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Sprinkleranlagen: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Sprinkleranlagen » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sprinkleranlagen

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sprinkleranlagen

Sprinkleranlagen sind automatische Löschanlagen, die beim Auslösen eines Brandes über Sprinklerdüsen Wasser auf den Brandherd abgeben, um Menschen und Sachwerte zu schützen. Eine Gefährdungsbeurteilung für Sprinkleranlagen ist erforderlich. Typische Risiken sind Druckgefährdungen (Platzen von Leitungen, Ventilfehlbedienung), Absturzgefahr beim Einbau, mechanische Verletzungen, Fehlalarm -> unnötige Wasserschäden, Brandfall-Einsatz.

Rechtsgrundlagen wie das ArbSchG, die BetrSichV, VdS-Richtlinien oder DIN EN 12845 (Sprinklernorm) zielen auf sicheren Einbau, Betrieb und Wartung ab. Durch eine GBU werden technische (Druckentlastungen, Not-Aus-Systeme), organisatorische (Wartungsfristen, Prüfungen) und personelle (Unterweisungen, PSA, Notfalltrainings) Maßnahmen definiert. So erhöht man die Funktionssicherheit der Anlage im Brandfall und verhindert gleichzeitig Unfälle und Fehlalarme bei Wartungs- oder Installationsarbeiten.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Grundlagen und Anwendung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche (u. a. Wartungsarbeiten an Sprinkleranlagen, Umgang mit Sprinklerkomponenten) auf potenzielle Gefährdungen hin zu beurteilen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Sprinkleranlagen können überwachungsbedürftige Anlagen enthalten (z. B. Druckbehälter bei Wasser- oder Gasvorräten, Pumpen).

  • Vor Inbetriebnahme und bei Änderungen ist eine GBU vorgeschrieben. Regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige oder zugelassene Überwachungsstellen sind möglich.

Landesbauordnungen / VdS-Richtlinien

  • In vielen Branchen sind Sprinkleranlagen als Brandschutzeinrichtung baurechtlich vorgeschrieben. Entsprechende VdS-Richtlinien (z. B. VdS CEA 4001) können technische Anforderungen regeln.

  • Brandschutzkonzepte (gem. Landesbauordnung) verweisen häufig auf Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlagen.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: erfordert ein systematisches Vorgehen zur Ermittlung von Gefährdungen, wozu auch Löschanlagen zählen.

  • Ergänzende DGUV-Regeln, z. B. bei Arbeiten in Schächten oder an Drucksystemen, können relevant sein.

Umgang mit Druck- und Wassersystemen

  • Sprinklerleitungen stehen teils unter erheblichem Druck (z. B. über 10 bar). Wartungsarbeiten ohne richtige Absperrung oder Druckentlastung bergen hohes Verletzungspotenzial.

  • Leckagen, Rohrbrüche oder plötzlicher Wasseraustritt können zu Überschwemmungen und Folgeschäden führen.

Brand- und Explosionsszenarien

  • Sprinkleranlagen dienen der Brandbekämpfung, doch bei unsachgemäßer Montage oder Wartung droht ein Funktionsausfall im Brandfall.

  • Fehldimensionierung oder -konfiguration kann die gewünschte Löschleistung mindern und Personenschäden oder größere Brandschäden verursachen.

Arbeiten in Höhen

  • Installation und Wartung von Sprinklerköpfen oder -leitungen erfolgt häufig in Deckenbereichen oder Hallendächern (Absturzgefahr).

  • Gerüste, Leitern oder Hubarbeitsbühnen können im Einsatz sein (PSA gegen Absturz notwendig).

Mechanische und gesundheitliche Risiken

  • Einsatz von Maschinen (z. B. Schweißgeräte für Rohrleitungen), Befestigungstechnik (Bohrungen, Dübelsetzen in Decken).

  • Kontakt mit Korrosionsschutzmitteln oder Alterung von Gummidichtungen (chemische Reizungen).

Wartungs- und Prüfarbeiten

  • Regelmäßige Probealarme, Drucktests, Spülungen. Dabei kann es zu Wasseraustritt, Rutschgefahr, Stress bei Mitarbeitenden kommen.

  • Falsche Abschaltung von Überwachungsventilen kann ungewollte Alarme oder Ausfälle verursachen.

Druckgefährdungen

  • Schlagen einer Sprinklerleitung oder Platzen eines Schlauchs, falls Entlastung vergessen wurde.

  • Herausgeschleuderte Teile (Fittings, Ventile) können Verletzungen verursachen.

Fehlfunktion im Brandfall

  • Mangelnde Wartung oder ungeeignete Sprinklerköpfe (z. B. verstopft, verkalkt, verdeckt durch Einbauten).

  • Unzureichende Wasserversorgung oder Pumpenausfall (Notstrom) mindert Löschwirkung – erhöhte Brandgefahr.

