Detailplanung für stationäre Löschsysteme
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Prüfanweisung für die Ausführungsplanung von Sprinkleranlagen (LPH 5 HOAI)
Eine Prüfanweisung beschreibt die systematische Prüfung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) für das Gewerk Sprinkleranlagen in einem Industrie-Neubau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen. Sie umfasst alle klassischen Sprinklersysteme (Nass- und Trockensprinkler) sowie projektrelevante Sonderformen wie vorgesteuerte Preaction-Anlagen, Schaumlöschanlagen, Gaslöschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen. Die Anweisung ist in juristisch-technischer Prosa verfasst und orientiert sich an den in Deutschland geltenden technischen Gesetzen, Normen und Richtlinien (u. a. Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Industriebaurichtlinie, DIN EN 12845, VdS CEA 4001, TRVB, DIN 14462 etc.). Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Sprinkleranlagenplanung gemäß HOAI LPH 5 vollständig, normkonform und funktionsgerecht ausgearbeitet ist. Durch die strukturierte Vorgehensweise – von den rechtlichen Grundlagen über die technische Auslegung bis hin zur Dokumentation – wird gewährleistet, dass alle Aspekte einer normgerechten und funktionalen Sprinkleranlagenplanung berücksichtigt sind. Besondere Beachtung finden sowohl klassische Nass- und Trockensprinkleranlagen als auch Sonderlöschsysteme wie Preaction-, Schaum-, Gas- und Wassernebelanlagen, soweit im Projekt relevant. Die Einhaltung dieser Prüfkriterien stellt sicher, dass die geplante Sprinkleranlage im Einklang mit den deutschen Vorschriften (MBO/LBO, Industriebaurichtlinie, DIN EN 12845, VdS CEA 4001, etc.) steht und im Brandfall zuverlässig funktioniert. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass die Anlage betreibbar und wartungsfreundlich ist, sodass der Betreiber seine Pflichten (Instandhaltung, Prüfungen) erfüllen kann.
- Anwendungsbereiche
- Nutzungstypen
- Bauordnungsrecht
- Sprinklernetzplanung
- Einhaltung
- Platzierung
- Berücksichtigung
- Alarmventilstationen
- Brandmeldeanlage
- Entwässerung
- Frostschutz
- Ausfallsicherheit
- Prüfmöglichkeiten
- Berücksichtigung
- Dokumentation
- Prüftabelle
Anwendungsbereiche, Schutzziele und rechtlicher Rahmen
Sprinkleranlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz, indem sie Entstehungsbrände automatisch erkennen und bekämpfen. Schutzziel ist in der Regel, Brände frühzeitig einzudämmen oder zu löschen, um Personengefährdung zu minimieren und Sachwerte zu schützen. Im Industriebau können Sprinkleranlagen zusätzlich bauordnungsrechtliche Erleichterungen ermöglichen (z. B. größere Brandabschnitte, längere Rettungswege), sofern sie den behördlichen Vorgaben entsprechen. Die bauaufsichtlichen Anforderungen verlangen in Deutschland, dass Planung, Einbau und Bemessung von Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845 erfolgen. Dies ist in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) verankert. Wenn alternativ nach anderen Regelwerken (z. B. VdS CEA 4001 oder FM Global Standards) geplant wird, muss dies im Brandschutznachweis ausdrücklich dargelegt und die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden. VdS CEA 4001 als etabliertes Regelwerk wird häufig parallel angewendet, da es praxisnahe Planungsrichtlinien bietet; hierbei ist Klasse 1 (höchste Qualitätsstufe) nach VdS zwingend umzusetzen. Generell ist darauf zu achten, Normen nicht willkürlich zu mischen – die Planung sollte konsistent einem Regelwerk folgen, da unterschiedliche Regelwerke teils abweichende Sicherheitsstandards (z. B. hinsichtlich Bauteilqualität und Redundanzen) vorgeben. Zum rechtlichen Rahmen gehören außerdem die Musterbauordnung (MBO) und die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Diese fordern zwar nicht generell Sprinkleranlagen, doch für bestimmte Sonderbauten (z. B. große Industriehallen, Hochhäuser, Versammlungsstätten) können Sprinkler vorgeschrieben sein oder im Brandschutznachweis vereinbart werden. Die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) konkretisiert z. B., dass in Lagerbereichen mit Lagerguthöhen über 7,5 m automatische Feuerlöschanlagen (Sprinkler) installiert werden müssen. Wörtlich heißt es dort: „In Lagergebäuden und Gebäuden mit Lagerbereichen müssen bei Lagerguthöhen (Oberkante Lagergut) von mehr als 7,5 m selbsttätige Feuerlöschanlagen angeordnet werden.