). Damit ist das FM-Personal in der Lage, die Sprinkleranlage im Alltag sicher zu betreiben, die regelmäßigen Betreiberkontrollen durchzuführen und im Bedarfsfall erste Maßnahmen einzuleiten
Abnahme und kontinuierliche Verbesserung
Nach der Implementierung und Inbetriebnahme der Sprinkleranlage führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Abnahmetests (z. B. integrale Funktionsprüfungen mit Brandmeldeanlage / Gebäudeleittechnik, wiederholte Pumpen- und Alarmproben) durch, um die Systemfunktion im Zusammenspiel aller Gewerke zu bestätigen. Laufende Betriebsdaten (z. B. Anzahl und Art von Störmeldungen, Ergebnisse der periodischen Funktionsprüfungen, Auffälligkeiten aus Inspektionen) und Anwenderfeedback werden genutzt, um die Instandhaltungsstrategie, Prüfintervalle und ggf. Meldekonzepte kontinuierlich zu optimieren. Anpassungen von Parametern (z. B. Schwellenwerten für Meldungen, Prüfroutinen, Detailgrad der Dokumentation) erfolgen in abgestimmten Zyklen (z. B. jährlich) und basieren auf Analysen der Betriebserfahrung und der Verfügbarkeit der Anlage. Dieser Verbesserungsprozess stellt sicher, dass die Effizienz der Instandhaltung stetig steigt, die Verfügbarkeit der Sprinkleranlage hoch bleibt und neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeitnah in die Betriebs- und Wartungsorganisation einfließen.
Wiederkehrende Prüfungen
Es gewährleistet der Auftragnehmer mit dem Management der Prüfungen, dass die Sprinkleranlagen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und keine Prüftermine versäumt werden.
Dies stellt einen zentralen Beitrag zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten nach BetrSichV, Arbeitsstättenrecht und brandschutzrechtlichen Vorgaben dar.
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich, baurechtlich und versicherungsseitig geforderte Prüfungen der Sprinkleranlagen in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind unabdingbar, um die Anforderungen der BetrSichV, der einschlägigen DGUV-Regelwerke sowie der technischen Regeln und Normen (insb. DIN EN 12845, VdS CEA 4001, VdS 2091) zu erfüllen und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Organisation, Vorbereitung, Koordination, Begleitung und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen.
Dazu zählen insbesondere:
Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue Sprinkleranlage (oder nach einem größeren Umbau bzw. einer wesentlichen Änderung des Schutzkonzeptes) ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung gemäß §14 BetrSichV (Prüfung vor erstmaliger Verwendung sicherheitsrelevanter Anlagen) sowie den brandschutzrechtlichen und versicherungsseitigen Vorgaben durchzuführen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese Erstprüfung von einer hierzu befugten Stelle oder Person (z. B. VdS-anerkannte Prüfstelle, TÜV, DEKRA, Prüfsachverständiger für Löschanlagen oder eine nach TRBS 1203 befähigte Person entsprechend den Vorgaben der Bauaufsicht/Versicherung) vorgenommen wird. Der Auftragnehmer klärt die Zuständigkeit im Einzelfall und beauftragt rechtzeitig die entsprechende Prüforganisation. Im Rahmen der Erstprüfung sind alle sicherheits- und funktionsrelevanten Einrichtungen der Sprinkleranlage, die Montagequalität, der hydraulische Leistungsnachweis sowie Funktions- und Alarmproben (z. B. Alarmventilstationen, Pumpen, Strömungsprüfungen) durchzuführen. Die erfolgreiche Abnahme ist durch ein Abnahmezertifikat bzw. Inbetriebnahmeprotokoll zu belegen, das vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben und im Betriebs- bzw. Anlagenbuch der Sprinkleranlage vermerkt wird.
Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Sprinkleranlagen den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Gemäß §14 Abs. 2 BetrSichV in Verbindung mit den einschlägigen technischen Regelwerken (DIN EN 12845, VdS CEA 4001, VdS 2091, DGUV-Informationen) ist mindestens einmal jährlich eine umfassende sicherheitstechnische Prüfung jeder Sprinkleranlage durchzuführen. Die Frist von 12 Monaten kann durch die Gefährdungsbeurteilung, das Brandschutzkonzept oder Herstellervorgaben verkürzt werden, wenn die Einsatzbedingungen dies erfordern (z. B. hohe Brandlast, hohe Beanspruchung, korrosive oder frostgefährdete Umgebung). Der Auftragnehmer führt einen Prüfplan, der sämtliche Prüftermine aller Sprinkleranlagen beinhaltet und rechtzeitig an bevorstehende Fälligkeiten erinnert. Jede jährliche Prüfung ist von einer befähigten Person nach TRBS 1203 mit spezieller Sachkunde für Wasserlösch- und Sprinkleranlagen oder von einer externen Prüfstelle (z. B. VdS-anerkannte Prüforganisation, TÜV, DEKRA) durchzuführen – je nach rechtlicher und versicherungsseitiger Vorgabe oder Wunsch des Auftraggebers. Entscheidend ist, dass kein Prüftermin versäumt wird und die Prüfungen inhaltlich vollständig und dokumentiert sind.
Der Umfang der Prüfung umfasst mindestens:
Sichtprüfung aller relevanten Bauteile auf Schäden, Verformungen, Korrosion, Undichtigkeiten, Verschmutzung oder Verschleiß (inkl. Sprinklerköpfe, Rohrnetz, Befestigungen, Armaturen, Alarmventilstationen, Pumpenanlage, Löschwasserbehälter, Einspeisepunkte, Absperr- und Kontrollarmaturen, Beschilderung und Zugänglichkeit).
Funktionsprüfung der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sowie der Pumpen in allen Betriebszuständen: Automatischer Pumpenstart, Umschaltung auf Reservepumpe (falls vorhanden), Funktion von Druckhaltepumpen, korrekte Zustandsanzeige und Meldung an Brandmelde- oder Leittechnik.
Test der sicherheitsrelevanten Einrichtungen: Auslösung und Ablauf einer Alarmprobe (Alarmventil, Alarmgeber, Meldung zur Brandmeldeanlage/Leitstelle), Funktion von Stör- und Alarmmeldungen, Überwachung von Ventilstellungen, Druck- und Niveauschaltern, Notabschaltungen und sonstigen Schutzeinrichtungen.
Überprüfung der elektrischen Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand (Sichtprüfung der Leitungsanlagen und Verbindungen, Funktionsprüfung der Stromversorgung inkl. Ersatz-/Notstromversorgung, Prüfung der Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Kreise und Verriegelungen, Schnittstellen zur Brandmeldeanlage und Gebäudeleittechnik).
Durchführung von Strömungs- und Druckprüfungen zur Funktions- und Leistungsüberprüfung der Löschwasserversorgung und Sprinklerpumpen (z. B. über Strömungsprüfventile, Hauptablasse, Messstellen im hydraulisch ungünstigsten Bereich) und Abgleich der gemessenen Werte mit den Vorgaben der Hydraulikberechnung und den technischen Regelwerken.
Überprüfung des Betriebs- und Anlagenbuchs der Sprinkleranlage auf Vollständigkeit der Eintragungen, Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Prüfungen, Wartungen und Störungen sowie Kontrolle, ob bei früheren Prüfungen festgestellte Mängel fristgerecht und fachgerecht behoben wurden (siehe Dokumentation).
Details
Prüfung sicherheitsrelevanter Anlagenteile der Sprinkleranlage: Im Rahmen der gesetzlichen und normativen Prüfpflichten übernimmt der Auftragnehmer die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile der Sprinkleranlage (z. B. Alarmventilstationen, Absperr- und Überwachungsarmaturen, Strömungs- und Druckschalter, Sprinklerköpfe, Rohrnetz, Löschwasserbehälter, Pumpenaggregate). Grundlage sind insbesondere BetrSichV, TRBS 1201, DIN EN 12845 und VdS CEA 4001 sowie einschlägige DGUV-Regelwerke. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis der prüfpflichtigen Anlagenteile und integriert deren Prüftermine in den Prüf- und Wartungsplan. Die Prüfung umfasst vor allem Sicht- und Funktionskontrollen auf Korrosion, Beschädigungen, Leckagen, falsche Stellungen von Ventilen, blockierte Sprinklerköpfe, unzulässige Überstreichung und die Funktionsfähigkeit von Pumpen, Alarm- und Signalierungseinrichtungen. Geprüfte Komponenten sind eindeutig zu kennzeichnen (z. B. Plakette, Kennzeichnung im Schema) und die Prüfungen in den jeweiligen Nachweisen zu dokumentieren. Mangelhafte oder nicht mehr normkonforme Bauteile werden vom Auftragnehmer aus dem Betrieb genommen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Instandsetzung oder Austausch gemeldet.
Koordination behördlicher Prüfungen: Sind bauordnungsrechtliche oder behördlich angeordnete Prüfungen durch Prüfsachverständige oder Aufsichtsbehörden erforderlich (z. B. wiederkehrende Prüfungen nach Landes-Prüfverordnung, Prüfungen nach Brand- oder Schadensereignissen, Auflagen von Versicherern oder Feuerwehr), unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Terminierung und Durchführung. Er bereitet die erforderlichen Unterlagen (Pläne, Hydrauliknachweise, Prüfprotokolle) vor, stellt die Sprinkleranlage prüfbereit (z. B. Prüfstellungen an Ventilstationen, Simulation von Alarmen) und begleitet die Prüfung fachkundig.
Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jede gesetzlich oder normativ vorgeschriebene Prüfung der Sprinkleranlage eine schriftliche Prüfbescheinigung erstellt wird. Diese (Prüfbericht, Abnahmeprotokoll, Wartungs- oder Inspektionsprotokoll) enthält mindestens Prüfumfang, Ergebnis, festgestellte Mängel und eine Bewertung der Anlage (z. B. „ohne Mängel, betriebssicher“, „Betrieb nur mit Einschränkungen bis zur Mängelbeseitigung“). Die Bescheinigung wird vom Prüfenden unterschrieben. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber übergeben und in der Anlagendokumentation / im Prüfbuch der Sprinkleranlage hinterlegt. So weist der Auftragnehmer die fristgerechte Erfüllung der Prüfpflichten nach.
Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
Mängel, die bei wiederkehrenden Prüfungen oder Inspektionen der Sprinkleranlage festgestellt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische Sicherheitsmängel (z. B. nicht anlaufende Löschwasserpumpe, geschlossene oder nicht überwachte Absperrventile, erhebliche Korrosion am Rohrnetz, defekte Alarmventilstation, großflächig verdeckte oder beschädigte Sprinklerköpfe) erfordern die ganz oder teilweise außer Betriebnahme der Anlage bzw. des betroffenen Schutzbereiches bis zur Instandsetzung. Der Auftragnehmer hat solche Mängel – sofern im Vertragsumfang enthalten – unverzüglich zu beheben oder, falls eine sofortige Instandsetzung nicht möglich ist, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr mit dem Auftraggeber abzustimmen (z. B. temporäre Brandwache, organisatorische Maßnahmen, Nutzungseinschränkungen). Der weitere Betrieb erfolgt erst nach dokumentierter Mängelbeseitigung und ggf. Nachprüfung.
Außerordentliche Prüfungen:
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer die Organisation und Durchführung außerordentlicher Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Gemäß § 14 BetrSichV sowie den einschlägigen technischen Regeln sind Sprinkleranlagen außerplanmäßig zu prüfen, wenn Ereignisse vorliegen, die die Sicherheit oder Wirksamkeit der Anlage beeinträchtigen können.
Solche Ereignisse sind u. a.:
Brände, Leckagen oder sonstige Schadensfälle in Bereichen mit Sprinklerschutz (z. B. Rohrbrüche, Auslösung größerer Sprinklergruppen).
Außergewöhnliche Beanspruchungen wie Frostschäden, starke Korrosion, Erschütterungen, Anprall- oder Kollisionsereignisse im Bereich von Rohrleitungen, Sprinklerköpfen oder Pumpen, Überschwemmungen von Technikräumen.
Wesentliche Änderungen an der Sprinkleranlage oder ihrer Umgebung, z. B. Umbauten am Rohrnetz, Austausch von Pumpenaggregaten, Änderung der Risikoklasse oder gravierende Nutzungsänderungen mit Auswirkungen auf Brandlast und Lagerhöhen.
Hinweis:
In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung vor Wiederinbetriebnahme des betroffenen Anlagenteils oder Schutzbereichs
Je nach Ereignis und Vorgaben erfolgt die Prüfung durch eine befähigte Person oder – sofern bauordnungsrechtlich oder versicherungstechnisch gefordert – durch einen Prüfsachverständigen bzw. eine anerkannte Prüforganisation. Der Umfang reicht von der gezielten Prüfung betroffener Komponenten (z. B. Rissprüfung nach Anprall, Funktionsprüfung der Pumpen und Ventile nach Überflutung) bis zur teilweisen oder vollständigen Wiederholungsprüfung inklusive Alarm- und Funktionstests. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Bauteile beurteilt, festgestellte Mängel vor Wiederinbetriebnahme behoben und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Jährliche Sicherheitsprüfung / Hauptinspektion der Sprinkleranlage
Diese Leistung umfasst die mindestens jährliche umfassende Sicherheitsprüfung der Sprinkleranlage (Hauptinspektion). Eine zur Prüfung befähigte Person bzw. – sofern bauordnungsrechtlich oder durch Versicherer gefordert – ein Prüfsachverständiger führt in der Regel einmal pro Jahr eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller relevanten Anlagenteile durch. Hierbei werden u. a. Löschwasserversorgung, Speicherbehälter, Druckhaltung, Pumpenaggregate (elektrisch / dieselbetrieben), Alarmventilstationen, Absperr- und Überwachungsarmaturen, Rohrnetz, Sprinklerköpfe, Druck- und Strömungsüberwachung, Alarmweiterleitung zur Brandmeldeanlage sowie Frostschutz- und Belüftungseinrichtungen überprüft.
Die Prüfung umfasst die Kontrolle auf Beschädigungen, Korrosion, Leckagen, unzulässige Abdeckungen oder Überstreichungen der Sprinklerköpfe, korrekte Stellungen und Kennzeichnung der Ventile, Funktionsfähigkeit der Pumpen (Probelauf), Alarmierung, Signalübertragung und Überwachungseinrichtungen. Ebenso wird die Vollständigkeit und Aktualität der Anlagendokumentation (Pläne, Hydraulikberechnung, Prüfbuch, Protokolle) geprüft. Nach Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt, der Mängel und Hinweise dokumentiert und festlegt, ob die Anlage ohne Einschränkung betrieben werden darf oder ob Einschränkungen/Betriebsverbote gelten, bis kritische Mängel beseitigt sind. Die durchgeführte Prüfung wird in der Anlagendokumentation vermerkt; eine Prüfkennzeichnung (z. B. Plakette an der Alarmventilstation) mit Angabe der nächsten Fälligkeit ist anzubringen.
Die jährliche Sicherheitsprüfung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten aus BetrSichV, TRBS 1201, DIN EN 12845, VdS CEA 4001 sowie den jeweiligen Prüfverordnungen der Länder. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 bzw. einen anerkannten Prüfsachverständigen. Der Prüfbericht dient dem Betreiber als Nachweis gegenüber Behörden, Feuerwehr, Versicherern und Unfallversicherungsträgern und liefert gleichzeitig Hinweise für präventive Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, um Störungen und Ausfälle zu vermeiden.
Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand
Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die Sprinkleranlage beeinträchtigen könnte, ist eine außerordentliche Prüfung der Anlage erforderlich. Diese Leistung umfasst alle anlassbezogenen Sonderprüfungen an Sprinklerleitungen, Sprinklerköpfen, Alarmventilstationen, Pumpen, Wasserbevorratung, Melde- und Steuerleitungen. Auslöser sind z. B. ein Brandereignis oder Fehlauslösung, ein Rohrbruch oder mechanische Beschädigung (z. B. Anfahren von Rohrleitungen, Abreißen von Sprinklern), Frostschäden, eine wesentliche Änderung oder Umrüstung (z. B. Anpassung an neue Lagergüter, Umbau von Brandabschnitten) sowie ein längerer Stillstand bzw. Außerbetriebnahme der Anlage (z. B. mehrere Monate trocken gesetzt).
Vor der Wiederinbetriebnahme wird die Sprinkleranlage durch eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV systematisch untersucht: Sicht- und Funktionsprüfung der Sprinklerköpfe, Leitungen und Befestigungen, Kontrolle der Alarmventilstationen und Alarmweiterleitung, Funktionsprüfung der Sprinklerpumpen inkl. automatischer Ansteuerung, Prüfung der Druckhaltung, Füllstände der Löschwasservorräte und der Schnittstellen zur Brandmeldeanlage. Je nach Anlass werden zusätzliche prüftechnische Maßnahmen eingesetzt (z. B. Spülungen bei Verschlammung, Dichtheitsprüfungen, stichprobenartige Demontage von Sprinklern, Funktionsnachweise von Alarmglocken und Sirenen).