Elektro- und mechanische Anlagen

  • Pumpensteuerung, Brandmelde-Anbindung, Alarmventilstation bergen elektrische Risiken bei Wartung (Abschalten, Verriegeln beachten).

  • Mechanische Verletzungen (Ventil- oder Pumpenräder, laufende Antriebsteile).

Rutschgefahr

  • Bei Auslösen eines Sprinklers oder bei Wartung (Wasser am Boden).

  • Fehlende Absperrung oder Warnhinweise in nassem Umfeld.

Wartung in Deckenhöhe

  • Absturzgefahr über 2 m Höhe, ungeeignete Leitern, fehlende Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

VdS CEA 4001

  • Umfassende Norm für Planung, Einbau und Betrieb automatischer Sprinkleranlagen. Behandelt Dimensionierung, Wasserquelle, Alarmventilstationen, Wartung.

DIN EN 12845 „Ortsfeste Löschanlagen – Sprinkleranlagen

  • Europäische Norm mit Anforderungen an Konstruktion, Installation und Wartung.

DGUV Vorschrift 79 „Feuerwehren“ oder DGUV Regeln

  • Indirekt relevant, da die Feuerwehr im Brandfall mit der Sprinkleranlage zusammenwirkt, zum Schutz und Koordination.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / TRBS

  • Erfordert Prüfungen an Druckbehältern, Pumpen, Armaturen, ggf. überwachungsbedürftig.

  • Organisation und Dokumentation der Prüfungen.

Landesbauordnungen

  • Baurechtliche Forderungen an Sprinkleranlagen in bestimmten Gebäudeklassen, Frequenz von Sachverständigenprüfungen.

Erfassen der Anlage und Tätigkeiten

  • Welche Bereiche sind sprinklerversorgt (Lagerhalle, Produktionsbereiche, Parkhaus)? Art der Anlage (Nass-, Trocken-, Preaction-System)?

  • Welche Arbeiten werden durchgeführt (Installation, Wartung, Prüfung, Störungsbeseitigung)?

Identifikation und Bewertung der Gefährdungen

  • Druckgefährdung, mechanische Installation, Stromversorgung der Pumpen, Integration in Brandmeldeanlagen, Absturz bei Deckenmontage, Rutschgefahr nach Wasseraustritt.

  • Materialalterung (Korrosion) in Rohren, Brandfall-Einsatz.

Maßnahmenableitung

  • Technisch: Druckentlastungseinrichtungen, Redundante Pumpen- und Stromversorgung, optische/akustische Warnungen, Absperrventile eindeutig markiert, passender Korrosionsschutz in Rohren, Fixierung von Rohren und Sprinklerköpfen.

  • Organisatorisch: Wartungs- und Prüfpläne (z. B. jährliche Inspektion durch Fachfirmen), Erlaubnisscheinverfahren für Arbeiten an Hochleitungen, Personalschulung (Notfallverhalten, Pumpenstart).

  • Personell: Unterweisungen für Instandhalter, PSA gegen Absturz, Schutzhandschuhe, ggf. Gehörschutz bei Pumpenbetrieb.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG schriftliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Berichte von Fachfirmen/ Sachverständigen (z. B. VdS-anerkannte Prüfer).

  • BetrSichV: Prüfnachweise für druckführende Teile, Pumpen, Ventile.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig, mindestens einmal jährlich, nach Änderungen (Umbau, Erweiterung, Brandfall-Einsatz).

  • Auswertung von Störmeldungen, Tests, realen Einsätzen, Mitarbeiterfeedback.

Anbindung an Brandmeldezentrale

  • Abstimmung der Alarmsignale: Wer erhält Meldungen (Leitstelle, externe Stelle)?

  • Vermeiden von Fehlalarmen (z. B. bei Wartung oder Dampferzeugung in Produktion). Entsprechende Freischaltung / Rücksetzen?

Fremdfirmenmanagement

  • Installation und Wartung oft durch Fachbetriebe – Abgestimmte GBU und Terminabsprachen, um Zusammenstöße mit Produktionsabläufen oder Publikumsverkehr zu vermeiden.

Notfall- und Alarmkonzept

  • Was passiert, wenn Sprinkler ungewollt auslöst? Abschaltung, Abwässerung, Evakuierungsmaßnahmen.

  • Koordination mit Feuerwehr: Hydrantenzugang, Löschwasservorrat, Schieber, Anfahrtswege.

Brandlastverschiebungen

  • Umbauten oder neue Lagerregale dürfen Sprinklerköpfe nicht verdecken, Lagergut an Sprinklereffekt anpassen (z. B. Hochregal vs. Sprinklerkonstruktion).

Umweltaspekte

  • Löschwasser kann Giftstoffe / Lösemittel mitreißen, Sonderabfälle bei Brandereignis.

  • GBU kann klären, wie verseuchtes Löschwasser aufgefangen oder entsorgt wird.