“. Bei noch größeren Hochregallagern (>9 m bzw. >12 m Höhe) steigen die Anforderungen weiter (z. B. ggf. Regalsprinkler, erhöhte Löschleistung, zusätzliche Rauchableitung). Versicherungsauflagen: Oft machen Sachversicherer die Versicherbarkeit großer Industrieobjekte von einer Sprinkleranlage abhängig und verlangen eine Planung nach VdS- oder FM-Standard, da diese hohe Verlässlichkeit bieten. Für nach VdS geplante Anlagen ist die Einhaltung aller einschlägigen VdS-Richtlinien (z. B. VdS CEA 4001 und zugehörige Datenblätter) sicherzustellen. Gegebenenfalls gewähren Versicherer Prämiennachlässe bei Installation einer anerkannten Sprinkleranlage. Es wird empfohlen, bereits in der Planungsphase die Anforderungen des (potenziellen) Versicherers abzustimmen. Es überprüft der Planer, ob alle anwendbaren Gesetze und Normen berücksichtigt sind: Bauordnungsrecht (MBO/LBO, Industriebaurichtlinie), anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 12845 als Basisnorm, ggf. ergänzend VdS CEA 4001, TRVB für Österreich, etc.), Vorgaben der Berufsgenossenschaften (z. B. BGR 133) sowie behördliche Auflagen und Schnittstellen zu Feuerwehr und Versicherern. Alle diese Vorgaben bilden den Prüfmaßstab für die Ausführungsplanung. Insbesondere soll die Planung bauaufsichtlich bindende Normen wie DIN EN 12845 vollständig erfüllen und Abweichungen oder Sonderlösungen (z. B. Verwendung einer Wassernebelanlage nach DIN EN 14972 statt klassischer Sprinkler) im Brandschutzkonzept klar begründen.
Abgleich mit Gebäude- und Nutzungstypen
Die Ausführungsplanung ist dahingehend zu prüfen, ob das Sprinklersystem an die Gebäudeart und Nutzung korrekt angepasst ist. In einem Industrie-Neubau mit Produktions- und Verwaltungsbereichen liegen unterschiedliche Brandrisiken vor, die entsprechend differenziert behandelt werden müssen. Es wird kontrolliert, dass die Brandgefahrenklassen/Hazard Classes richtig zugeordnet wurden: Beispielsweise sind Büro- und Verwaltungsbereiche typischerweise in der Kategorie „Light Hazard“ (LH) oder vergleichbar niedriger Schutzklasse, während Produktionshallen und Lager je nach Brandlast in „Ordinary Hazard“ (OH) oder „High Hazard“ (HH) Klassen fallen. Jede Nutzungseinheit (Halle, Hochregallager, Technikraum, Büro etc.) muss im Plan der richtigen Sprinkler-Risikoklasse zugewiesen sein, da hiervon Auslegungsparameter wie Sprinklerabstände, Wassertbedarf und Systemart abhängen.
Hallen und Produktionsbereiche: In großen Hallen ist auf flächendeckenden Schutz zu achten. Große Brandabschnitte dürfen nur bestehen, wenn Sprinkler vollumfänglich schützen – Brandbereiche, die nicht abgedeckt sind, unterlaufen das Konzept eines incipient fire control. Eine Sprinkleranlage muss in der Regel den gesamten Brandabschnitt abdecken, den sie schützen soll. Daher wird geprüft, ob nicht versehentlich einzelne Räume oder Randbereiche des Industriebaus ohne Sprinkler geblieben sind. Für Produktionsbereiche sind etwaige besondere Gefahren (z. B. Maschinen mit Öl, Lackieranlagen, Wärmeöfen) zu berücksichtigen: Hier kann statt Wasser ein anderes Löschsystem (Schaum, Gas, Pulver) erforderlich sein, wenn Wasser ungeeignet oder gefährlich wäre. Die Planung muss solche Bereiche identifizieren und entsprechende Sonderlöschanlagen (z. B. CO₂-Anlage für einen Lackierraum, Pulverlöschanlage für einen Industriebrennofen) vorsehen, falls notwendig. Räume, in denen Wasser als Löschmittel Schaden anrichten oder unwirksam wäre (z. B. elektrische Schaltzentralen, Serverräume, Lagertanks mit wasserreaktiven Stoffen), sollten entweder ausgespart und anders geschützt oder baulich abgetrennt sein.