Ziel der außerordentlichen Prüfung ist die Feststellung des aktuellen Sicherheits- und Funktionszustands der Sprinkleranlage nach dem Ereignis. Der Prüfer beurteilt, ob die Anlage ohne Einschränkungen wieder in Betrieb genommen werden kann oder ob vor der Freigabe Instandsetzungen, Spülungen, Komponentenwechsel oder Nachjustierungen erforderlich sind. Ergebnisse, Feststellungen zu Restrisiken und ggf. Auflagen (z. B. verkürzte Prüfintervalle für bestimmte Anlagenteile) werden in einem Prüfbericht dokumentiert und im Prüf- bzw. Anlagenbuch vermerkt.
Rechtliche Grundlage sind insbesondere § 3, § 14 und Anhang 3 BetrSichV sowie die einschlägigen technischen Regeln (z. B. TRBS 1201 für Prüfungen) und anerkannte Regeln der Technik wie DIN EN 12845 und VdS CEA 4001 für Sprinkleranlagen. Diese fordern, dass die Anlage nach besonderen Vorkommnissen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen ist. Mit dieser Leistung erfüllt der Betreiber seine Pflicht, die Sprinkleranlage nach einem besonderen Ereignis fachgerecht begutachten zu lassen. Die Anlage darf erst nach bestandener außerordentlicher Prüfung wieder für den regulären Brandschutzbetrieb freigegeben werden.
Sachverständigenprüfung von Sprinkler-Sonderanlagen (z. B. Schaum-/Wassernebelanlagen)
Einige Sprinkleranlagen bzw. Sonderlöschanlagen unterliegen zusätzlichen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige, z. B. bei besonders hohen Brandlasten, komplexen Lagerbereichen, explosionsgefährdeten Zonen oder bei VdS-zertifizierten Anlagen mit speziellen Versicherungsauflagen. Diese Leistung umfasst die Organisation und technische Begleitung solcher besonderen wiederkehrenden Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen (z. B. von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einem VdS-anerkannten Institut). Der Dienstleister bereitet die Anlage vor (Dokumentenbereitstellung, Sichtkontrolle, Betriebsbereitschaft) und begleitet die Vor-Ort-Prüfung.
Der Sachverständige führt – über die normale Betreiber- bzw. Fachfirma-Prüfung hinaus – eine vertiefte Kontrolle der gesamten Sprinkler- und Löschtechnik durch: Plausibilitätsprüfung der Auslegung (Schutzbereiche, Sprinklerabstände, Bemessungsflächen), Kontrolle der Wasser- und Energieversorgung, Prüfung der Alarmventilstationen, Löschwasserbehälter, Pumpen, Druckluftanlagen für Trocken- bzw. Preaction-Systeme, Funktionsprüfungen von Alarmierungen und Abschaltungen sowie ggf. zerstörungsfreie Prüfungen an kritischen Anlagenteilen.
Nach Abschluss erstellt der Sachverständige einen detaillierten Prüfbericht mit Beurteilung des Gesamtzustands, etwaigen Mängeln und Auflagen (z. B. Nachrüstung, Anpassung von Überwachungsbereichen, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung). Der Dienstleister stellt sicher, dass die durch Rechtsvorschriften, Versicherer oder Richtlinien (z. B. BetrSichV, Bauordnungsrecht, VdS-Richtlinien) vorgegebenen Fristen für solche Sachverständigenprüfungen eingehalten werden, plant die Termine rechtzeitig und dokumentiert die Ergebnisse im Anlagenbuch. Diese vertieften Prüfungen erhöhen die Verfügbarkeit und Sicherheit komplexer Sprinkler- und Sonderlöschanlagen und sind oft Voraussetzung für den dauerhaften Versicherungsschutz und behördliche Genehmigungen.
Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)
Zusätzlich zu den hydraulischen und mechanischen Komponenten muss die elektrische Ausrüstung der Sprinkleranlage in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Diese Leistung umfasst die Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV Vorschrift 3. In festgelegten Intervallen (typischerweise jährlich oder gemäß Gefährdungsbeurteilung) führt eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person eine Prüfung der gesamten relevanten elektrischen Einrichtungen durch: Sprinklerpumpen-Steuerschränke, Motorstarter, Alarm- und Meldelinien, Druckschalter, Füllstandsüberwachungen, Haupt- und Notstromversorgung, ggf. USV-Anlagen.
Die Prüfung beinhaltet eine Sichtprüfung auf Schäden (z. B. an Kabeln, Klemmen, Verteilerkästen), die Kontrolle der Kennzeichnungen und Unterlagen (Schaltpläne, Beschriftung von Sicherungen und Geräten) sowie Messungen und Funktionsprüfungen. Typischerweise werden Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Schutzleiterwiderstände und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag (z. B. RCD/FI-Schutzschalter, Erdung) geprüft. Zusätzlich werden die elektrischen Sicherheitsfunktionen verifiziert, etwa automatische Pumpenstarts bei Druckabfall, Alarmweiterleitung, Auslösung von Meldungen zur Brandmeldeanlage und Störmeldungen.
Nach Abschluss der Wiederholungsprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem Messergebnisse, Mängel und Empfehlungen festgehalten sind. Der Prüfer bewertet, ob die elektrische Ausrüstung der Sprinkleranlage betriebssicher ist oder ob Komponenten instand gesetzt bzw. ausgetauscht werden müssen. Das Prüfintervall wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Beanspruchung vorgeschlagen (maximal die in DGUV V3 und den VDE-Normen zulässigen Fristen). Die Ergebnisse werden im Prüfbuch dokumentiert; bei bestandener Prüfung wird eine Prüfkennzeichnung angebracht. Damit erfüllt der Betreiber die Anforderungen der DGUV V3 und der einschlägigen DIN-VDE-Normen an wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und reduziert das Risiko von Ausfällen oder Gefährdungen durch elektrische Mängel an der Sprinkleranlage.
Jährliche Prüfung der Sprinklerköpfe und Löschwasserarmaturen
Diese Leistung umfasst die jährliche systematische Prüfung der installierten Sprinklerköpfe und wesentlichen Armaturen der Sprinkleranlage (z. B. Alarmventile, Absperrarmaturen, Kontrollventile, Test- und Entleerungsarmaturen) gemäß DIN EN 12845 und VdS CEA 4001. Eine fachkundige Person führt Sichtprüfungen der Sprinkler auf Beschädigungen, Korrosion, Verschmutzungen, Farbanstriche oder verdeckte Einbauten durch und kontrolliert, ob Sprinklerart und -ausrichtung zum Schutzbereich passen. Armaturen werden auf Dichtheit, Gangbarkeit, korrekte Stellung und Kennzeichnung überprüft.
Soweit vorgesehen, werden Stichprobenfunktionen getestet (z. B. Auslösung über Prüf- und Entleerungsleitungen, Funktionsprüfung von Alarmventilen, Druckschaltern und Strömungsmeldern). Alle Feststellungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert; Sprinkler oder Armaturen mit erkennbaren Mängeln werden zur Instandsetzung oder zum Austausch vorgeschlagen. Damit erfüllt der Betreiber die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle der wirksamen Löschmittelabgabe und stellt sicher, dass Sprinklerköpfe und Armaturen im Brandfall zuverlässig auslösen.
Prüfung von Löschwasser- und Feuerwehr-Einspeiseeinrichtungen (sofern vorhanden)
Sofern an der Sprinkleranlage Löschwassereinspeisestellen und Feuerwehr-Einspeiseeinrichtungen (z. B. nach DIN 14462) vorhanden sind, ist hierfür eine gesonderte Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die regelmäßige Prüfung dieser Einrichtungen: Sichtprüfung von Anschlüssen, Kupplungen, Beschilderung und Zugänglichkeit, Kontrolle auf Korrosion, Beschädigung oder unzulässige Abdeckungen. Die Verbindung zur Sprinkleranlage (Rohrleitung, Rückflussverhinderer, Absperrorgane) wird auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit geprüft.
Zusätzlich wird überprüft, ob die Einspeisepunkte für die Feuerwehr eindeutig gekennzeichnet, frei anfahrbar und entsprechend der Feuerwehrpläne angeordnet sind. Soweit möglich, werden Funktionsprüfungen (z. B. Druckprobe oder Durchflussprobe) durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und im Prüfbuch vermerkt. Bei Mängeln (z. B. festgerostete Armaturen, undichte Rückflussverhinderer, fehlende Beschilderung) wird die Anlage bis zur Instandsetzung mit Auflagen belegt, um den zuverlässigen Feuerwehrzugang zum Löschwassernetz sicherzustellen.
Intervall-Inspektion zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)
Neben der jährlichen Hauptprüfung kann es – abhängig von Risiko, Nutzung und Lagergütern – sinnvoll oder durch Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein, zusätzliche Intervall-Inspektionen der Sprinkleranlage durchzuführen (z. B. halbjährlich). Diese Leistung umfasst eine ergänzende Inspektion mit Fokus auf besonders kritische und verschleißanfällige Bereiche: Kontrolle der Pumpenaggregate (Leckagen, Geräusche, Betriebstagezähler), Überprüfung der Druckluftanlagen bei Trocken- und Preaction-Systemen, Sichtprüfung der Rohrleitungen in Bereichen mit erhöhter Korrosionsgefahr, Test der Alarmierungs- und Meldetechnik sowie Überprüfung der Betriebszustände der Alarmventilstationen.
Der Servicetechniker erstellt einen Kurzbericht mit den festgestellten Zuständen und Empfehlungen (z. B. frühzeitiger Austausch korrosionsgefährdeter Rohrabschnitte, Anpassung von Prüfintervallen, Ergänzung von Spülmaßnahmen). Die Ergebnisse werden im Wartungs- bzw. Prüfbuch dokumentiert. Intervall-Inspektionen unterstützen das risikobasierte Prüfkonzept gemäß TRBS 1201 und tragen dazu bei, Störungen und Ausfälle der Sprinkleranlage frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Produktive vorbeugende Instandhaltung: Vorausschauende Wartung der Sprinkleranlagen
Ziel ist es, ungeplante Ausfälle zu minimieren, die Lebensdauer der Sprinkleranlagen zu verlängern und die Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit in Übereinstimmung mit BetrSichV, TRBS, ArbSchG und den einschlägigen brandschutztechnischen Normen (z. B. DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien) zu erhöhen. Moderne Predictive-Maintenance-Ansätze nutzen Sensorik, IoT-Daten (z. B. Druck-, Durchfluss- und Pumpenbetriebsdaten) und analytische Auswertungen, um sich abzeichnende Störungen frühzeitig zu erkennen und die Verfügbarkeit der Anlagen zu maximieren. Durch diese vorausschauende Analyse lassen sich kostspielige Schäden (z. B. Rohrbrüche, Pumpenausfälle) vermeiden und Wartungsmaßnahmen optimal planen.
Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:
Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt in regelmäßigen Abständen Inspektionsrundgänge und Zustandskontrollen durch, die über eine reine Funktionsprüfung hinausgehen. Geschulte Servicetechniker inspizieren alle relevanten Komponenten der Sprinkleranlage auf beginnende Verschleißerscheinungen, Korrosion oder Anzeichen von Fehlfunktionen. Beispiele: Sichtprüfung von Rohrleitungen, Halterungen und Dübeln auf Korrosion, Undichtigkeiten und mechanische Beschädigungen; Kontrolle der Sprinklerköpfe auf Anstriche, Verschmutzung, Verformung und Anbauten (Lagerware, Kabel, Dekoration); Prüfung von Alarmventilstationen und Hauptabsperrarmaturen auf einwandfreie Stellung, Beschilderung und Zugänglichkeit; Kontrolle von Löschwasserbehältern auf Füllstand, Korrosion, Sedimentbildung und Dichtheit; Abhören und Sichtkontrolle der Sprinkler- und Jockeypumpen auf ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen; Prüfung der Steuer- und Meldeeinrichtungen auf Plausibilität der Anzeigen. Diese Inspektionen erfolgen abhängig von der Anlagenklasse und Beanspruchung typischerweise monatlich, vierteljährlich und jährlich und dienen dazu, Abnutzungen frühzeitig zu erkennen, bevor es zum Ausfall oder zur Nichtansprache im Brandfall kommt.
Condition Monitoring: Verfügen die Sprinkleranlagen über Sensoren oder Diagnosesysteme zur Zustandsüberwachung (z. B. elektronische Überwachung von Systemdruck, Tankfüllstand, Pumpenlaufzeiten, Startzyklen, Störmeldungen, Schnittstellen zur Brandmeldeanlage), nutzt der Auftragnehmer diese technischen Möglichkeiten konsequent. Er liest die Diagnosedaten regelmäßig aus und wertet sie aus, um Trends zu erkennen (z. B. häufiger Pumpenstart der Druckhaltepumpe als Hinweis auf schleichende Undichtigkeiten, Druckabfälle im Ruhezustand als Indikator für Leckagen, erhöhte Pumpenlaufzeiten als Hinweis auf hydraulische Probleme). Wo sinnvoll, empfiehlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Einsatz zusätzlicher Condition-Monitoring-Technologien, etwa Nachrüstung von Druck- und Durchflussloggern, Online-Pumpenüberwachung oder Tank-Füllstandssensorik, um die vorbeugende Instandhaltung zu verbessern. Solche Empfehlungen sind vom Auftraggeber zu entscheiden; die Ausführung kann optional vereinbart werden.
Wartung nach Betriebsstunden oder Lastzyklen: Der Auftragnehmer orientiert die vorbeugende Instandhaltung neben festen Kalenderintervallen auch an den tatsächlichen Betriebsdaten der Sprinkleranlage, insbesondere der Pumpenaggregate. Hierzu werden u. a. Betriebsstunden, Anzahl der automatischen und manuellen Testläufe, Startzyklen der Diesel- und Elektropumpen sowie das Alter kritischer Komponenten erfasst (sofern Zähler, Protokolle oder Automationssysteme vorhanden sind). Bei Bauteilen, für die der Hersteller eine Wartung oder einen Austausch nach einer bestimmten Anzahl Betriebsstunden, Startzyklen oder nach einer maximalen Standzeit vorschreibt (z. B. Dichtungen, Rückschlagklappen, Membranen, Batterien, flexible Verbindungen, ggf. Sprinklerköpfe nach definierten Prüfintervallen), sorgt der Auftragnehmer dafür, dass diese Maßnahmen rechtzeitig eingeplant werden. Dies umfasst die systematische Führung von Betriebs- und Wartungsaufzeichnungen und die Ableitung bedarfsgerechter Instandhaltungsmaßnahmen, etwa die vorgezogene Überholung einer Pumpe bei hoher Beanspruchung oder der rechtzeitige Austausch gealterter Dicht- und Gummiteile.
Geplante vorbeugende Reparaturen: Die proaktive vorbeugende Instandhaltung umfasst auch das rechtzeitige Ersetzen von Verschleißteilen und das Durchführen geplanter Instandsetzungen an der Sprinkleranlage, bevor es zu Funktionsstörungen kommt. Der Auftragnehmer identifiziert Komponenten, die erfahrungsgemäß oder laut Herstellerangaben eine begrenzte Standzeit haben (z. B. Dichtungen in Armaturen, Gummimembranen, Rückschlagventile, Schwimmerventile, Pumpenlager, Batterien von Dieselstartanlagen, flexible Anschlussschläuche, ggf. Sprinklerköpfe in korrosiver Umgebung) und schlägt dem Auftraggeber präventive Austauschintervalle vor. Solche Maßnahmen werden, soweit möglich, während ohnehin geplanter Stillstände, Testläufe oder im Rahmen anderer Wartungsarbeiten durchgeführt, um zusätzliche Beeinträchtigungen des Betriebs zu vermeiden. Auch größere Revisionen – etwa die Generalüberholung eines Pumpensatzes (z. B. Tausch von Lagern, Dichtungen, Kupplungen, Überprüfung der Motorleistung, Funktionsprüfung der Steuerung) – können im Konzept der vorbeugenden Instandhaltung enthalten sein, sofern die Einsatzbedingungen dies erfordern. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber technisch und wirtschaftlich, wann ein solcher geplanter Tausch oder eine Überholung sinnvoll ist, um die Anlage weiterhin sicher nach den geltenden Richtlinien betreiben zu können.
Schmier- und Betriebsstoffmanagement: Teil der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung ist eine konsequente Pflege der Schmier- und Betriebsstoffe von Pumpenaggregaten sowie die Sicherstellung einer geeigneten Wasserqualität. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei Diesel- und Elektropumpen die Schmierstellen gemäß Wartungsplan versorgt werden und kontrolliert regelmäßig Ölstände, Kühlmittel, Kraftstoffvorräte, Batteriezustand und ggf. Luftfilter. Zusätzlich wird – soweit vorgesehen – die Wasserqualität in Tanks und Rohrleitungen überwacht (z. B. Sichtkontrolle auf Trübungen, Sedimente, Korrosionsprodukte, mikrobiologisches Wachstum) und bei Bedarf werden Reinigungen oder weitergehende Untersuchungen veranlasst. Erkennt der Auftragnehmer z. B. starke Korrosion oder Ablagerungen, empfiehlt er Maßnahmen wie Tankreinigung, Spülung von Rohrleitungsabschnitten oder Anpassung des Korrosionsschutzkonzeptes, um die Funktionssicherheit der Sprinkleranlage langfristig zu gewährleisten.