Lagerbereiche und Hochregallager: Hier ist insbesondere die Lagerhöhe und Lagerart relevant. Bei hohen Regalanlagen (>7,5 m Lagerhöhe) schreibt die Industriebaurichtlinie Sprinkler vor, ggf. ergänzt um Regalsprinkler innerhalb der Regale. Die Planung muss für Hochregallager prüfen, ob Decken- und Regalsprinkler in ausreichender Anzahl und auf den richtigen Ebenen vorgesehen sind, um Abschattungen durch Regalböden zu vermeiden. Außerdem ist das Lagergut zu beachten: Bei erheblichen Mengen an Kunststoffen oder Waren in geschlossenen Behältern sind höhere Wasserdichten oder besondere Sprinkler (z. B. großtropfige ESFR-Sprinkler oder gar Schaumzumischung) erforderlich. So dürfen z. B. in automatischen Lagern keine geschlossenen Kunststoffboxen ohne Ablauflöcher verwendet werden, da sich sonst Löschwasser darin sammelt – dies ist ein Detail, das in der Planung von Lagerlogistik und Sprinklertechnik abgestimmt werden muss. Im Prüfprozess ist zu kontrollieren, dass für alle Lagergüter und Regalsysteme passende Sprinklertypen (Deckensprinkler, Regalsprinkler) und Löschmittel (Wasser, Wasser-Schaum-Lösungen) vorgesehen sind. Ggf. sind Objektschutz-Sprinkler direkt in oder an besonderen Maschinen oder Gefahrstofflagern eingeplant, um lokale Brandrisiken abzudecken.
Büro- und Verwaltungsbereiche: In den Verwaltungsgebäudeteilen sollte das Sprinklernetz den dort üblichen Standards für z. B. Büroräume entsprechen (in der Regel LH-Klasse nach DIN EN 12845). Hier ist oft eine abgehängte Decke vorhanden, sodass ggf. nur unterhalb der Decke Sprinklerköpfe sichtbar sind. Die Planung muss sicherstellen, dass in Zwischendecken oder Doppelböden keine brandgefährlichen Installationen verbleiben, die eigenständig Sprinkler erfordern – andernfalls müssen auch diese Hohlräume geschützt werden (DIN EN 12845 enthält Kriterien, wann Hohlräume >0,8 m Höhe oder mit bestimmten Einbauten ebenfalls zu besprinklern sind). Der Abgleich der Sprinklerplanung mit der Nutzung umfasst auch die Kontrolle, ob beispielsweise in Technikzentralen (Heizungsräume, Elektrohauptverteilungen) die passenden Systeme vorgesehen sind – etwa Trocken- oder Preaction-Anlagen in Räumen mit Frostgefahr oder wasserempfindlicher Technik, oder ob sensible Bereiche statt Sprinklern eine Brandmeldeanlage mit automatischer Abschaltung erhalten (falls zulässig).
Es wird geprüft, dass Gebäudetyp und Nutzung konsistent mit der Art der Sprinkleranlage korrespondieren. Bei mehreren unterschiedlichen Nutzungsbereichen ist sicherzustellen, dass entweder separate Sprinklerzonen/-anlagen je Nutzungsart geplant wurden oder die höchste Risikoklasse maßgeblich für die Gesamtauslegung ist (z. B. eine Produktionshalle mit angegliedertem Büro – entweder hat das Büro eigene Low-Hazard-Zone oder es wird als Teil der Gesamtanlage mit höherer Dichte ausgelegt). Dieser Abgleich verhindert Unter- oder Überdimensionierung und sorgt für wirksamen Schutz in allen Bereichen.