Kalibrierung von Sicherheitseinrichtungen: Die vorbeugende Instandhaltung schließt die regelmäßige Überprüfung und, falls erforderlich, Kalibrierung wichtiger Sicherheitseinrichtungen der Sprinkleranlage ein, auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Hierzu zählen insbesondere Druckschalter für die Pumpensteuerung, Strömungs- und Durchflussschalter, Alarmventile, Druckhaltesysteme, Signalgeber und Schnittstellen zur Brandmeldeanlage bzw. zur Gebäudeleittechnik. In definierten Abständen werden die Auslöseparameter testweise geprüft und bei Bedarf nachjustiert, um sicherzustellen, dass im Ernstfall (z. B. Rohrbruch, Auslösung eines Sprinklerkopfes, Druckabfall) alle Komponenten korrekt reagieren und die Signalkette von der Sprinklergruppe bis zur Leitstelle zuverlässig funktioniert. Auch die Funktion von Alarmglocken, optischen/akustischen Signalgebern und der Fernübertragung bei Störungen und Alarmauslösung wird regelmäßig getestet, nicht nur im Rahmen der jährlichen Prüfung.
Regelmäßige Wartung (Aufzugsanlagen)
Die regelmäßige Wartung der Sprinkleranlagen bildet einen Kernbestandteil der übertragenen Aufgaben. Der Auftragnehmer hat ein planmäßiges Wartungsprogramm umzusetzen, das auf den Herstellerangaben der Anlagentechnik (z. B. gemäß DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien), der brandschutztechnischen Konzeption des Gebäudes, den Einsatzerfahrungen sowie den Ergebnissen von Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen basiert. Ziel der Wartung ist es, den Soll-Zustand und den Funktionsumfang der Sprinkleranlage zu erhalten, vorzeitigen Verschleiß, Korrosion und Funktionsverlust zu verhindern und die Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit kontinuierlich zu gewährleisten. Die Wartungsplanung (Umfang, Intervalle, Schnittstellen zum Betrieb) ist vom Auftraggeber abzunehmen; Anpassungen bei geänderten Rahmenbedingungen (Nutzung, Gefährdung, Normen) werden vom Auftragnehmer vorgeschlagen und abgestimmt.
Leistungsinhalte der Wartung u. A.:
Wartungsplanung: Für jede Sprinkleranlage ist ein Wartungsplan zu erstellen, der alle vom Hersteller sowie aus DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Wartungsintervalle und -arbeiten enthält. Typische Intervalle (z. B. täglich/wöchentlich für Sichtkontrollen und Probeläufe, monatlich/vierteljährlich für Funktionsprüfungen, jährlich für umfassende Inspektionen) sind unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und der Betriebsweise festzulegen. Die Planung ist mit dem Betriebs- bzw. Produktionsplan des Auftraggebers abzustimmen, um Prüf- und Wartungszeiten (inkl. ggf. notwendiger Abschaltungen von Anlagenteilen) planbar zu machen. Der Wartungsplan ist vom Auftraggeber freizugeben und bei Bedarf (z. B. nach Störungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen) vom Auftragnehmer zu aktualisieren.
Durchführung der Wartungsarbeiten: Sämtliche im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten sind termingerecht durch fachkundiges, für Sprinkleranlagen geschultes Personal des Auftragnehmers durchzuführen. Dazu gehören Inspektionstätigkeiten zur Zustandsfeststellung sowie Servicetätigkeiten wie u. a. Reinigung von Sprinklerköpfen, Alarm- und Kontrollventilen, Sieben und Filtern, Kontrolle und Funktionsprüfung von Alarmventilen, Alarmgongs, Durchfluss- und Druckschaltern, Überwachungseinrichtungen, Pumpensteuerungen und Brandmeldeaufschaltungen. Weiter gehören dazu Prüfungen und ggf. Nachstellung von Armaturen, Manometern, Signalgebern, Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen, Kontrolle und Funktionsprüfung der Sprinklerpumpen (elektrisch/dieselbetrieben), Druckerhöhungs- bzw. Druckhaltesysteme, Wasserbevorratung (Behälter, Zuleitungen) sowie ggf. Trocken-, Preaction- oder Deluge-Ventilstationen. Es ist sicherzustellen, dass alle mechanischen, elektrischen, hydraulischen und steuerungstechnischen Komponenten der Sprinkleranlage regelmäßig gewartet und bei Abnutzung oder Funktionsbeeinträchtigung rechtzeitig justiert oder ausgetauscht werden. Besonderes Augenmerk gilt Verschleiß- und Störanfälligkeit z. B. von Pumpen, Motoren, Dichtungen, Rückflussverhinderern, Schwimmerschaltern und Ventilsitzen.
Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer hat die aktuellen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Komponentenhersteller (Sprinklerpumpen, Ventilstationen, Armaturen, Steuerungen etc.) der Sprinkleranlage zu berücksichtigen. Etwaige darin geforderte Spezialprüfungen oder -wartungen (z. B. Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten nach bestimmter Anzahl von Betriebsstunden, regelmäßiger Testlaufzeiten der Pumpen, Filterwechsel, Funktionsproben von Ventilen oder Sensoren) sind verbindlicher Bestandteil der Leistung. Die Verwendung von vom Hersteller freigegebenen Ersatzteilen, Schmier- und Hilfsstoffen ist sicherzustellen, um die Gewährleistung, Konformität mit DIN EN 12845/VdS CEA 4001 und die Betriebssicherheit nicht zu gefährden.
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Die Wartungsarbeiten sind möglichst vorausschauend und außerhalb produktions- oder betriebskritischer Zeiten durchzuführen. Der Auftragnehmer organisiert Wartungseinsätze so, dass die Verfügbarkeitsanforderungen an den Brandschutz eingehalten werden (z. B. Sicherstellung ausreichender Redundanz bei Abschaltung einzelner Anlagenteile, temporäre kompensatorische Maßnahmen laut Gefährdungsbeurteilung). Durch vorbeugende Maßnahmen (z. B. rechtzeitiger Austausch von Bauteilen kurz vor Erreichen ihrer zulässigen Nutzungsdauer, regelmäßige Funktionsproben von Pumpen und Alarmwegen) sollen ungeplante Ausfälle der Sprinkleranlage vermieden werden.
Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während Wartungsarbeiten hat der Auftragnehmer geeignete Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Bereiche mit vorübergehend eingeschränktem Sprinklerschutz sind eindeutig zu kennzeichnen und mit dem Betreiber abzustimmen. Anlagenteile sind gegen unbeabsichtigtes Auslösen oder falsche Bedienung zu sichern (z. B. Absperren und Kennzeichnen von Ventilen, Abschalten und Verriegeln von Pumpensteuerungen, Freischaltung/Deaktivierung der Brandmeldeaufschaltung nur nach Freigabe). Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen persönliche Schutzausrüstung tragen und die einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheitsverordnung einhalten. Bei Arbeiten in Höhen oder in Schächten sind geeignete Absturzsicherungen, Steigschutzeinrichtungen oder Hebebühnen zu verwenden; bei Arbeiten an gefüllten Leitungen sind Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Ausströmen von Wasser zu treffen.
Planmäßige Wartung und Inspektion (nach Herstellerangaben/GBU)
Diese Leistung umfasst die regelmäßige planmäßige Wartung und Inspektion der Sprinkleranlage gemäß den Vorgaben der Hersteller, den Anforderungen aus DIN EN 12845/VdS CEA 4001 und den Festlegungen der Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, durch vorbeugende Instandhaltung die ständige Betriebsbereitschaft und Wirksamkeit der Sprinkleranlage sicherzustellen und das Brandrisiko für Personen und Sachwerte zu minimieren. Im Rahmen der Wartung werden zunächst alle vom Hersteller empfohlenen Wartungsschritte und die in den Regeln (z. B. wöchentliche/monatliche Funktionsproben der Pumpen, Schaltspiele der Alarmventile, Kontrolle der Alarmweiterleitung) durchgeführt. Dazu gehören u. a.: Prüfung und Dokumentation von Drücken und Füllständen (Vordruck, Behälter, Druckhaltung), Sichtkontrolle und stichprobenartige Prüfung von Sprinklerköpfen, Kontrolle der Rohrleitungen auf Korrosions- und Frostschäden, Funktionsprüfungen von Alarmventilen, Durchfluss- und Druckschaltern, Signalgebern, Überwachungsventilen und Rückflussverhinderern.
Im Zuge der Inspektion beurteilt der Techniker den allgemeinen Zustand der Anlage (z. B. Leitungsführung, Beschädigungen, freie Zugänglichkeit von Absperr- und Alarmventilen, Zustand der Pumpenaggregate, der Energieversorgung und der Schaltfelder). Alle festgestellten Befunde werden in einer Mängelliste dokumentiert und nach Priorität eingestuft (z. B. sicherheitsrelevante Mängel, kurzfristig zu beheben; Mängel mit mittlerer Priorität; Hinweise/Empfehlungen). Abschließend wird ein Wartungs- und Inspektionsprotokoll erstellt, das die durchgeführten Arbeiten, Messwerte, Funktionsprüfungen, Testläufe und festgestellten Abweichungen nachvollziehbar dokumentiert.
Durch die planmäßige Wartung erfüllt der Betreiber zugleich seine Pflichten aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Betriebssicherheitsrecht. Gemäß BetrSichV § 3 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel und sicherheitstechnische Einrichtungen, zu denen auch Sprinkleranlagen gehören, in sicherem Zustand erhalten werden; die TRBS 1112 konkretisiert, wie Instandhaltungsmaßnahmen zu organisieren und durchzuführen sind. Die Wartung nach Herstellerangaben und einschlägigen Regeln stellt sicher, dass die Sprinkleranlage im vorgesehenen Soll-Zustand bleibt. Üblicherweise sind in den Hersteller- bzw. VdS-Unterlagen konkrete Intervalle (z. B. wöchentliche, monatliche, vierteljährliche und jährliche Prüfungen) definiert; der Dienstleister richtet sich nach diesen Vorgaben. Kleinmaterialien wie übliche Schmier- und Hilfsstoffe, Reinigungsmittel und Kleinteile sind – sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt – in der Pauschale enthalten; größere Ersatzteile werden über das Ersatzteilmanagement abgebildet. Im Protokoll wird zudem vermerkt, welche Prüfungen (z. B. kombinierte jährliche Sachkundigenprüfung nach DIN EN 12845/VdS) gegebenenfalls im Rahmen der Wartung mit erledigt wurden. Insgesamt erhöht eine regelmäßige Wartung die Funktionssicherheit der Sprinkleranlage deutlich: Potenzielle Störungen werden frühzeitig erkannt, und die Lebensdauer der Komponenten wird durch sachgerechte Pflege verlängert.
Öl-/Motor- und Pumpenservice an Sprinklerpumpen (falls fällig)
Einige Komponenten der Sprinkleranlage – insbesondere Sprinklerpumpen mit Dieselantrieb sowie ggf. zwischengeschaltete Getriebe – erfordern in bestimmten Intervallen einen Ölwechsel bzw. eine Überprüfung der Schmier- und Betriebsstoffe. Diese Leistung umfasst einen solchen Öl-, Motor- und Pumpenservice, sofern er nach Herstellervorgabe, VdS-Anforderung oder aufgrund von Prüfbefunden fällig ist. Der Servicetechniker wechselt Motor- und ggf. Getriebeöl gemäß Herstellervorschrift, kontrolliert Ölfilter, Luftfilter und Kraftstofffilter, füllt Kühlmittel und andere Medien nach und entsorgt Altöle und Filter fachgerecht entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften.
Im Rahmen des Service werden zudem Dichtheit und Zustand der Pumpenaggregate überprüft: Der Techniker achtet u. a. auf Leckagen an Dichtungen, ungewöhnliche Geräusche beim Probelauf, erhöhte Temperaturen, Vibrationen sowie den Zustand von Entlüftungen und Messstellen. Nach Abschluss des Öl- und Motorservice wird mindestens ein normgerechter Probelauf der Pumpe mit Dokumentation von Laufzeit, Startverhalten, Drehzahl und Förderdruck durchgeführt.
Der Öl-/Motor- und Pumpenservice wird im Wartungsbericht detailliert dokumentiert (Art und Menge der Betriebsstoffe, Datum, ggf. Betriebsstundenstand). Auffällige Befunde (z. B. metallischer Abrieb im Öl, wiederkehrende Startprobleme, ungewöhnliche Vibrationen) werden gesondert ausgewiesen und dem Betreiber zur Entscheidung über weitergehende Maßnahmen (z. B. zusätzliche Diagnose, Instandsetzung) gemeldet. Diese Leistung unterstützt die Einhaltung der Instandhaltungspflichten nach BetrSichV und stellt sicher, dass die Sprinklerpumpen im optimalen Betriebszustand bleiben. Durch frische und geeignete Betriebsstoffe wird Verschleiß reduziert, die Ausfallwahrscheinlichkeit gesenkt und die Verfügbarkeit der Löschwasserversorgung nachhaltig erhöht.
Vorbeugende Instandhaltung
Über die turnusmäßige Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang auch eine umfassende proaktive vorbeugende Instandhaltung (provI) der Sprinkleranlagen. Ziel der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung ist es, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Sprinkleranlagen langfristig zu maximieren, ungeplante Funktionsbeeinträchtigungen zu minimieren und die Lebensdauer der Anlagenteile zu verlängern. Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Konzept, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen einschließt und sich an den einschlägigen Vorschriften (u. a. BetrSichV, TRBS, DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien) orientiert.
Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Außerbetriebnahmen von Sprinklerbereichen minimiert werden. Der Erfolg der vorbeugenden Instandhaltung spiegelt sich direkt in der hohen Verfügbarkeit und Ansprechbereitschaft der Sprinkleranlagen wider (gemessen an KPI, z. B. Anlagenverfügbarkeit, Störungsrate, Dauer von Beeinträchtigungen). Der Auftragnehmer nutzt hierfür das gesamte Spektrum moderner Instandhaltungsstrategien (zustandsorientiert, intervalbasiert, vorausschauend mittels Betriebs- und Diagnosedaten) und passt das Maßnahmenpaket laufend an die gewonnenen Erkenntnisse, Ereignisse und Erfahrungswerte an.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder technischen Defekten an Sprinkleranlagen kommen, die einen schnellen und fachkundigen Einsatz erfordern (z. B. Leckagen, Fehlalarme, Ausfall von Pumpen, Fehlfunktionen von Alarmventilen oder Druckschaltern). Der Auftragnehmer stellt daher einen umfassenden Entstörungsdienst zur Verfügung, inklusive Rufbereitschaft, um in solchen Fällen umgehend einzugreifen und die Brandbekämpfungsbereitschaft schnellstmöglich wiederherzustellen.
Die Instandsetzung der Sprinkleranlage erfolgt nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort. Der Techniker behebt den Defekt durch Instandsetzung oder Komponententausch. Beispiel: Bei einem Rohrleitungsleck wird das betroffene Rohrsegment – sofern Material verfügbar – unmittelbar instandgesetzt oder ersetzt, anschließend erfolgt eine Dichtheitsprüfung, eine Funktionsprüfung der betroffenen Sprinklergruppe und ggf. ein Probelauf der Pumpen, bevor der Bereich wieder freigegeben wird. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein (z. B. weil ein spezielles Armaturenteil fehlt oder ein größerer Schaden vorliegt), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und ergreift Übergangsmaßnahmen. Übergangsmaßnahmen können sein: temporäre Außerbetriebnahme einzelner Sprinklerzonen mit klarer Kennzeichnung und Dokumentation, Einrichtung von Ersatzmaßnahmen (z. B. zusätzliche mobile Feuerlöscher, Brandwachen, organisatorische Maßnahmen) gemäß Brandschutzkonzept, Anpassung von Betriebsabläufen oder temporäre Nutzung alternativer Löschsysteme, soweit vorhanden. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Bewertung und Planung solcher Maßnahmen.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Notfälle und Sicherheit: Tritt eine Störung auf, die Personen oder den geforderten Brandschutz gefährdet (z. B. Pumpenausfall, Rohrbruch, längerfristige Außerbetriebnahme einer Zone), hat Sicherheit absolute Priorität. Der Auftragnehmer sichert den betroffenen Bereich, informiert den Auftraggeber bzw. die Leitstelle und nimmt erforderlichenfalls Anlagenteile kontrolliert außer Betrieb, kennzeichnet diese und dokumentiert die Beeinträchtigung. Weitere Instandsetzungsarbeiten erfolgen erst, wenn die Gefahr beherrscht ist. Für typische Notfallszenarien (z. B. Pumpenausfall, größerer Rohrbruch) hält der Auftragnehmer abgestimmte Notfallpläne vor.
Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird mit einem kurzen Störungsbericht dokumentiert (Melde- und Ankunftszeit, Störungsbild, Ursache, betroffene Anlagenteile, Maßnahme, Zeitaufwand, Ersatzteile, Ergebnis der Funktionsprüfung, Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme bzw. Restbeeinträchtigung). Der Bericht wird dem Auftraggeber übergeben und im Instandhaltungs-/CAFM-System erfasst, damit Störungen, betroffene Brandabschnitte und Reaktionszeiten nachvollziehbar bleiben.
Ersatzteilmanagement: Der Auftragnehmer stellt ein strukturiertes Ersatzteilmanagement für die Sprinkleranlage sicher. Kritische Komponenten, deren Ausfall das Schutzziel wesentlich beeinträchtigt und die nicht kurzfristig beschafft werden können (z. B. Sprinkler- und Jockeypumpen, Alarmventile, sicherheitsrelevante Absperrarmaturen, Druckschalter, zentrale Steuer-/Meldekomponenten), werden mit dem Auftraggeber identifiziert und bevorratet bzw. über Liefervereinbarungen abgesichert. Für Standardkomponenten (z. B. gängige Sprinklerköpfe, Armaturen, Dichtungen) wird eine schnelle Lieferkette gewährleistet, um Reparaturen nicht durch fehlende Teile zu verzögern.
Hinweis:
Mit diesem Entstörungsdienst- und Ersatzteilkonzept werden Ausfall- und Beeinträchtigungszeiten der Sprinkleranlage minimiert. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitskennzahlen werden in Service-Level-Vereinbarungen festgelegt; der Auftragnehmer stellt deren Einhaltung durch qualifiziertes Personal, geeignete Ausrüstung, Ersatzteilbevorratung und passende Organisation sicher.
Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen an den Sprinkleranlagen ist integraler Bestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient mehreren Zwecken: dem Nachweis der Betreiberpflichten und Prüfnachweise (gegenüber Aufsichtsbehörden, Sachversicherern, Unfallversicherungsträgern, Auditoren, Feuerwehr), der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit von Wartung, Prüfungen, Änderungen und Reparaturen sowie als belastbare Informationsbasis für künftige Instandhaltungsentscheidungen und Optimierungen. Hierzu gehören insbesondere: Wartungs- und Prüfprotokolle, Störungsberichte, Protokolle von Funktions- und Alarmtests, Dokumentation von Außerbetriebnahmen und Ersatzmaßnahmen, Anlagendokumentation (Schemata, Einstellwerte, Stammdaten) sowie die fortlaufende Pflege des Anlagenbuches/Prüfbuches im Sinne der einschlägigen Normen und Versicherungsanforderungen.
Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:
24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer stellt eine ständige Rufbereitschaft für die Sprinkleranlage sicher. Über eine zentrale Hotline können Störungen (z. B. Leckagen, Fehlauslösungen, Pumpenausfälle) jederzeit gemeldet werden. Rückmeldung erfolgt sofort bzw. innerhalb max. 30 Minuten. Die Rufbereitschaft umfasst fachkundiges Personal, das telefonisch Sofortmaßnahmen erläutert (z. B. Absperren von Teilbereichen, Sicherstellung des Mindestbrandschutzes) und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort disponiert.
Reaktionszeiten und Entstörung: Der Auftragnehmer garantiert kurze Reaktionszeiten gemäß SLA. Kritische Störungen (z. B. Ausfall der Sprinklerpumpe, Alarmventilstörung, massiver Druckverlust) erfordern eine Präsenz vor Ort innerhalb max. 2 Stunden. Bei nicht-kritischen Störungen (z. B. kleinere Undichtigkeiten) ist eine Entstörung bis zum nächsten Arbeitstag zulässig. Der Auftragnehmer bewertet die Lage umgehend und informiert den Auftraggeber über erforderliche Maßnahmen.
Fehlersuche und Behebung: Der Servicetechniker beginnt vor Ort sofort mit der strukturierten Diagnose. Eingesetzt wird ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal für stationäre Löschanlagen. Diagnose erfolgt mit geeigneten Prüfmitteln (Manometer, Durchflussprüfung, Auswertung von BMZ/GLT-Meldungen, elektrische Messungen). Typische Fehlerquellen: defekte Druck-/Durchflussschalter, Pumpenstörungen, Ventilfehler, Leckagen oder verlegte Siebe. Der Auftragnehmer hält gängige Ersatzteile vor bzw. stellt deren kurzfristige (< 24 h) Beschaffung sicher.
Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Wenn an der Sprinkleranlage eine akute Störung oder ein Notfall auftritt, stellt diese Leistung sicher, dass unverzüglich fachkundige Hilfe zur Stelle ist. Der Dienstleister bietet einen Sofort-Einsatz (Notfalleinsatz) an: Nach Abruf macht sich ein Servicetechniker schnellstmöglich auf den Weg zum Einsatzort. Vor Ort wird zunächst eine strukturierte Erstdiagnose des Problems vorgenommen. Der Techniker verschafft sich einen Überblick über die Störung – zum Beispiel Ausfall einer Sprinklerpumpe, massiver Druckabfall, ungeplante Wasserabgabe aus Sprinklerköpfen, Leckage im Rohrnetz, Störung einer Ventilstation oder Fehlermeldungen der Brandmelde- bzw. Steuerungstechnik – und bewertet die Sicherheitslage hinsichtlich des Brandschutzes und möglicher Wasserschäden.
Kleinere Störungen oder Probleme, die ohne größeren Aufwand behoben werden können, werden sofort angegangen (Erstbehebung). Das kann etwa sein: Rücksetzen einer ausgelösten Sicherheitseinrichtung, Beseitigung einer Fehlbedienung, Austausch eines kleineren defekten Bauteils (wenn vorrätig), Wiederherstellung der korrekten Ventilstellung oder das Reinigen eines verschmutzten Siebes. Sollte die Störung komplexer sein und sich nicht sofort vollständig beheben lassen, sorgt der Techniker zumindest dafür, dass die Sprinkleranlage in einen sicherheitsgerechten Zustand versetzt wird. Dies kann bedeuten, einen sicheren (ggf. eingeschränkten) Betrieb in nicht betroffenen Brandabschnitten zu ermöglichen, kompensatorische Maßnahmen mit dem Betreiber abzustimmen (z. B. verstärkte Brandwache) oder die betroffenen Anlagenteile kontrolliert außer Betrieb zu nehmen, bis die Reparatur erfolgen kann. Anschließend informiert der Techniker den Betreiber über das weitere Vorgehen (erforderliche Teile, Arbeiten, ggf. zusätzliche Prüfungen) und unterstützt bei der Planung der Instandsetzung (ggf. fällt dies dann unter Position 500.002 – Instandsetzung).
Jeder Einsatz wird mit einem Einsatzbericht dokumentiert, der Uhrzeit, Befund und durchgeführte Maßnahmen sowie empfohlene Folgemaßnahmen enthält. Dieser Bericht dient als Nachweis gegenüber Betreiber, Versicherung und ggf. Behörden. Durch diesen Notfall-Störungsdienst kommt der Betreiber seiner Pflicht nach, bei auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln unverzüglich zu reagieren. Gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN EN 12845, VdS CEA 4001) sind festgestellte Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen umgehend zu bewerten, zu sichern und zu beheben; der Störungsdienst unterstützt, den sicheren Zustand der Sprinkleranlage wiederherzustellen oder diese kontrolliert außer Betrieb zu nehmen, bis der Mangel beseitigt ist. Der Notfalleinsatz minimiert Ausfallzeiten, reduziert Folgeschäden und erhöht die Sicherheit, da professionelle Hilfe die Situation beurteilt und geeignete Maßnahmen dokumentiert einleitet.
Instandsetzung auf Regie (Hydraulik/Elektrik/Steuerung)
Diese Position deckt die planmäßigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Sprinkleranlage ab, die nach Bedarf durchgeführt werden. Wenn im Rahmen von Prüfungen, Wartungen oder aufgrund von Störungen Defekte entdeckt wurden – seien es hydraulische/rohrnetzbezogene Probleme, elektrische Defekte oder Fehler in der Steuerungs- und Meldetechnik –, übernimmt der Dienstleister die fachgerechte Instandsetzung. Die Abrechnung erfolgt auf Regie*-Basis (nach Aufwand in Stunden), da Art und Umfang der Arbeiten je nach Schaden variieren. Beispiele für Instandsetzungen sind: Hydraulik/Rohrnetz – Austausch beschädigter oder korrodierter Rohrleitungen, Erneuerung und Ausrichtung verformter Halterungen, Austausch einzelner Sprinklerköpfe, Instandsetzung von Ventilstationen, Erneuerung von Rückflussverhinderern, Dichtungen oder Entleerungsarmaturen; Elektrik – Tausch defekter Druck- und Durchflussschalter, Pumpenmotoren, Schütze oder Zuleitungen, Reparatur von Energiezuführungen, Ausbesserung von Verkabelung; Steuerung – Austausch von Steuergeräten oder Ein-/Ausgangsmodulen, Software-Reset oder -Update, Anpassung von Parametern in der Pumpensteuerung oder GLT-Anbindung, Instandsetzung der Kopplung zur Brandmeldeanlage.
Die Arbeiten werden von qualifizierten Servicetechnikern mit entsprechendem Fachgebiet durchgeführt (z. B. Elektrotechniker für Steuerung/Elektrik, Sprinklermonteure/Schlosser für Rohrnetz und Ventile). Nach Abschluss der Reparatur wird die betroffene Anlageneinheit wieder in Betrieb genommen und einer Funktions- und Sicherheitsprüfung** unterzogen, um sicherzustellen, dass die Instandsetzung erfolgreich war. Typische Prüfungen sind z. B. ein Probelauf der Pumpe mit Dokumentation von Druck und Fördermenge, die Auslösung eines Alarmventils zur Kontrolle der Alarmkette oder ein Test der Signalübertragung zur Brandmeldeanlage.
Alle durchgeführten Arbeiten und Befunde während der Reparatur werden in einem Reparaturbericht dokumentiert. Dieser enthält auch die verwendeten Ersatzteile (die gegebenenfalls zusätzlich berechnet werden, siehe Ersatzteilmanagement) und ggf. Hinweise für die Zukunft (z. B. Ursachenanalyse, um Wiederholungen zu vermeiden). Außerdem wird – sofern vorgeschrieben – ein Eintrag in den Anlagenunterlagen/Prüfbüchern vorgenommen, insbesondere wenn durch die Reparatur sicherheitsrelevante Teile betroffen waren. So ist lückenlos nachvollziehbar, wann welche Komponente ersetzt oder instandgesetzt wurde. Rechtlich leistet der Betreiber mit der umgehenden Instandsetzung einen Beitrag zur sicheren Verwendung der Sprinkleranlage, wie es Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und die einschlägigen technischen Regeln verlangen. Diese schreiben vor, dass erkannte Mängel unverzüglich zu beheben und sicherheitstechnische Einrichtungen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen sind, bevor sie wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die Regie-Instandsetzung stellt dies sicher. Dank der Abrechnung nach Aufwand bleibt die Leistung flexibel: Kleine Reparaturen sind schnell erledigt, während größere Projekte im Vorfeld mit einer Aufwandsschätzung angekündigt und gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt werden können. Insgesamt trägt diese Leistung maßgeblich dazu bei, dass die Sprinkleranlage langfristig betriebsbereit, normkonform und sicher bleibt, da Schäden nicht liegenbleiben, sondern fachgerecht behoben werden.
Nachrüstung und Modernisierung von Sprinkleranlagen
Bestehende Sprinkleranlagen lassen sich durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen an den aktuellen Stand der Technik und der einschlägigen Regelwerke (u. a. DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien, BetrSichV, TRBS) anpassen. Dies erhöht Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Versicherbarkeit deutlich, ohne dass eine vollständige Neuerrichtung erforderlich ist. Im Folgenden werden exemplarisch typische Nachrüstmaßnahmen beschrieben, inklusive Leistungsumfang, Nutzen und wichtigen Hinweisen.
Nachrüstung eines Frequenzumrichters
Beschreibung: Ein vorhandener Pumpenantrieb der Sprinkleranlage (z. B. Druckerhöhungs- oder Jockeypumpe) wird – soweit mit Brandschutzkonzept, Herstellerangaben und VdS-/Normenvorgaben vereinbar – mit einem Frequenzumrichter zur bedarfsgerechten Drehzahlregelung nachgerüstet. Die bisherige starre Ansteuerung wird durch einen frequenzgeregelten Antrieb mit angepassten Schutz- und Überwachungsfunktionen ergänzt oder ersetzt, ohne die im Brandfall geforderte Löschwassermenge und -druck zu beeinträchtigen.
Leistungsumfang: Die Nachrüstung umfasst alle notwendigen Schritte:
Lieferung eines geeigneten Frequenzumrichter-Geräts passend zur Motorleistung der Sprinkler- bzw. Druckerhöhungspumpe, zugelassen für den Einsatz in Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845/VdS CEA 4001 (ggf. VdS-geprüft).
Montage und fachgerechte Verkabelung des Umrichters im Schaltschrank der Sprinklerzentrale bzw. Pumpenanlage.
Integration in die bestehende Steuerung einschließlich Anpassung der Steuerungslogik (Start-/Stopp-Befehle, Störmeldungen, Überwachung) unter Beibehaltung der sicherheits- und betriebskritischen Funktionen.
Parametrierung des Umrichters (z. B. sanfte Anlauf- und Stopp-Rampen zur Reduzierung von Druckstößen, druckgeführte Drehzahlregelung, Schutzfunktionen), abgestimmt auf das hydraulische Konzept der Sprinkleranlage.
Inbetriebnahme und Test: Nach dem Einbau werden alle Betriebszustände der Pumpe (Normalbetrieb, Probelauf, Störung) getestet, Messwerte dokumentiert und Parameter an die Anforderungen des Betreibers und der Auslegung nach DIN EN 12845/VdS CEA 4001 optimiert.
Erläuterung
Durch diese Umrüstung erhält die Sprinkler-/Druckerhöhungsanlage eine bedarfsgerechte, stufenlose Drehzahlregelung.
Der Umrichter ermöglicht sanfte Anlauf- und Bremsvorgänge, reduziert Druckstöße und Wasserhammer, stabilisiert den Systemdruck und verbessert die hydraulische Betriebsführung. Dies erhöht die Betriebssicherheit, verringert den Verschleiß der Pumpen und Armaturen und kann den Energieverbrauch im Bereitschafts- und Testbetrieb senken – ohne die geforderten Mindestdrücke und -volumenströme im Brandfall zu beeinträchtigen.
Hinweise: Bei der Planung und Durchführung der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten:
Einbauraum: Es muss ausreichend Platz im Schaltschrank der Sprinklerzentrale für den Frequenzumrichter einschließlich erforderlicher EMV-Filter, Schutz- und Schaltgeräte vorhanden sein.
Motor-Tauglichkeit: Der vorhandene Pumpenmotor muss für den Umrichterbetrieb geeignet sein (Isolationsklasse, thermische Auslegung, Lager). Bei alten oder ungeeigneten Motoren kann ein Austausch notwendig sein, um einen zuverlässigen, normkonformen Betrieb sicherzustellen.
Parametrierung nach Bedarf: Druck- und Fahrprofile (z. B. Soll-Druck, Rampen, max. Drehzahl, Testlaufprogramme) werden in Abstimmung mit den Betreiberanforderungen und der hydraulischen Auslegung eingestellt, sodass alle Vorgaben aus DIN EN 12845/VdS CEA 4001 eingehalten werden.
Netzrückwirkungen/EMV: Frequenzumrichter können Oberwellen und elektromagnetische Störungen verursachen. Es werden ausschließlich normgerechte, EMV-geprüfte Geräte verwendet (z. B. gemäß EN 61800-3 für Antriebssysteme) sowie geeignete Netz- und Motordrosseln/Filter eingesetzt, um Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen zu minimieren.
Sicherheitsnormen: Die Nachrüstung erfolgt gemäß den geltenden Sicherheitsstandards für elektrische Ausrüstungen von Maschinen und Feuerlöschanlagen, insbesondere DIN EN 60204-1 sowie den einschlägigen Regelwerken für Sprinkleranlagen (DIN EN 12845, VdS CEA 4001). Sicherheitsfunktionen (z. B. Notlauf, Störmeldung, Verriegelungen) werden überprüft und dokumentiert, um die Sicherheit von Personen und Anlage zu gewährleisten.
Dokumentation und Prüfung: Nach der Installation werden Schaltpläne, Beschreibungen der Steuerungslogik, Betriebs- und Wartungsanweisungen der Sprinkleranlage aktualisiert. Je nach Umfang der Umrüstung ist eine erneute Prüfung/Abnahme (z. B. durch Sachkundigen oder Prüfsachverständigen) durchzuführen, um ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu bestätigen. Dies erfolgt gemäß BetrSichV, DGUV-Regeln und den einschlägigen VdS-/DIN-Vorgaben.
Nachrüstung einer Funkfernsteuerung
Beschreibung: Die Sprinkleranlage wird mit einem Funk-Fernüberwachungs- und, soweit zulässig, Funk-Fernbediensystem für definierte Test- und Betriebsfunktionen ausgestattet. Hierfür wird ein Funkempfänger- bzw. Kommunikationsmodul an der Pumpensteuerung und/oder an den Alarmventilstationen montiert und in die bestehende Steuerungs- und Meldetechnik integriert. Zusätzlich erhält das Betriebspersonal ein oder mehrere mobile Funk-Bedienteile (Funksender), über die zulässige Funktionen (z. B. Start von Pumpentestläufen, Quittierung technischer Störmeldungen, Abruf von Statusanzeigen) drahtlos ausgelöst werden können. Die vorhandene kabelgebundene Bedien- und Anzeigeeinrichtung bleibt erhalten und wird so adaptiert, dass wahlweise lokale Kabelbedienung oder Funkbedienung für freigegebene Funktionen möglich ist. Die Löschfunktion im Brandfall bleibt rein automatisch/hydraulisch bzw. über die Brandmeldeanlage ausgelöst; über Funk erfolgt keine Freigabe oder Sperrung des Löschvorgangs. Nach dem Einbau des Funksystems werden Funkverbindung, Störsicherheit, Meldungen sowie alle freigegebenen Bedienfunktionen umfassend getestet.