Abgleich mit Brandschutzkonzept und Bauordnungsrecht
Die Sprinkler-Ausführungsplanung muss vollständig mit dem Brandschutzkonzept des Bauvorhabens übereinstimmen. Daher ist zu prüfen, ob alle im genehmigten Brandschutznachweis vorgesehenen Maßnahmen durch die Planung umgesetzt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Schutzziele des Brandschutzkonzepts: Das Konzept könnte Sprinkleranlagen als Kompensationsmaßnahme für größere Brandabschnittsflächen, fehlende Brandwände oder reduzierte Baukonstruktionen vorsehen. In der Prüfanweisung wird kontrolliert, dass diese Schutzziele erreicht werden – d. h. die Sprinkleranlage deckt tatsächlich die betroffenen Bereiche vollständig ab und erfüllt die geforderte Leistungsfähigkeit (z. B. Löschdichte, Ansprechverzögerung). Wenn das Konzept vorsah, dass Sprinkler den Ausfall von maschinellen Rauchabzügen kompensieren, dann muss die Planung z. B. flächendeckend Vollschutz bieten und ggf. eine erhöhte Betriebszuverlässigkeit der Anlage (Redundanzen) aufweisen.
Bauordnungsrechtliche Auflagen: Alle Auflagen aus Baugenehmigung und Behördenbeteiligung im Bezug auf Löschanlagen sind abzuprüfen. Beispiele: Hat die Behörde gefordert, dass bestimmte Bereiche (z. B. Tiefgarage, Bühne einer Versammlungsstätte) eine Sprühwasser- oder Sprinklerlöschanlage haben? Müssen Aufzugsmaschinenräume oder Müllräume geschützt werden? Solche Vorgaben müssen in den Plänen umgesetzt sein. Auch landesspezifische Bestimmungen (z. B. Sprinklerpflicht in Hochhäusern nach einigen LBO, Anforderungen an Garagenlöschanlagen) sind zu berücksichtigen.
Industriebau-Richtlinie: Bei Industriebauten, die dieser Richtlinie unterliegen, ist zu prüfen, ob die Planung die darin vorgesehenen Brandschutztechnischen Infrastrukturmaßnahmen erfüllt. Für große eingeschossige Industriehallen erlaubt die Richtlinie z. B. eine Überschreitung gewisser Brandabschnittsgrößen nur bei flächendeckendem Sprinklerschutz bis max. 10.000 m². Die Planprüfung stellt sicher, dass diese Grenzen eingehalten werden oder dass ggf. geforderte zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. Wandhydrantenanlagen nach DIN 14462 als Ergänzung, Brandmeldeanlagen zur frühzeitigen Detektion) eingeplant sind.
Feuerwehr- und Behördenanforderungen: Ein zentraler Abgleich erfolgt auch mit Forderungen der Feuerwehr. Gemäß Brandschutzkonzept und Auflagen müssen z. B. eine ausreichende Anzahl von Feuerwehr-Einspeisungen (Steigleitungen für die Feuerwehr zur Wasserabgabe in das Sprinklersystem) vorgesehen sein. Die Planung sollte die Lage dieser Einspeiseventile an der Fassade oder in Löschwasserübergabestellen zeigen. Auch die erforderliche Löschwasserrückhaltung ist Thema: Falls im Konzept berechnet wurde, dass das anfallende Löschwasser zurückgehalten werden muss (um Kontamination der Umwelt zu vermeiden), ist zu prüfen, ob bauliche Maßnahmen vorgesehen sind (z. B. Rückhaltebecken, Schieber vor dem Kanalsystem, dichte Industrieböden mit definierter Auffangkapazität). Ein Abgleich erfolgt zudem bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): Oft werden RWA und Sprinkler aufeinander abgestimmt (z. B. Vorgabe, dass RWA-Klappen im Brandfall trotz Sprinkler auslösen, oder bei Sprinklerauslösung verriegeln – solche Schnittstellen müssen wie im Konzept beschrieben umgesetzt sein).