Durch das Funksystem können Prüfungen, Testläufe und Kontrollen aus sicherer Distanz durchgeführt werden. Das Bedienpersonal muss sich nicht dauerhaft im unmittelbaren Bereich von Pumpen, Armaturen oder engen Technikräumen aufhalten und kann einen sicheren Standort mit guter Übersicht wählen. Dies erhöht die Arbeitssicherheit und verbessert die Ergonomie bei wiederkehrenden Prüfvorgängen. Gleichzeitig können Störungen schneller erkannt und bearbeitet werden, was die Verfügbarkeit der Sprinkleranlage erhöht.
Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind inbegriffen:
Lieferung und Installation des Funkempfängers: Lieferung, Montage und elektrischer Anschluss des Funkempfänger-/Kommunikationsmoduls an der Sprinklertechnik (Pumpensteuerung, Alarmventilstation, Meldetableau) einschließlich Einbindung in den vorhandenen Schaltschrank bzw. ein geeignetes Gehäuse.
Bereitstellung der Handsender: Lieferung von einem oder mehreren robusten Funk-Handbedienteilen (Sender) mit klarer Tastenbelegung und Statusanzeigen. Die Ausführung ist für den industriellen Einsatz geeignet und sofort betriebsbereit.
Integration der Steuerung: Einrichtung der Umschaltung bzw. des Parallelbetriebs zwischen vorhandener kabelgebundener Bedienung und Funkbedienung, sodass definierte Funktionen wahlweise lokal oder per Funk ausgeführt werden können. Alle sicherheitsrelevanten Funktionen (z. B. automatische Brandfallsteuerungen, Verriegelungen, Störmeldungen) bleiben unverändert wirksam und werden nicht durch die Funkbedienung beeinträchtigt.
Prüfung und Inbetriebnahme: Nach Einbau wird das Funksystem getestet (Funktion der Funkstrecke, Prüfung auf Signalstörungen, korrekte Umsetzung der freigegebenen Befehle, Prüfung der Alarm- und Störmeldungen). Der Probebetrieb stellt sicher, dass die Sprinklertechnik zuverlässig und ohne Verzögerung auf die Funkbefehle reagiert und alle Meldungen korrekt übertragen werden.
Hinweise:
Normen und Zulassung: Das eingesetzte Funk-/Kommunikationssystem erfüllt die einschlägigen Funk-, EMV- und Sicherheitsnormen und ist CE-konform gemäß Funkanlagenrichtlinie, EMV-Richtlinie und Niederspannungsrichtlinie. Bei Anbindung an eine Brandmeldeanlage oder Leitstelle werden zusätzlich die Anforderungen der relevanten Normen und Richtlinien (z. B. DIN EN 54-Reihe, VdS-Richtlinien sowie Vorgaben der Hersteller von Sprinkleranlage und BMA) eingehalten.
Frequenzkoordination: Vor der Nachrüstung ist zu prüfen, ob vor Ort Frequenzüberlagerungen oder Störquellen vorhanden sind. Gegebenenfalls wird die Betriebsfrequenz bzw. Funktechnologie so abgestimmt, dass Interferenzen mit bestehenden Funkanlagen im Betrieb ausgeschlossen oder minimiert werden.
Schulung der Bediener: Das Betriebspersonal wird in der Handhabung des Funksystems unterwiesen. Die Einweisung umfasst Bedienung, Bedeutung der Statusanzeigen, Verhalten bei Störungen und Alarmen sowie die Dokumentation von Prüfvorgängen unter Nutzung des Funksystems (siehe auch Position zur Bedienerschulung).
Lieferumfang Zubehör: Zum Funksystem gehören notwendige Zubehörteile wie Akkus/Batterien für die Handsender, Ladegerät(e), Befestigungsmaterial, Beschriftungen und Systemdokumentation. Diese sind im Lieferumfang enthalten, sodass ein durchgängiger Betrieb (inkl. Wechselakkus bzw. Lademöglichkeiten) sichergestellt ist.
Robuste Ausführung: Die Funkempfänger und Handsender sind für den technischen Gebäude- und Brandschutzbetrieb ausgelegt, in der Regel mindestens mit Schutzart IP54/IP65 (staub- und spritzwassergeschützt). Gehäuse, Tasten und Steckverbindungen sind stoßfest, korrosionsgeschützt und für den Einsatz mit Arbeitshandschuhen geeignet, um eine lange Lebensdauer und zuverlässige Funktion in typischen Technikraum- und Industrieumgebungen sicherzustellen.
Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung
Beschreibung: Diese Position umfasst diverse Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Sprinkleranlagen mit zusätzlichen Komponenten oder sicherheitstechnischen Upgrades. Je nach Ausgangszustand der Anlage können unterschiedliche Nachrüstungen sinnvoll sein, insbesondere zur Anpassung an aktuelle Normen (z. B. DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien), geänderte Nutzung oder neue Brandschutzkonzepte.
Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie sind:
Überwachung von Absperrarmaturen nachrüsten: Installation von Stellungsüberwachungen und Kontakten an Haupt- und Zonenabsperrarmaturen, damit der Offen-/Geschlossen-Status zentral angezeigt und überwacht wird. Hierdurch werden versehentlich geschlossene Armaturen schneller erkannt und das geforderte Schutzniveau sichergestellt.
Zusätzliche Druck- und Durchflussüberwachung: Nachrüstung von Drucksensoren, Strömungsschaltern oder Durchflussmessern zur besseren Überwachung von Betriebszuständen (z. B. Leckagen, unzulässiger Druckabfall, ungewöhnliche Durchflüsse) und zur Unterstützung einer zustandsorientierten Instandhaltung.
Korrosionsschutz- und Wasserqualitätsmaßnahmen: Ergänzung oder Optimierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Korrosion und Ablagerungen (z. B. Spülmaßnahmen, Filterung, spezielle Auskleidungen, Inertisierung von Rohrnetzen), um die Funktionssicherheit und Lebensdauer der Rohrleitungen und Sprinklerköpfe zu erhöhen.
Austausch zentraler Komponenten: Austausch veralteter oder verschlissener Kernbaugruppen (z. B. Alarmventile, Pumpensteuerungen, Pumpenaggregate, zentrale Meldetableaus) durch moderne, normgerechte Komponenten. Dadurch erhöhen sich Zuverlässigkeit, Diagnosefähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Sprinkleranlage an aktuelle technische und regulatorische Anforderungen.
Erläuterung
Durch solche Modernisierungen können Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit älterer Sprinkleranlagen deutlich verbessert werden.
Die Nachrüstung der gewählten Komponenten wird fachgerecht durchgeführt und die Anlage anschließend wieder in Betrieb genommen. Alle notwendigen Anpassungen an Elektrik, Steuerung und Dokumentation (z. B. Änderung von Verdrahtungen, Parametrierung der Steuerung, Aktualisierung von Plänen, Stücklisten und Bedienungsanleitungen) sind inkludiert. Abschließend erfolgen Funktions- und, soweit notwendig, Alarmtests, um sicherzustellen, dass die neuen Komponenten einwandfrei in das Gesamtsystem integriert sind.
Hinweise:
Individuelle Spezifikation: Diese Position dient als Sammelposten für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen an Sprinkleranlagen. Die konkreten Komponenten und der Umfang der Nachrüstung sind bei Beauftragung projektspezifisch festzulegen. Der Anbieter wählt kompatible, möglichst herstellerneutrale Komponenten, die hydraulisch und steuerungstechnisch in die vorhandene Sprinkleranlage integrierbar sind.
Regelwerke und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen erfolgen unter Beachtung der relevanten Normen und Regelwerke für stationäre Feuerlösch- und Sprinkleranlagen (z. B. DIN EN 12845, DIN EN 12259, VdS CEA 4001, ggf. VdS 2091 sowie BetrSichV, TRBS und DGUV-Regelwerk). Es werden nur Komponenten eingesetzt, die mit der bestehenden Sprinkleranlage technisch kompatibel sind und die erforderlichen Zulassungen (z. B. CE-Kennzeichnung, VdS-Anerkennung, ggf. bauaufsichtliche Prüfzeugnisse) besitzen.
Prüf- und Genehmigungspflichten: Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die geplante Modernisierung als wesentliche Änderung der Sprinkleranlage einzustufen ist und damit eine Abnahmeprüfung durch eine befähigte Person, einen Prüfsachverständigen oder eine anerkannte Stelle erforderlich wird. Nach deutschem Recht (u. a. BetrSichV, TRBS, VdS-Vorgaben) können z. B. Änderungen an Pumpen, Wasserbevorratung, Alarmventilstationen, Rohrnetz, Steuerungs- und Meldetechnik oder sicherheitsrelevanten Überwachungseinrichtungen als wesentliche Änderung gelten. In solchen Fällen ist nach dem Umbau eine entsprechende Prüfung/Abnahme durchzuführen. Der Auftraggeber klärt mit Hersteller, Sachkundigen oder Prüfsachverständigen, ob eine geplante Nachrüstung melde- oder prüfpflichtig ist.
Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Sprinkleranlage vollständig auf korrekte Funktion, Alarm- und Meldelinien sowie Sicherheitsniveau getestet. Alle Änderungen werden in die technischen Unterlagen übernommen (Revisionsstand der Schaltpläne, Aktualisierung der Betriebsanleitung, Anpassung von Wartungs- und Prüfplänen). Die Anlage wird dem Betreiber erst übergeben, wenn nachgewiesen ist, dass Betriebssicherheit, Brandschutzwirksamkeit und Arbeitsschutz nach der Modernisierung uneingeschränkt gewährleistet sind.
Ersatzteilbeschaffung und -lieferung
Der Auftragnehmer stellt die Ersatzteilbeschaffung und -lieferung für die betrieblichen Sprinkleranlagen nach Bedarf sicher. Zunächst identifiziert er anhand der Fehlerbeschreibung oder einer Inspektion das erforderliche Ersatzteil (z. B. Alarmventil, Sprinkler- oder Jockeypumpe, Druckschalter, Strömungswächter, Sprinklerkopf, Rohrleitungs-/Armaturenteil, Steuerungs- bzw. Überwachungsmodul) – herstellerneutral für unterschiedliche Fabrikate, unter Beachtung der erforderlichen Zulassungen (z. B. VdS-Anerkennung, CE). Anschließend beschafft der Auftragnehmer das benötigte Teil über das eigene Ersatzteillager, direkt beim Hersteller oder über den Fachhandel. Die Lieferung des Ersatzteils an den Kunden erfolgt per Standardversand oder das Teil wird bei Bedarf zur Abholung bereitgestellt. Dabei verwendet der Auftragnehmer eine sachgerechte Verpackung zum Schutz des Bauteils während des Transports.
Hinweise: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten; sie werden je nach Teil separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet. Diese Position deckt ausschließlich den Service der Beschaffung und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis. Es werden bevorzugt Originalteile oder gleichwertige, vom Hersteller und – soweit erforderlich – von VdS bzw. anderen Zulassungsstellen freigegebene Ersatzteile verwendet, um die Funktionssicherheit, Anerkennung und Versicherbarkeit der Sprinkleranlage zu gewährleisten (der Einsatz nicht freigegebener Komponenten kann zum Erlöschen von Gewährleistungs- oder Anerkennungsansprüchen führen).
Viele gängige Verschleiß- und Ersatzteile für Sprinkleranlagen hält der Auftragnehmer auf Lager (z. B. Sprinklerköpfe gängiger Typen, Dichtungen, Standardarmaturen, Druckschalter, elektronische Baugruppen), sodass sie kurzfristig verfügbar sind. Nicht vorrätige Teile werden zeitnah beschafft; Bestellungen, die bis Mittag eingehen, werden in der Regel noch am selben Werktag versandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgelegt. Hinweis: Express- und Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten.
Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile
Der Auftragnehmer bietet optional eine Express- bzw. Kurierlieferung für besonders eilige Ersatzteile an. Wenn ein Ersatzteil umgehend benötigt wird (z. B. zur schnellen Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit der Sprinkleranlage), kann eine Expresslieferung veranlasst werden – etwa per Kurierdienst, Nacht-Express oder Direktfahrt. So wird die Zustellung des Ersatzteils innerhalb kürzester Zeit gewährleistet, abhängig von Verfügbarkeit und Entfernung oft noch am selben Tag oder über Nacht.
Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird nur beauftragt, wenn vom Betreiber eine beschleunigte Lieferung ausdrücklich gewünscht wird oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies erfordert. Die zusätzlichen Kosten für Express- bzw. Kurierlieferungen werden separat berechnet, da hier Sondertransportkosten (Kurier, Expressdienst etc.) anfallen. Der Auftragnehmer wählt das schnellstmögliche geeignete Transportmittel (z. B. Direktkurier, Flugexpress), um die Lieferzeit zu minimieren. Die genaue Ausführung (Overnight-Express, Direktkurier usw.) und die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt, sodass die schnellstmögliche Versorgung mit dem benötigten Ersatzteil sichergestellt ist.
Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik
Diese Leistung umfasst alle Tätigkeiten rund um Ersatzteile für die Sprinkleranlage – von der Identifizierung bis zur Lieferung. Wenn im Zuge von Wartung, Prüfungen oder Reparaturen Ersatzteile benötigt werden (z. B. ein Relais der Pumpensteuerung, ein Alarmventil, ein Druckschalter oder Strömungswächter, Dichtungen, Sprinklerköpfe, Rohrleitungs- oder Armaturenteile), übernimmt der Dienstleister die Ersatzteilrecherche. Er ermittelt anhand der Anlagendokumentation (Ersatzteillisten, technischen Zeichnungen, Hydraulikpläne) und der Fehlerbeschreibung, welches konkrete Teil erforderlich ist. Dabei wird geprüft, ob das Ersatzteil beim Originalhersteller der Sprinkleranlage oder Komponenten verfügbar ist oder ob gleichwertige, zugelassene Alternativen (z. B. VdS-anerkannte Normteile oder kompatible Baugruppen von Drittanbietern) eingesetzt werden können – stets unter Beachtung, dass Sicherheit, Zulassungen und Gewährleistung nicht beeinträchtigt werden.
Sobald das benötigte Teil identifiziert ist, kümmert sich der Dienstleister um die Beschaffung: Er holt Angebote ein, bestellt das Teil im Namen des Kunden (oder in eigenem Namen, je nach Vertragsgestaltung) und organisiert die Lieferung. Auch die Logistik wird übernommen, d. h. ggf. Zollabwicklung bei Importteilen, Terminverfolgung der Lieferung, Expressversand bei Eilbedürfnissen etc. Das Ersatzteilmanagement endet mit der Anlieferung des Teils am vorgesehenen Ort (z. B. im Sprinklerzentralenraum, im Techniklager oder direkt an der Einsatzstelle) und der Information an die Instandhaltungsteams, dass das Teil verfügbar ist.
Wichtig: Die Kosten des Ersatzteils selbst werden in der Regel separat abgerechnet (das Leistungsverzeichnis weist sie häufig als eigenen Posten aus), während diese Position 700.001 die Dienstleistung rund um das Ersatzteil abdeckt. Zum Leistungsumfang gehört auch die Dokumentation: Es wird festgehalten, welches Teil beschafft wurde (Teilenummer, Lieferant, Preis), und es werden entsprechende Dokumente wie Lieferscheine oder Zeugnisse weitergereicht. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen sorgt der Dienstleister dafür, dass Prüfzeugnisse oder Herstellerbescheinigungen (z. B. VdS-Zertifikate, CE-Konformitätserklärungen, Werkstoffzeugnisse) mitgeliefert werden, damit diese in das Prüfbuch bzw. die Anlagenakte aufgenommen werden können.
Durch das Outsourcing des Ersatzteilmanagements an den Servicepartner wird der Betreiber deutlich entlastet. Er kann darauf vertrauen, dass im Bedarfsfall schnell das richtige, zugelassene Teil gefunden wird – Ausfallzeiten der Sprinkleranlage werden verkürzt. Die professionelle Beschaffung stellt Qualität und Passgenauigkeit der Teile sicher und ist damit wesentlich für die Betriebssicherheit der Sprinkleranlage. Die lückenlose Dokumentation im Anlagenlogbuch, welche Teile wann ersetzt wurden, trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei – ein Aspekt, der auch bei behördlichen Prüfungen, Versicherungs-Audits oder internen Revisionen von Bedeutung ist.
Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen
Energieeffizienz-Upgrades stellen einen zentralen Mehrwert im modernen Sprinkler- und Pumpenmanagement dar. Durch gezielte technische Nachrüstungen, den Einsatz energieoptimierter Pumpen- und Antriebstechnik sowie die Integration intelligenter Steuerungssysteme kann der Energieverbrauch im Bereitschafts-, Prüf- und Betriebsfall deutlich reduziert werden, ohne die Wirksamkeit des anlagentechnischen Brandschutzes zu beeinträchtigen. Solche Maßnahmen senken Kosten und CO₂-Emissionen, unterstützen Umweltstandards, ISO- und ESG-Ziele im Facility Management und berücksichtigen die Anforderungen aus DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und BetrSichV.