Die Prüfanweisung verlangt ferner, die Schnittstellen zu anderen Gewerken gemäß Brandschutzkonzept zu überprüfen. Beispielsweise müssen Brandschottungen für Sprinklerleitungen in feuerbeständigen Wänden geplant sein (ein Durchbruch für eine Sprinklerleitung darf die Brandschutzqualität der Wand nicht mindern – daher Brandschutzmanschetten oder Abschottungen vorsehen). Ebenso ist darauf zu achten, dass Sprinklerventilräume und Löschwassertechnikräume als feuerbeständige Räume geplant sind, falls vom Konzept gefordert (häufig verlangt bei Haupt-Löschwasserpumpenräumen eine eigene F90-Umhausung, damit ein Feuer sie nicht lahmlegt). Es ist sicherzustellen, dass Abweichungen vom ursprünglich geplanten Konzept dokumentiert und plausibel sind. In LPH 5 können sich Detailänderungen ergeben – jede Änderung, die das Brandschutzkonzept tangiert (etwa ein anderer Anlagentyp, Wegfall einer Teilfläche), muss mit dem Brandschutzplaner abgestimmt und von Prüfsachverständigen genehmigungsfähig sein. Die Prüfanweisung verlangt hier eine explizite Kontrolle solcher Änderungen.
Vollständigkeit der Leitungs- und Sprinklernetzplanung
In der Ausführungsplanung (LPH 5) müssen sämtliche Komponenten des Sprinklernetzes detailliert dargestellt sein. Die Prüfanweisung sieht vor, dass der Planer eine vollständige Planunterlage für das Rohrleitungsnetz der Sprinkleranlage vorlegt – einschließlich aller Hauptleitungen, Steig- und Verteilungsleitungen, Abzweige zu Sprinklerköpfen, Armaturen und Anlagenteile.
Der Prüfer kontrolliert die Vollständigkeit und Durchgängigkeit dieses Netzes in den Plänen und Schemata:
Hydranten und Sprinkler getrennt: Falls im Gebäude sowohl Wandhydranten (nasse Steigleitungen nach DIN 14462) als auch Sprinkleranlagen vorhanden sind, muss die Trennung der Netze klar sein. In der Regel haben Wandhydranten eine eigene Versorgung; Sprinkler dürfen nur im Ausnahmefall davon speisen. Die Planung ist dahingehend zu prüfen, dass keine unzulässigen Verbindungen bestehen und beide Löschwassersysteme separat dimensioniert sind.
Anlagenschema: Ein umfassendes Schemaplan (Strangschema oder R+I-Fließschema) der Sprinkleranlage sollte vorliegen. Dieser Plan zeigt die Wasserquelle(n), Pumpen, Alarmventilstationen, Hauptabsperrungen, Rückflussverhinderer, Druckhalteeinrichtungen, Alarmgeber und alle wesentlichen Bauteile. Die Prüfanweisung verlangt, dass dieses Schema vollständig ist und alle Kreisläufe (Haupt- und Ersatzversorgung, Voralarmsysteme etc.) abbildet.
Löschwasserquelle und -einspeisung: Sämtliche Komponenten der Wasserversorgung müssen eingeplant sein: z. B. ein Vorratsbehälter (Löschwassertank) mit nachgeschalteter Sprinklerpumpe, eine Anschlussschleife an das Trinkwassernetz (mit entsprechender Trennung, siehe unten), Druckluftkessel (falls verwendet), Feuerwehreinspeisepunkte, Entlüftungen und Entwässerungen. Die Prüfanweisung schreibt vor, dass etwaige Doppelversorgung (zwei unabhängige Wasserquellen) oder Druckerhöhungsanlagen klar dargestellt und berechnet sind.
Rohrnetzverlauf und Dimensionen: Alle Sprinklerrohre vom Ausgang der Alarmventile bis zu den Sprinklerköpfen müssen in den Plänen eingezeichnet und bemaßt sein. Der Prüfer achtet darauf, dass kein Bereich im Gebäude unversorgt bleibt und dass die Rohrführung schlüssig ist: Schleifenbildung, Durchschleifen oder Dead-Ends sind nach Normvorgaben auszuführen (z. B. möglichst Ringleitungen in Deckenfeldern, um Druckverluste zu reduzieren). Jeder Rohrabschnitt sollte eine Durchmesserangabe haben, die mit den Berechnungen übereinstimmt.
Armaturen und Ventile: Die Planung muss alle nötigen Absperr- und Kontrollarmaturen enthalten. Insbesondere sind an geeigneten Stellen Absperrventile mit Entleerung vorzusehen (z. B. an Steigleitungen oder Stichleitungen, um diese für Wartung entleeren zu können). Wo erforderlich (z. B. Gebäudedehnfugen), müssen Kompensationsstücke oder flexible Verbindungen vorgesehen sein. Die Prüfanweisung umfasst die Kontrolle, ob Überwachungseinrichtungen (Durchflusswächter, Druckschalter, Ventilsensoren) vollständig im Plan eingetragen sind und den Zonen zugeordnet sind.