Die Maßnahmen sollen darauf abzielen:
Optimierung des Energieeinsatzes pro m³ gefördertes Löschwasser bzw. pro Betriebs- und Testlauf der Sprinkler- und Druckerhaltungspumpen
Verbesserung der Systemleistung durch intelligente, druckgeführte Pumpen- und Anlagensteuerungen
Verlängerung der Lebensdauer von Pumpen, Motoren, Ventilen und Armaturen durch energieeffizienten, lastgerechten Betrieb
Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064 und im Rahmen des EU Green Deal
Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungskonzepte, die nachweislich Energieeinsparungen und Emissionsminderungen aufzeigen. Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:
Austausch veralteter Pumpen- und Antriebssysteme durch hocheffiziente Elektromotoren (IE3/IE4-Klasse) und ggf. hydraulisch optimierte Pumpenaggregate, geeignet für den Einsatz in Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845/VdS CEA 4001.
Integration von Frequenzumrichtern (FU) für energieoptimierte Drehzahlregelung insbesondere von Jockey-/Druckerhaltungspumpen und zulässigen Hilfsantrieben, unter Einhaltung aller brandschutztechnischen Anforderungen.
Einsatz energieoptimierter Betriebs- und Regelstrategien (z. B. bedarfsgerechtes Zuschalten von Pumpenstufen, Begrenzung von Dauerlauf im Bereitschafts- und Testbetrieb).
Installation von LED-Beleuchtungssystemen in Sprinklerzentralen, Pumpenräumen und Wartungsbereichen.
Einsatz strömungsoptimierter Armaturen, Rohrleitungsführungen und Komponenten zur Reduzierung von Druckverlusten und damit der erforderlichen Pumpenleistung.
Einsatz KI- oder softwarebasierter Regelungsalgorithmen zur Analyse von Betriebsdaten und zur energieoptimierten Gestaltung von Testläufen, Pumpenstufen und Betriebsweisen.
Jedes Modernisierungskonzept muss technische Spezifikationen, die erwarteten Einsparungen (kWh/Jahr und CO₂-Reduktion in t/Jahr) sowie die voraussichtliche Amortisationszeit enthalten.
Vor jeglichen Nachrüstungen muss der Auftragnehmer ein Energieaudit durchführen, um den aktuellen Energieverbrauch aller betrachteten Aufzugsanlagen zu ermitteln. Das Audit umfasst:
Messung typischer Betriebs- und Testlaufprofile sowie Leerlaufzeiten der Pumpen
Leistungsaufnahmeprofile der Pumpen, Druckerhaltungspumpen und relevanten Hilfsaggregate
Identifizierung verlustbehafteter Komponenten oder ineffizienter Betriebszustände (z. B. häufige Kurzläufe, zu hohe Druckniveaus, unnötiger Dauerlauf, überhöhte Rohrnetzverluste)
Bewertung der Steuerungsstrategien, Schaltpunkte und Softwareparameter im Hinblick auf Energieeffizienz, Normkonformität und Brandschutzanforderungen
Hinweis:
Die Ergebnisse der Ausgangsbewertung bilden die Grundlage zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials und der Investitionsrentabilität (ROI).
Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes umfasst:
Detaillierter Modernisierungszeitplan, einschließlich Koordination von zeitweisen Abschaltungen von Anlagenteilen mit dem laufenden Betrieb und ggf. Festlegung kompensatorischer Maßnahmen (z. B. Brandwachen, Zusatzmaßnahmen).
Spezifikation der benötigten Materialien, Ausrüstungen und Lieferanten (z. B. Pumpen, Motoren, FU, Armaturen, Mess- und Regeltechnik).
Integration von Sicherheitsprüfungen während der Modernisierungsphasen (z. B. Zwischenabnahmen, Druck- und Dichtheitsprüfungen, Funktionsprüfungen der Alarmkette).
Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeprotokolle nach Abschluss der Installation (inkl. Pumpenprobeläufen und Alarmsimulationen).
Dokumentation gemäß VDI 6026-1 (Zeichnungen, Datenblätter und Prüfberichte sowie Aktualisierung der Sprinkler-Anlagendokumentation).
Hinweis:
Alle Maßnahmen müssen durchgeführt werden, ohne die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Wirksamkeit des anlagentechnischen Brandschutzes unzulässig zu beeinträchtigen; temporäre Einschränkungen sind durch geeignete kompensatorische Maßnahmen abzusichern.
Die erzielten Energieeffizienzgewinne sind nach der Umsetzung zu überwachen und zu verifizieren. Der Auftragnehmer muss Messsysteme installieren oder vorhandene Systeme nutzen, um folgende Daten zu erfassen:
Echtzeit-Energieverbrauch der Aufzugsanlagen bzw. der Aufzugsgruppe
Wirkungsgrad des Systems (z. B. kWh pro transportierter Personen- oder Lasteneinheit)
Auslastungsgrad und Energieverbrauch pro Fahrzyklus
Erreichte CO₂-Einsparungen im Vergleich zum Ausgangszustand (Baseline)
Hinweis:
Vierteljährliche Leistungsberichte müssen eingereicht werden, einschließlich grafischer Energieverbrauchstrends, wesentlicher Effizienzkennzahlen (z. B. nach VDI 4707 bzw. DIN EN ISO 25745-2) und Empfehlungen zur weiteren Optimierung.
Der Auftragnehmer berichtet über folgende Leistungskennzahlen:
Reduktion des Energieverbrauchs (Prozent und kWh/Jahr)
Verringerung der CO₂-Emissionen (t/Jahr)
Systemverfügbarkeit und Wirkungsgrad der Sprinkler- und Pumpenanlagen
Amortisationsdauer (ROI)
Erfüllung der Energieziele gemäß ISO 50001 und den Vorgaben des Auftraggebers
Hinweis:
Der Auftraggeber kann unabhängige Prüfungen oder eine Zertifizierung durch Dritte verlangen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Der Auftragnehmer soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorschlagen, um die erzielten Energieeffizienzen zu erhalten und weiter auszubauen. Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Verbesserungsprozesses:
Regelmäßige Review-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung der Systemleistung (Energie, Verfügbarkeit, Brandschutzwirksamkeit)
Diskussion weiterer Optimierungsoptionen auf Basis der erhobenen Betriebs- und Energiedaten
Aktualisierung der langfristigen Nachhaltigkeitspläne im Einklang mit den ESG- und Klimaneutralitätszielen des Auftraggebers
Schulungs- und Trainingsprogramme für Sprinkleranlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kontinuierliche technische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Sensibilisierungsworkshops für alle mit der Sprinkleranlage betrauten Personen durchzuführen, um ein hohes Niveau an Betriebssicherheit, technischer Kompetenz und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben (u. a. BetrSichV, ArbSchG, TRBS, DGUV-Regelwerk, DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien) sicherzustellen. Diese Programme gewährleisten, dass alle am Betrieb, der Inspektion und Instandhaltung der Sprinkleranlage beteiligten Mitarbeitenden die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Bewusstsein besitzen, um ihre Aufgaben sicher und normkonform auszuführen.
Schulungsrahmenkonzept
Einführungsschulung: Für neue Mitarbeitende vor ihrem Einsatz an der Sprinkleranlage; behandelt Grundlagen des anlagentechnischen Brandschutzes, Aufbau und Funktion der Sprinkleranlage, Gefahrenbewusstsein (Wasser- und Sachschäden, Ausfall von Schutzfunktionen) sowie betriebliche Abläufe (z. B. Meldewege, Außerdienststellungen, Prüfabläufe).
Technische Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen zu erweiterten Themen wie Funktionsweise von Alarmventilen und Pumpensteuerungen, Prüf- und Wartungsabläufe nach DIN EN 12845/DIN 14462/VdS, Fehlerdiagnose, Umgang mit Stör- und Alarmmeldungen sowie Dokumentation im Anlagen- und Prüfbuch.
Sicherheits- und Sensibilisierungsworkshops: Regelmäßig stattfindende Schulungen und Seminare zur Betonung der Unfallverhütung (z. B. Arbeiten in der Sprinklerzentrale, Arbeiten an Druckleitungen), zum richtigen Verhalten bei Leckagen, Alarmen und Außerbetriebnahmen sowie zur Förderung einer sicherheits- und brandschutzorientierten Unternehmenskultur.
Auffrischungsschulungen: Mindestens jährlich durchgeführte Wiederholungskurse, um die Fachkompetenz aufrechtzuerhalten, auf geänderte Normen, Herstelleranforderungen und Betriebsabläufe hinzuweisen sowie wiederkehrende Fehlerbilder und Lessons Learned zu vermitteln.
Notfallübungen: Praktische Übungen zur Simulation realer Zwischenfälle (z. B. Ausfall einer Pumpe, größerer Rohrbruch, unbeabsichtigte Außerbetriebnahme einer Zone) zur Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Meldeketten und der Zusammenarbeit mit interner/externer Leitstelle bzw. Feuerwehr.
Dokumentation und Zertifizierung: Alle Schulungen sind schriftlich zu dokumentieren, auszuwerten und den Teilnehmern durch anerkannte Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate zu bescheinigen. Die Nachweise werden in der Personal- und Anlagendokumentation abgelegt.
Schulungsziele und Ergebnisse
Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden mit Aufgaben an der Sprinkleranlage fachlich qualifiziert sind, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die betrieblichen Regelungen zum Betrieb, zur Prüfung und zur Außerbetriebnahme der Sprinkleranlage kennen.
Förderung einer proaktiven Sicherheits- und Brandschutzkultur und Reduzierung von Zwischenfällen, Fehlalarmen, unzulässigen Außerbetriebnahmen und wasserbedingten Folgeschäden.
Steigerung der Effizienz durch verbessertes Verständnis der Sprinkleranlage, ihrer hydraulischen und steuerungstechnischen Zusammenhänge sowie der vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsabläufe.
Nachvollziehbare Dokumentation der Kompetenzen und Schulungsabschlüsse des Personals (z. B. Sprinklerwart, betraute Personen) zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden, Versicherern und Auditoren.
Langfristige Wissenssicherung und Implementierung von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung (z. B. Auswertung von Störungen, Beinaheereignissen und Auditergebnissen in den Schulungen).
Hinweis:
Die Teilnehmer müssen ihre Kompetenz sowohl durch theoretische Prüfungen (z. B. Verständnis von Normanforderungen, Betriebs- und Störungsszenarien) als auch durch praktische Übungen (z. B. Durchführung eines Pumpenprobelaufs, kontrollierte Außer- und Wiederinbetriebnahme von Zonen, Dokumentation im Prüfbuch) nachweisen.
Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungskalender, der vom Auftraggeber zu genehmigen ist, und gibt folgende Punkte vor:
Einführungsschulungen für neue Mitarbeitende.
Vierteljährliche technische Auffrischungen und Sicherheitsunterweisungen mit Fokus auf aktuelle Störbilder, Änderungen im Betrieb und wiederkehrende Risiken.
Halbjährliche Sensibilisierungskampagnen zu neuen Sicherheitsthemen, relevanten Vorfällen im Unternehmen oder geänderten brandschutztechnischen Rahmenbedingungen.
Jährliche Kompetenzbewertungen und ggf. Rezertifizierungen für Schlüsselrollen (z. B. Sprinklerwart, verantwortliche Personen nach BetrSichV/ArbSchG).
Hinweis:
Die Häufigkeit kann bei veränderten Ereignis- und Unfallstatistiken, Auditergebnissen, neuen gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen der Nutzungen und Brandlasten angepasst werden.
Schulungsinhalte und Methodik
Bedienprinzipien und Sicherheitseinrichtungen von Sprinkleranlagen: Aufbau und Funktion von Alarmventilen, Pumpen, Druckhaltesystemen, Melde- und Steuerungstechnik, Freigabe- und Sperreinrichtungen, Außerbetriebnahme- und Wiederinbetriebnahmeprozesse.
Hydraulische und betriebliche Grundlagen: Grundprinzipien von Wasserzufuhr, Druckhaltung, Durchfluss, Löschbereiche/Zonen, Einfluss von geschlossenen Armaturen, Leckagen und falschen Einstellungen auf das Schutzziel.
Not-Aus-, Störungs- sowie Verriegelungs-/Freigabeverfahren: Vorgehen bei Störungen, Alarmen, Rohrbrüchen, Pumpenausfällen, geregelte Schritte zur sicheren Außerbetriebnahme von Bereichen und zur Koordination mit BMA/Leitstelle/Feuerwehr.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Verwendung und Überprüfung der PSA bei Arbeiten in Technikräumen und an Sprinklerkomponenten (z. B. Schutz gegen Nässe, Rutschgefahr, Arbeiten auf Leitern/Gerüsten, Lärm an Pumpenanlagen).
Kommunikations- und Meldewege: Interne und externe Meldeketten (z. B. Leitstelle, Feuerwehr, Sicherheitsdienst), Abstimmung mit der Brandmeldeanlage, klare Verantwortlichkeiten und Dokumentation im Betriebs- und Prüfbuch.
Umweltbewusstsein (Wasser- und Ressourcenschutz): Reduzierung von unnötigen Wasseraustritten, fachgerechter Umgang mit kontaminiertem Löschwasser, Vermeidung von Schäden an Umwelt und Gebäudestruktur sowie effiziente Planung von Spül- und Prüfabläufen.
Methodik: Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischen Übungen an der Sprinkleranlage (z. B. Probeläufe, Simulation von Stör- und Alarmmeldungen), digitalen Lernmodulen und Simulationen. Einsatz visueller Hilfsmittel, Anlagenschemata, Fallstudien aus dem eigenen Betrieb und interaktiver Workshops zur Verbesserung des Wissenstransfers und zur direkten Verknüpfung von Theorie und Praxis.
Bewertung und Zertifizierung
Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt auf Basis ihres theoretischen Wissens zu Sprinkleranlagen, ihrer praktischen Anwendung bei Bedienung, Kontrolle und einfachen Instandhaltungsarbeiten sowie ihres sicherheitsorientierten Verhaltens im Umgang mit wasserführenden, unter Druck stehenden Anlagen.
Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das vom Auftraggeber/Projektmanagement anerkannt wird und die Anforderungen an befähigte Personen und sachkundiges Personal gemäß DGUV-Regelwerk und TRBS 1203 unterstützt.
Alle Bewertungsergebnisse sind zu dokumentieren und im zentralen FM- bzw. Sprinkler-Dokumentationssystem abzulegen.
Die Dokumentation erfolgt gemäß VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:
Schulungsunterlagen, Präsentationsfolien und Handouts.
Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten.
Nachweise der Ausbilderqualifikation.
Prüfungsergebnisse und Feedbackbögen.
Ausgestellte Zertifikate sowie deren Gültigkeits- bzw. Ablaufdaten.
Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz
Die Schulungsprogramme müssen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Umweltauflagen im Zusammenhang mit Sprinkleranlagen betonen. Der Auftragnehmer integriert Themen wie Risikobewusstsein beim Arbeiten an druckführenden Leitungen, ergonomische Arbeitsweisen im Pumpenraum und in der Sprinklerzentrale, sichere Ableitung/Entsorgung von Prüfwasser, Leckagemanagement und umweltbezogene Notfallmaßnahmen (z. B. bei Havarien) in alle Schulungseinheiten.
Berichterstattung und Kommunikation
Auflistung identifizierter Qualifikationslücken und eingeleiteter Abhilfemaßnahmen (z. B. Zusatzschulungen, Nachschulungen einzelner Mitarbeiter).
Geplante Schulungsaktivitäten für den kommenden Zeitraum (Grundschulungen, Auffrischungen, Spezialschulungen z. B. für Prüfbuchführung oder Pumpentests).
Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit Sicherheitsbewusstsein und Compliance (z. B. Teilnahmequote, dokumentierte Unterweisungen, relevante Unfall- oder Beinaheereignis-Statistiken im Bereich anlagentechnischer Brandschutz).
Hinweis:
Die Berichte sind digital zu übermitteln und in das FM- bzw. Sprinkler-Dokumentationssystem zu integrieren.
Schulung Sprinkleranlagen-Bedien- und Instandhaltungspersonal (Grundausbildung/Auffrischung)
Diese Leistung umfasst eine Grund- bzw. Auffrischungsschulung für das Bedien- und Instandhaltungspersonal von Sprinkleranlagen. Die Schulung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Theorieteil werden u. a. vermittelt: Grundlagen des anlagentechnischen Brandschutzes, Aufbau und Funktionsweise von Nass-, Trocken- und ggf. Preaction-/Deluge-Sprinkleranlagen, einschlägige Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regelwerk, DIN EN 12845, VdS CEA 4001), Betreiberpflichten, Gefährdungen beim Arbeiten an Sprinkleranlagen (Druck, Wasserschäden, Stolper-/Rutschgefahr), sichere Bedienung von Absperr- und Alarmventilen, Pumpen und Testeinrichtungen sowie Verhalten bei Störungen und Alarmen. Es wird erläutert, wie eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten an der Sprinkleranlage aussieht und welche Sicherheitsmaßnahmen das Personal eigenverantwortlich umzusetzen hat.