Schutzbereiche: Jede Sprinklerzone (gesteuert durch eine Alarmventilstation) sollte klar abgegrenzt und bezeichnet sein. Die Pläne müssen zeigen, welche Räume oder Brandabschnitte zu welcher Zone gehören, damit keine Überschneidungen oder Lücken auftreten. Der Prüfer vergewissert sich, dass besonders brandgefährdete Bereiche nicht aus Versehen auf zwei Zonen aufgeteilt sind (was im Alarmfall zu Verzögerungen führen könnte) oder dass umgekehrt sehr große Zonen (>2000 m² pro Alarmventil, je nach Norm) vermieden werden, falls normative Grenzen existieren.
Die Vollständigkeitsprüfung erstreckt sich auch auf besondere Systemformen: Wenn Trockensprinkleranlagen geplant sind (für frostgefährdete Bereiche), müssen alle Druckluftleitungen, Kompressoren und Trockenventile im Plan enthalten sein. Bei Preaction-Systemen (vorgesteuerten Anlagen mit Brandmelder-Unterstützung) sind die zusätzlichen Steuerleitungen und Melder sowie das Auslöseprinzip (Einlösch-, Doppelauslöschanlage etc.) darzustellen. Schaumlöschanlagen erfordern die Darstellung von Zumischstationen, Schaummitteltanks und Schaumerzeugern oder -sprinklern. Gaslöschanlagen (sofern Teil des Projekts, etwa Serverraum) benötigen separate Rohrleitungen und Düsennetze, Druckentlastungsöffnungen und Brandschutzklappen – auch diese müssen in den Ausführungsplänen erscheinen, getrennt von der Wasserlöschanlage.
Ein weiterer Aspekt ist die Koordination mit anderen Gewerken: Der Planer muss z. B. sicherstellen, dass das Sprinklerrohrnetz mit Lüftungskanälen, Kabeltrassen und Kranbahnen koordiniert ist, um Kollisionen zu vermeiden. Die Prüfanweisung beinhaltet, dass die Planung Überschneidungen oder Konflikte identifiziert: Wo z. B. ein dicker Lüftungskanal unter der Decke verläuft, muss das Sprinklerrohr entweder darunter geführt oder die Anordnung angepasst sein. Diese Koordinationsleistung gehört zur LPH 5 – der Prüfer achtet darauf, dass entsprechende Abstimmungen (z. B. in Form von kombinierten Koordinationsplänen aller Gewerke oder BIM-Kollisionsprüfungen) dokumentiert sind.
Es verlangt die Vollständigkeitsprüfung, dass kein Bestandteil der Sprinkleranlage unberücksichtigt bleibt. Alle räumlichen und technischen Elemente vom Anschlusspunkt der Wasserversorgung bis zum letzten Sprinkler müssen geplant und nachvollziehbar dargestellt sein, bevor die Ausführung beginnen kann.
Einhaltung hydraulischer Anforderungen und Dimensionierung
Ein zentrales Prüfkriterium ist die hydraulische Berechnung der Sprinkleranlage. Die Ausführungsplanung muss die Bemessung aller Bauteile so vornehmen, dass die Anlage die erforderliche Löschwirkung erbringt.
Der Prüfer kontrolliert hierzu:
Hydraulischer Nachweis: Für jede Sprinkleranlage bzw. jede Schutzzone muss eine Berechnung nach dem jeweils angewendeten Regelwerk vorliegen (DIN EN 12845, VdS CEA 4001 etc.). Diese Berechnung umfasst die Ermittlung des erforderlichen Wasservolumensstroms (Durchflussmenge) und Drucks an den hydraulisch ungünstigsten Sprinklern im maßgeblichen Berechnungsbereich (i. d. R. das ungünstigste Raster von z. B. 12 Sprinklern für OH1, 18 für OH2 etc., oder eine definierte Auslösefläche). Die Prüfanweisung verlangt die Prüfung, ob die angesetzten Bemessungsparameter korrekt sind: Gefahrenklasse, erforderliche Mindest-Löschdichte (Liter/Minute pro m²), Anzahl gleichzeitig anzunehmender offener Sprinkler, Ansprechkurve (ggf. Schnell- oder Standard-Response) und Sicherheitszuschläge.