Im Praxisteil üben die Teilnehmer an der konkreten Sprinkleranlage bzw. an Schulungsmodellen: Durchführen von Sicht- und Funktionskontrollen, Prüfen von Alarmventilen, Starten und Überwachen von Pumpenprobeläufen, Betätigen von Testeinrichtungen, Erkennen und Melden von Abweichungen (z. B. Druckabweichungen, Leckagen, Fehlanzeigen). Die Teilnehmer lernen außerdem, die Betriebs- und Störmeldungen aus der Sprinklerzentrale bzw. der GLT/BMA zu interpretieren und einfache Maßnahmen (z. B. Rücksetzen von Meldungen nach Freigabe, Abschiebern definierter Anlagenteile) sicher umzusetzen.
Am Ende der Schulung erfolgt eine Wissens- und/oder Praxisprüfung, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die wesentlichen Inhalte beherrschen. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Schulungs- bzw. Befähigungsnachweis, aus dem hervorgeht, für welche Anlagentypen und Tätigkeiten sie geschult sind. Der Betreiber erfüllt damit u. a. seine Pflichten aus ArbSchG § 12 und BetrSichV zur Unterweisung und Qualifizierung des Personals. Die Schulungsdokumentation (Teilnehmerlisten, Prüfungen, Zertifikate) wird dem Auftraggeber zur Ablage in der Sprinkler-Anlagendokumentation übergeben.
Betriebsanweisung je Aufzugsanlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)
Für jede Sprinkleranlage bzw. Sprinklerzentrale wird eine spezifische Betriebsanweisung erstellt oder bei Bedarf aktualisiert. Diese Betriebsanweisung beschreibt in verständlicher Form die erforderlichen Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb, bei Kontrollen und einfachen Instandhaltungsarbeiten an der jeweiligen Anlage. Sie enthält u. a. eine Darstellung der Gefahren (Druck, unkontrollierte Wasserabgabe, Überschwemmungsrisiko, elektrische Gefährdungen im Pumpenraum), Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Anweisungen zu Sicht- und Funktionskontrollen (z. B. Prüfläufe der Pumpen, Kontrolle von Manometern, Ventilstellungen), klare Schritte bei Alarmen und Störungen sowie das Verhalten in Notfällen (z. B. Rohrbruch, Ausfall der Pumpe, Brandereignis). Die Betriebsanweisung wird auf die konkrete Anlagenausführung (Systemart, Zonen, Pumpentechnik, Anbindung an BMA/GLT) und die örtlichen Betriebsbedingungen angepasst.
Nach Fertigstellung wird die Betriebsanweisung den Beschäftigten ausgehändigt und in den relevanten Bereichen (Sprinklerzentrale, Pumpenraum, Leitwarte) gut sichtbar ausgehängt. Sie dient als Grundlage für Unterweisungen des Sprinklerpersonals. Mit dieser Leistung erfüllt der Betreiber seine Unterweisungs- und Informationspflicht gemäß ArbSchG § 12 und BetrSichV. Inhalte und Aufbau orientieren sich an den einschlägigen DGUV- und TRGS/TRBS-Vorgaben sowie den brandschutztechnischen Regelwerken.
Jährliche Unterweisung des Sprinkleranlagen-Personals (mit Nachweis)
Diese Position beinhaltet die jährliche Sicherheitsunterweisung des für Betrieb, Kontrolle und Instandhaltung der Sprinkleranlage zuständigen Personals, inklusive eines praxisnahen Teils. In der Unterweisung werden die wesentlichen Inhalte wiederholt und aktualisiert: Rechtsgrundlagen und Verantwortlichkeiten im anlagentechnischen Brandschutz, sichere Bedienung der Sprinkleranlage, Ablauf von wöchentlichen/monatlichen Prüfungen (z. B. Pumpenprobeläufe, Alarmventiltests), Umgang mit Störungen und Fehlalarmen, Verhalten bei Notfällen (z. B. Rohrbruch, Pumpenausfall, Brandereignis) sowie Besonderheiten des jeweiligen Standorts. Besondere Schwerpunkte liegen auf den täglichen und regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen, dem korrekten Umgang mit Absperrarmaturen und der Kommunikation mit Leitwarte/Feuerwehr.
Im praktischen Teil werden typische Abläufe geübt oder demonstriert (z. B. Durchführen eines Pumpenprobelaufs, Prüfen eines Alarmventils, sichere Freigabe nach einer Störung). Die Unterweisung kann als Gruppenveranstaltung durchgeführt werden. Teilnahme und ggf. kurze Wissensüberprüfungen werden dokumentiert. Der Betreiber erfüllt damit seine Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 und BetrSichV. Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer einen Unterweisungsnachweis; der Arbeitgeber kann gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern den Qualifikations- und Unterweisungsstand des Sprinklerpersonals nachweisen.
Echtzeit-Cockpit und Berichterstellung für Sprinkleranlagen
Dieses Dokument definiert den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und eines Berichtssystems als Bestandteil der Sprinklermanagement-Leistungen im Rahmen des Facility-Management-Vertrags. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebs-, Prüf- und Störungsdaten der Sprinkleranlagen konsolidiert, zentrale Leistungskennzahlen (KPIs) visualisiert und Prüfintervalle, Wartungsstände sowie Außerbetriebnahmen von Löschzonen in (nahezu) Echtzeit abbildet. Ziel des Systems ist es, Transparenz und Effizienz im anlagentechnischen Brandschutz zu steigern sowie datengestützte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung der Sprinkleranlagen zu fördern.
Das digitale Dashboard dient als zentrale Visualisierungs- und Berichtsschnittstelle für sprinklerspezifische Daten. Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:
Echtzeit-Überwachung: Kontinuierliche Anzeige von Anlagen- und Zonenverfügbarkeit, Systemdruck, Pumpenstatus, Alarmen, Störungen, Außerdienststellungen und Warnmeldungen.
KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Anlagenverfügbarkeit, Fehlalarm- und Störungsrate, Wartungs- und Prüfabschlussquoten, Energieverbrauch der Pumpen sowie Anzahl und Dauer von Außerbetriebnahmen.
Inspektionsmanagement: Automatisches Tracking von Prüf- und Inspektionsintervallen (z. B. wöchentliche/monatliche Funktionsprüfungen, jährliche Inspektionen nach DIN EN 12845/DIN 14462/VdS) mit Erinnerungen vor Fälligkeit und Statusübersichten.
Wartungsverfolgung: Protokollierung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungsaufgaben an Sprinklerkomponenten (z. B. Pumpen, Alarmventilen, Armaturen, Sprinklerköpfen) einschließlich Rückmeldung von Maßnahmen und Restpunkten.
Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Administratoren, Techniker, Betreiber, Brandschutzverantwortliche und Auftraggeber mit bedarfsgerechten Ansichts- und Bearbeitungsrechten.
Berichterstattung: Automatisierte Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten für Betreiber, Behörden, Sachversicherer und interne Audits (inkl. KPI-Übersichten, Ereignisstatistiken und Maßnahmenverfolgung).
Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten zur Integration in CAFM-, BMS-, BMA- oder ERP-Systeme (z. B. im CSV-Format oder über standardisierte Schnittstellen).
Hinweis:
Die Plattform kann webbasiert oder in der Cloud gehostet werden, wobei ein sicherer und stabiler Betrieb gemäß den IT-Governance-Richtlinien des Auftraggebers und den Anforderungen der Informationssicherheit (z. B. ISO 27001, DSGVO) gewährleistet sein muss.
Das Dashboard muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:
Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software.
Datenintegration: Kompatibilität mit Sprinkler- und Pumpensteuerungen, Brandmelde- und Gebäudeleittechnik sowie IoT-Geräten (z. B. via BACnet, OPC UA, Modbus oder REST-Schnittstellen) zur Erfassung von Betriebs-, Alarm- und Stördaten.
Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung (mindestens TLS 1.3), rollenbasierte Authentifizierung/Autorisierung sowie DSGVO-konforme Speicherung und Verarbeitung der Daten.
Verfügbarkeit: Mindestens 99,5 % Betriebszeit während der Vertragslaufzeit, ausgenommen vereinbarte Wartungsfenster.
Skalierbarkeit: Modulares Design mit Möglichkeit zur späteren Erweiterung um zusätzliche Sprinklerzentralen, Löschzonen oder weitere gebäudetechnische Anlagen.
Benutzeroberfläche: Intuitive Oberfläche mit klarer Visualisierung von Brandabschnitten und Zonen und mehrsprachiger Benutzerführung (mindestens Deutsch und Englisch).
Datensicherung: Automatische tägliche Backups an redundanten Standorten sowie Wiederherstellungskonzepte gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
Das Dashboard soll mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:
Sprinkleranlagenverfügbarkeit (%): Anteil der Zeit, in der die Sprinkleranlage bzw. die einzelnen Löschzonen voll funktionsfähig und ohne unzulässige Einschränkungen sind.
Mittlere Betriebszeit zwischen Ausfällen (MTBF): Durchschnittliche Zeitspanne zwischen zwei relevanten Störungen der Sprinkleranlage oder ihrer Hauptkomponenten (z. B. Pumpen, Alarmventile).
Wartungs- und Prüfabschlussquote (%): Anteil der planmäßigen Wartungs- und Prüfaufträge, die fristgerecht abgeschlossen wurden.
Energieverbrauch der Pumpen pro Betriebsstunde (kWh): Durchschnittlicher Energieaufwand je Pumpenbetriebsstunde bzw. je Test- und Alarmfall.
Reaktions- und Reparaturzeiten (Minuten/Stunden): Zeit bis zur Störungsreaktion und bis zur Wiederherstellung der vollen Schutzfunktion der betroffenen Sprinklerbereiche.
Anzahl sicherheits- bzw. brandschutzrelevanter Vorfälle: Anzahl von Alarmen, Fehlalarmen, unzulässigen Außerbetriebnahmen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen im Berichtszeitraum.Die Kennzahlen sind sowohl numerisch als auch grafisch darzustellen und sollen einen historischen Trendvergleich (z. B. nach Anlage, Gebäude, Zeitraum) ermöglichen.
Hinweis:
Die Kennzahlen sind sowohl numerisch als auch grafisch darzustellen und sollen historische Trendvergleiche (z. B. Monats-/Jahresverlauf, Vorjahresvergleich) ermöglichen.
Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von Sprinkleranlagen zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz
Ziel ist eine durchgängige Statusüberwachung der Sprinkleranlagen, eine datenbasierte Optimierung von Wartung und Prüfzyklen sowie die frühzeitige Erkennung von Verschleiß, Korrosion, Leckagen oder Fehlfunktionen unter Einhaltung aller einschlägigen technischen und Sicherheitsvorgaben (u. a. DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien, BetrSichV, TRBS, DGUV). Durch die Nutzung von Fernüberwachung und Zustandsanalyse (z. B. Auswertung von Druck- und Durchflussverläufen, Pumpenbetriebsdaten, Stör- und Alarmhistorien) wird die zustandsorientierte Instandhaltung unterstützt, die Anlagenverfügbarkeit erhöht, Wartungs- und Prüfmaßnahmen gezielter geplant und ungeplante Beeinträchtigungen sowie Ausfallzeiten der Sprinkleranlage minimiert.
Die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll folgende Ziele erfüllen:
Kontinuierliche Datenerfassung: Durchgehende digitale Erfassung und Protokollierung der Betriebsbedingungen und Leistungsparameter der Sprinkleranlage (z. B. Systemdruck, Tankfüllstand, Pumpenlaufzeiten und -starts, Alarm- und Störmeldungen, Stellung wichtiger Absperrarmaturen, Außerbetriebnahmen von Löschzonen).
Echtzeit-Visualisierung: Darstellung von Druck- und Durchflussverläufen, Pumpenstatus, Alarm-/Störzuständen und Zonenverfügbarkeiten in Echtzeit zur Verbesserung der operativen Kontrolle und des Brandschutzmonitorings.
Früherkennung: Identifikation von Verschleiß- und Korrosionsmustern, Leckagen und anomalen Betriebszuständen (z. B. ungewöhnlich häufige Pumpenstarts, schleichender Druckabfall) durch fortlaufende Datenanalyse.
Vorausschauende Wartung: Datenbasierte, prädiktive Wartungsplanung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung und Belastung der Sprinkleranlage (z. B. Pumpenbetriebsstunden, Startzyklen, Störungs- und Fehlalarmhäufigkeit), um ungeplante Beeinträchtigungen und Ausfallzeiten zu reduzieren.
Erhöhte Sicherheit: Automatische Warnmeldungen bei kritischen Ereignissen (z. B. Pumpenausfall, unzulässig niedrigem Druck, geschlossen gemeldeter Absperrarmatur, niedrigem Wasserstand im Vorratsbehälter, wiederkehrenden Fehlalarmen).
CAFM-Integration: Einbindung der Betriebs-, Alarm- und Störungsdaten der Sprinkleranlage in das CAFM-/Gebäudemanagementsystem des Auftraggebers für zentrale Berichterstattung, Nachverfolgbarkeit, normgerechte Dokumentation und langfristige Trendanalyse.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gesammelten Betriebsdaten der Sprinkleranlage vollständig, prüfbar und gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert werden. Das System muss periodisch automatisch Berichte erzeugen, die für jede Sprinkleranl
Betriebsstunden und Start-/Stoppzyklen der Sprinkler-, Jockey- und Druckerhaltungspumpen.
Status von Pumpen, Alarm- und Absperrventilen, Druck- und Durchflussüberwachung sowie der Steuerungs- und Meldesysteme (z. B. BMA/GLT).
Trendanalysen relevanter Verschleiß- und Belastungskennwerte (z. B. Pumpenstarts, Druckverläufe, Alarmhäufigkeiten).
Alarme bei Druckabfall, Pumpenstörungen, unzulässigen Ventilstellungen, Leckagen oder Systemunterbrechungen.
KPI-basierte Leistungsübersichten zur Anlagenverfügbarkeit, Prüf- und Störungshäufigkeit sowie Wartungsempfehlungen (z. B. zustandsorientierte Instandhaltung).
Hinweis:
Die Berichte werden automatisch erstellt und dem Auftraggeber monatlich bzw. auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Datenaufbewahrung muss den Vorgaben aus VDI 6026 Blatt 1 und der BetrSichV entsprechen (z. B. Aufbewahrung von Prüf- und Betriebsnachweisen mindestens 10 Jahre).
Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt:
Datenerfassung: Kontinuierliche Messung und Aufzeichnung relevanter Betriebsdaten wie Pumpenlaufzeiten und -starts, Druck- und Durchflussverläufe, Füllstände der Wasserbevorratung, Ventilstellungen sowie Test- und Alarmereignisse. Moderne IoT-Sensorik ermöglicht ein Echtzeit-Monitoring dieser Parameter.
Echtzeit-Übertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung (LAN/WLAN/IoT) zu einem zentralen Server oder Cloud-System, auf das Auftragnehmer und Auftraggeber zugriffsberechtigt sind.
Datenvisualisierung: Web-basierte Dashboards oder Software-Oberflächen zur Visualisierung von Live-Betriebszuständen, Alarmen und Kennzahlen (z. B. Echtzeit-Druck-/Durchflussdiagramme, Pumpenstatus, Ventilzustände).
Datenanalyse: Automatisierte Auswertung der gesammelten Daten zur Wartungsoptimierung, einschließlich prädiktiver Algorithmen und Vergleich mit historischen Trends (z. B. Erkennung von schleichendem Leistungsabfall einer Pumpe).
Systemkompatibilität: Vollständige Integration in das CAFM- oder ERP-System des Auftraggebers gemäß VDI 6026 Blatt 1 unter Verwendung standardisierter Schnittstellen (API, XML/CSV) und eines geeigneten Metadatenmodells für Sprinkleranlagen.
Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die eine spätere Erweiterung auf weitere Sprinklerbereiche, Pumpen oder zusätzliche anlagentechnische Brandschutzsysteme ermöglicht, ohne grundlegende Änderungen.
Cybersicherheit: Umsetzung von Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001 zum Schutz der digitalen Daten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation, rollenbasiertem Benutzerzugriff und regelmäßigen Datensicherungen.
Alle gesammelten Betriebs- und Sensordaten werden sicher gespeichert und strukturiert vorgehalten. Die Datenhaltung erfolgt in einer ISO/IEC 27001-konformen Informationssicherheits-Infrastruktur. Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen bereit:
Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte der Sprinkleranlagen und Pumpen mit Trendanalysen und Key Performance Indicators.
Frühwarnmeldungen bei Überschreiten definierter Grenzwerte (z. B. beginnender Pumpenverschleiß, ungewöhnliche Druckschwankungen) oder erkannten Anomalien.
Prognosen für erforderliche Wartungsmaßnahmen auf Basis fortlaufender Analyse der Verlaufsdaten (z. B. prognostizierte Restlebensdauer bestimmter Komponenten).
Statistische Auswertungen zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand, z. B. Verringerung ungeplanter
Hinweis:
Sämtliche Daten und Berichte bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich innerhalb des Projektumfangs zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung der Sprinkleranlage auswerten und verarbeiten
Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)
Diese Leistung bietet dem Betreiber einen Remote-Support-Service für die Sprinkleranlage. Bei Fragen, kleineren Störungen oder Unklarheiten im Betrieb können sich Bedien- und Instandhaltungspersonal telefonisch oder online an einen Helpdesk wenden, der von erfahrenen Sprinkler-/Brandschutz-Fachingenieuren betreut wird. Tritt z. B. eine Störmeldung an der Pumpen- oder Ventilsteuerung, in der GLT oder an der Brandmeldeaufschaltung auf, kann der Bediener dem Support-Mitarbeiter Fehlercodes, Meldetexte oder Symptome schildern. Der Experte greift auf technische Unterlagen (z. B. Herstellerdokumentation, Fehlercodelisten, Hydraulik- und Steuerungspläne) zu und gibt konkrete Anweisungen – etwa zur Kontrolle von Druck- und Füllstandsanzeigen, Ventilstellungen, zum Rücksetzen von Meldungen nach Freigabe, zur Durchführung definierter Testläufe oder zur sicheren Außerbetriebnahme von Teilbereichen.
Falls die Sprinkleranlage mit einer Fernzugriffslösung ausgestattet ist (z. B. Remote-Monitoring-System), kann der Helpdesk – nach Freigabe durch den Betreiber – Diagnosedaten direkt auslesen, Trends bewerten und detailliertere Handlungsempfehlungen geben.
Jeder Support-Vorgang wird in einem Ticketsystem dokumentiert: Uhrzeit, Problem, empfohlene Maßnahmen und Ergebnis werden festgehalten. Dadurch entsteht eine Historie, die für spätere Auswertungen (z. B. Muster wiederkehrender Störungen, Optimierung von Wartungsintervallen) genutzt werden kann. Der Ferndiagnose-Service trägt wesentlich zur Reduzierung von Stillstands- und Störungszeiten bei, da viele Probleme ohne sofortigen Vor-Ort-Einsatz eingegrenzt oder behoben werden können. Aus Betreiberpflichten-Sicht (BetrSichV, ArbSchG) unterstützt dieser Service die schnelle Gefahrenabwehr: Bei potenziell sicherheitskritischen Auffälligkeiten kann der Experte unmittelbar empfehlen, ob Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen sind oder welche Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind. Wichtige Hinweise aus dem Telefonsupport können in der Anlagendokumentation oder im Prüfbuch vermerkt werden, insbesondere wenn sie sicherheitsrelevant waren. Der Service ersetzt keine vorgeschriebenen Vor-Ort-Prüfungen nach DIN EN 12845/VdS CEA 4001, bietet aber eine wichtige erste Anlaufstelle und ermöglicht oft eine schnelle, sichere Zwischenlösung.Der Ferndiagnose-Service reduziert Stillstandszeiten, da einfache Störungen häufig kurzfristig eingeordnet und – soweit zulässig – überbrückt oder behoben werden können, bevor ein Techniker vor Ort eintrifft. Aus Sicht der Betreiberpflichten nach BetrSichV und TRBS 3121 unterstützt der Service die schnelle Gefahrenabwehr: Bei sicherheitskritischen Meldungen (z. B. stecken gebliebener Fahrkorb, Auffälligkeiten beim Notruf) kann unmittelbar empfohlen werden, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und weitere Maßnahmen einzuleiten. Der Service ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen oder Reparaturen durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen, bietet aber insbesondere außerhalb der üblichen Arbeitszeiten eine wichtige erste Anlaufstelle und erhöht insgesamt die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlagen.
Der Auftragnehmer etabliert ein robustes Dokumentationssystem, das mindestens folgende Anforderungen umfasst:
Führen des Führen des Sprinkleranlagen-Prüfbuchs: Für jede Sprinkleranlage ist ein Anlagen-/Prüfbuch gemäß den Anforderungen aus BetrSichV, TRBS, DIN EN 12845, DIN 14462 sowie ggf. VdS-Richtlinien (z. B. VdS CEA 4001) zu führen. Der Auftragnehmer legt für jede Sprinkleranlage ein solches Prüfbuch an (falls nicht bereits vorhanden) und führt es während der Vertragslaufzeit fort. In das Prüfbuch werden sämtliche Prüfungen, Wartungen, Inspektionen, Funktions- und Alarmtests sowie Instandsetzungen lückenlos eingetragen. Jeder Eintrag enthält mindestens Datum, Art der Maßnahme, verantwortliche Person/Firma, Ergebnis bzw. festgestellte Mängel und die Bestätigung der Ausführung. Beispiele sind: „Wöchentlicher Pumpenprobelauf, ohne Auffälligkeiten“, „Monatliche Kontrolle der Alarmventilstationen, geringer Tropfverlust, Beobachtung vereinbart“, „Jährliche Inspektion nach DIN EN 12845/VdS, Prüfergebnis: ohne Mangel / Mängelliste siehe Anlage“. Das Prüfbuch ist vom Auftragnehmer stets aktuell zu halten und bei einer behördlichen Prüfung, Versichereraudit oder auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit vorzulegen. Es dient als offizieller Nachweis dafür, dass die Prüfvorschriften erfüllt wurden, und ist damit ein zentrales Element des Betreiberpflichten-Nachweises für die Sprinkleranlage.
Digitales Berichtswesen: Zusätzlich zum physischen Prüfbuch pflegt der Auftragnehmer ein digitales Wartungs- und Prüfprotokoll (u. a. in Form eines Computerized Maintenance Management Systems – CMMS – oder mittels vom Auftraggeber bereitgestellter CAFM-Software). Darin werden alle durchgeführten Arbeiten und Prüfungen an der Sprinkleranlage mit den relevanten Daten erfasst (z. B. Datum, Anlage/Zone, Maßnahme, Ergebnis, Restmängel). Dies erleichtert Auswertungen (z. B. fällige Prüfungen, KPI-Berechnung, Historie von Störungen) und erhöht die Transparenz. Betreibt der Auftraggeber ein eigenes Facility-Management-System, dokumentiert der Auftragnehmer in diesem System (Zugriff wird gewährt oder Meldungen/Protokolle werden zur Eingabe bereitgestellt). Alternativ stellt der Auftragnehmer ein geeignetes System oder zumindest eine standardisierte digitale Berichtsform (z. B. Excel-Berichtsdateien oder PDF-Formulare) zur Verfügung.
Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung, Inspektion und wiederkehrende Prüfung der Sprinkleranlage erstellt der Auftragnehmer ein Protokoll oder eine Checkliste, in der alle durchgeführten Arbeiten abgehakt und besondere Feststellungen vermerkt sind. Der Umfang richtet sich nach der Art der Maßnahme; für routinemäßige Inspektionen können standardisierte Checklisten (z. B. angelehnt an Herstellervorgaben, VdS-Formblätter oder eigene Prüflisten) verwendet werden. Wichtig ist, dass auch festgestellte Abnutzungen, Korrosionserscheinungen und Abweichungen dokumentiert werden, selbst wenn sie noch keine sofortige Maßnahme erfordern (z. B. „leichte Korrosion an Rohrschellen, Beobachtung fortsetzen“, „Dichtung an Absperrarmatur gealtert, Austausch bei nächster Revision einplanen“). Diese Protokolle werden dem Auftraggeber nach jeder Wartung übergeben und im System archiviert. Sie ermöglichen es dem Auftraggeber, die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu kontrollieren und bei Audits, behördlichen Prüfungen oder im Schadensfall nachzuweisen, dass alle Pflichten erfüllt wurden.
Entstörungs- und Instandsetzungsberichte: Wie erwähnt, wird für jeden Störungseinsatz an der Sprinkleranlage ein Störungs- bzw. Instandsetzungsbericht erstellt. Dieser enthält insbesondere die Fehlerursache, die betroffenen Anlagenteile/Zonen und die getroffenen Abhilfemaßnahmen. Alle Instandsetzungs- und Austauschmaßnahmen (inkl. der verbauten Ersatzteile, z. B. Austausch einer Sprinklerpumpe, eines Alarmventils, von Sprinklerköpfen oder Druckschaltern) sind zu dokumentieren. Der Bericht enthält die Identifikation der neu eingebauten Komponenten (Typ, Hersteller, Seriennummer, Zulassung, z. B. VdS-Nummer), um eine lückenlose Historie der Komponententausche zu gewährleisten.
Prüfberichte und Zertifikate: Die formalen Berichte der gesetzlich und normativ vorgeschriebenen Prüfungen – etwa Abnahmebescheinigungen der Erstprüfung der Sprinkleranlage, Prüfprotokolle der wiederkehrenden Inspektionen nach DIN EN 12845/DIN 14462/VdS, Bescheinigungen einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) nach besonderen Prüfungen – sammelt der Auftragnehmer und verwahrt sie geordnet. Kopien werden dem Auftraggeber zeitnah ausgehändigt. Der Auftragnehmer integriert die Kerndaten (Datum, Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Frist der nächsten Prüfung) ins digitale System, damit Fristenmanagement und Nachverfolgung gewährleistet sind. Stellt die Prüforganisation Mängellisten oder Auflagen aus, dokumentiert der Auftragnehmer ebenfalls die Erledigung dieser Auflagen (z. B. „Mangel X behoben am Datum Y durch Maßnahme Z“) und fügt diese Nachweise dem Dokumentationspaket bei.
Betreiberpflichten-Nachweis gem. VDI 3810: Die VDI-Richtlinie 3810 (Betreiben und Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen) fordert vom Betreiber einen Nachweis, dass er seinen Betreiberpflichten umfassend nachkommt. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierzu alle erforderlichen Unterlagen für die betreuten Sprinkleranlagen zur Verfügung. Dazu gehören neben dem Anlagen-/Prüfbuch und den genannten Protokollen auch Übersichten über relevante Rechts- und Regelwerksanforderungen (z. B. BetrSichV, DIN EN 12845, DIN 14462, VdS-Richtlinien) und deren Erfüllungsstatus. Beispielsweise legt der Auftragnehmer halbjährlich einen Compliance-Bericht vor, der tabellarisch auflistet, welche Prüfungen in welchem Zeitraum fällig waren, wann sie durchgeführt wurden und ob Abweichungen vorlagen. Ebenso werden Schulungen, Unterweisungen und sonstige Betreiberaufgaben dokumentiert, sofern sie im Leistungsumfang liegen. Diese Zusammenstellung erleichtert es dem Auftraggeber, jederzeit gegenüber Dritten (z. B. Auditoren, Behörden, Versicherern oder der Unternehmensleitung) nachzuweisen, dass alle Pflichten im Rahmen des Sprinkleranlagenbetriebs erfüllt werden.
Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumentationen müssen über den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt werden. Prüf- und Wartungsnachweise für sicherheitsrelevante Anlagen wie Sprinkleranlagen sind in der Regel mindestens bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung, empfehlenswert jedoch 5–10 Jahre, verfügbar zu halten. Der Auftragnehmer bewahrt eine Kopie aller Berichte mindestens bis Vertragsende auf. Beim Ende des Vertrags oder auf Verlangen zwischendurch werden sämtliche Unterlagen strukturiert an den Auftraggeber übergeben. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber jederzeit Einblick in die Dokumentation, z. B. durch regelmäßige Übergabe (monatlicher Report der letzten Arbeiten) oder durch Einrichtung eines Online-Zugriffs auf digitale Systeme. Wichtig ist, dass der Auftraggeber die Kontrolle und Übersicht über den Dokumentationsstand behält.
Meldewesen: Teil der Dokumentationspflicht ist auch die Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Meldepflichten gemäß §19 BetrSichV und weiterer einschlägiger Vorschriften. Insbesondere bei Unfällen, Beinaheereignissen, erheblichen Wasserschäden oder Ausfällen sicherheitsrelevanter Sprinklerkomponenten (z. B. Pumpenausfall, Versagen von Alarmventilen oder Sicherheitseinrichtungen) erstellt der Auftragnehmer unverzüglich einen Ereignisbericht und stellt dem Auftraggeber die relevanten Informationen zur Verfügung, damit dieser ggf. Unfallanzeigen oder Meldungen an Behörden, Unfallversicherungsträger oder Versicherer fristgerecht vornehmen kann. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jeden Unfall oder sicherheitsrelevanten Störfall sofort telefonisch und schriftlich. Ebenso informiert er, falls sicherheitsrelevante Bauteile ausgefallen sind (auch wenn kein unmittelbarer Schaden entstanden ist), da bestimmte Ausfälle meldepflichtig sein können. Diese Ereignisse und die eingeleiteten Maßnahmen werden gesondert dokumentiert.
Hinweis:
Es sorgt der Auftragnehmer mit einem detaillierten und sorgfältigen Dokumentationsmanagement dafür, dass jede durchgeführte Tätigkeit an den Sprinkleranlagen nachvollziehbar belegt ist. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine fortlaufende Qualitätskontrolle und ist unerlässlich, um die Pflichten des Anlagenbetreibers (Betreiberverantwortung) nachweisen zu können. Im Streit- oder Schadensfall können lückenlose Aufzeichnungen entscheidend sein, um die ordnungsgemäße Wartung, Prüfung und Instandhaltung der Sprinkleranlage darzulegen.
Betriebsregel für Außerbetriebnahme/Teilbetrieb von Sprinklerbereichen inkl. Einweisung
hmen (z. B. Brandwachen, zusätzliche Kontrollen) und Freigabeprozesse. Erforderlichenfalls werden ein einheitlicher Melde- und Kommunikationsplan sowie Checklisten beigefügt. Nach Erstellung der Betriebsanweisung führt der Dienstleister eine Einweisung der betroffenen Mitarbeiter durch, damit alle Beteiligten wissen, wie sie bei Außerbetriebnahme/Teilbetrieb der Sprinkleranlage vorzugehen haben.
Diese Betriebsregel berücksichtigt die besonderen Gefahren bei zeitweiser Einschränkung des anlagentechnischen Brandschutzes und folgt den Anforderungen aus BetrSichV, ArbSchG, DIN EN 12845, VdS CEA 4001 und den objektspezifischen Brandschutzauflagen (z. B. Brandschutzkonzept, VdS-Vorgaben). Sie stellt sicher, dass betroffene Bereiche, Ersatzmaßnahmen und Aufsicht vor Beginn klar definiert und dokumentiert sind. Durch die dokumentierte Einweisung wird gewährleistet, dass die Regelungen bekannt sind und in der Praxis eingehalten werden. Die Leistung erhöht die Sicherheit und unterstützt die Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherern und Prüforganisationen.
Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)
Plausibilität der Druck- und Füllstandsanzeigen, sichtbare Dichtheit von Leitungen, Armaturen und Pumpen, Kontrolle auf ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen im Pumpenraum sowie Funktionsprüfung zulässiger Bedien- und Quittierfunktionen ohne Auslösung eines realen Alarms. Die Checklisten orientieren sich an DIN EN 12845 und VdS CEA 4001 und sind praxistauglich formuliert. Zusätzlich führt der Dienstleister ein Kurztraining durch, in dem Vorgehensweise, Dokumentation und Meldewege bei festgestellten Mängeln erläutert werden.
Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung der Sprinkleranlage durch den Betreiber ist in DIN EN 12845/VdS CEA 4001 sowie aus BetrSichV und ArbSchG abgeleitet. Die Checklisten helfen, diese Pflichten systematisch zu erfüllen. Es wird vermittelt, dass bei sicherheitsrelevanten Abweichungen (z. B. geschlossene Ventile, anhaltende Störmeldungen, erhebliche Leckagen) betroffene Bereiche nicht ohne Freigabe durch die verantwortliche Stelle betrieben werden dürfen und unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten sind. Durch die Standardisierung der Kontrollen und die Archivierung der ausgefüllten Checklisten wird die Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und Versicherern erleichtert und Mängel können frühzeitig erkannt und behoben werden.
Prüf- und Fristenmanagement (Compliance-Plan)
Diese Leistung umfasst ein zentrales Management aller Prüftermine und Fristen für die prüfpflichtigen Komponenten der Sprinkleranlage am Standort. Der Dienstleister erstellt und pflegt einen Fristenkalender/Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden Prüfungen mit ihren Intervallen erfasst sind: z. B. wöchentliche und monatliche Betreiberprüfungen, vierteljährliche und jährliche Funktionsprüfungen nach DIN EN 12845/VdS CEA 4001, elektrische Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 in Pumpen- und Steuerungsbereichen, Prüfungen der Wasserbevorratung und Zuleitungen sowie ggf. Sachverständigen- und Anerkennungsprüfungen (z. B. VdS, bauordnungsrechtliche Prüfungen) und Sonderprüfungen nach Umbauten. Für jede Prüfung werden Fälligkeiten überwacht, automatische Erinnerungen generiert und – sofern beauftragt – Termine mit Prüforganisationen koordiniert. Optional können Kennzahlenberichte bereitgestellt werden, die den Compliance-Status (z. B. fristgerecht erledigte, anstehende und überfällige Prüfungen) übersichtlich darstellen.
Mit diesem Prüf- und Fristenmanagement stellt der Betreiber sicher, dass alle gesetzlichen und normativen Prüfpflichten für Sprinkleranlagen eingehalten werden. Nach BetrSichV und TRBS 1201 hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen; DIN EN 12845 und VdS CEA 4001 konkretisieren die Prüfintervalle für Betreiber- und Sachkundigenprüfungen. Der Dienstleister achtet darauf, dass Höchstfristen nicht überschritten werden und passt den Plan bei Änderungen von Normen oder Regelwerken an. Alle Termine und durchgeführten Prüfungen werden dokumentiert und stehen als Nachweis gegenüber Behörden, Sachverständigen, Versicherern und internen Audits zur Verfügung. So wird das Risiko verpasster Fristen mit sicherheitsrelevanten oder haftungsrechtlichen Folgen deutlich reduziert.