Übereinstimmung mit Normvorgaben: Anhand von Normtabellen und VdS-Datenblättern wird verifiziert, dass die Sprinkleranzahl und -abstände mit der berechneten Fläche übereinstimmen. Beispiel: In OH2-Bereichen verlangt DIN EN 12845 eine Bemessungsfläche von 144 m² und eine Wasserbeaufschlagung von 5 mm/min. Der Prüfer würde kontrollieren, ob entsprechend ~12 Sprinkler à 12 m² berücksichtigt wurden und ob die nötige Durchflussrate (144 m² * 5 mm/min = 720 Liter/min) an ungünstigster Stelle erreicht wird. Ähnlich ist für VdS-Klassen oder FM Global-Hazard eine Validierung vorzunehmen. Wichtig ist, dass Leistungsdaten der Sprinklerköpfe (K-Faktor, Auslösetemperatur, Sprühbild) in Berechnung und Planung passen.
Rohrdurchmesser und Druckverluste: Die Ausführungsplanung gibt für jeden Rohrabschnitt Dimensionen an. Die Prüfanweisung sieht vor, exemplarisch den hydraulischen Abgleich von einigen Strängen durchzuführen: Stimmen die berechneten Druckverluste mit den Rohrlängen, Bögen und Durchmessern überein? Wurde ein geeigneter Rauigkeitsbeiwert angenommen? Es wird auch geprüft, ob Fließgeschwindigkeiten in den Rohren im zulässigen Bereich bleiben (zu hohe Geschwindigkeiten > 6 m/s könnten Druckstöße verursachen, Normen setzen hier Grenzen).
Pumpenauslegung und Wasserversorgung: Von zentraler Bedeutung ist die Prüfung der Wasserversorgungsberechnung. Falls eine Sprinklerpumpe eingesetzt wird, muss deren Kennlinie ausreichend über der erforderlichen Fördermenge/-höhe liegen. Die Prüfanweisung verlangt den Check, ob die Pumpe inklusive aller Verluste (Filter, Rückschlagklappen) noch Reserve hat (i. d. R. 10 % mehr Durchfluss bei 1 bar zusätzlichem Druck in Reserve). Bei zwei parallel arbeitenden Pumpen oder einer Haupt- und Jockeypumpe ist zu kontrollieren, ob die Steuerlogik in der Planung definiert ist (z. B. Anlauf der Hauptpumpe bei Druckabfall, Automatikbetrieb etc.).
Löschwasservorrat: Sofern ein Löschwasserbehälter vorgesehen ist, muss dessen Volumen für die geforderte Betriebsdauer ausreichen. Typischerweise fordert DIN EN 12845 eine Betriebszeit von 30 Minuten (LH/OH) bis 60+ Minuten (besondere Risiken) bei vollem Berechnungsdurchfluss. VdS CEA 4001 Klasse 1 Anlagen erfordern ähnlich dimensionierte Reserven. Der Prüfer stellt sicher, dass z. B. bei 1000 l/min erforderlicher Fördermenge der Tank mindestens 30.000 l nutzbares Volumen hat (ggf. plus Reserve). Zudem ist zu prüfen, ob baulich Platz und Konstruktion für den Tank eingeplant sind (auch Frostschutz, Fundament etc.).
Stadtwasseranschluss: Falls die Anlage direkt oder indirekt an das öffentliche Wassernetz anschließt, sind die Netzberechnungen zu prüfen. Ein direkter Anschluss erfordert einen Nachweis, dass bei der erforderlichen Durchflussmenge der Druck im Versorgungsnetz ausreichend ist und dass ein Rückflussverhinderer oder besser eine vollständige Trennung (offenes Vorratsbecken) vorhanden ist, um eine Beeinträchtigung des Trinkwassernetzes zu vermeiden. Die Prüfanweisung fordert den Abgleich mit den Angaben des örtlichen Wasserversorgers (Lieferdruck, Verfügbare Spitzenmengen).
Parallelverbraucher: Gegebenenfalls sind andere große Wasserverbraucher (z. B. Werksfeuerwehr-Hydranten, Sprühflutanlagen) im selben Gebäude zu berücksichtigen. Die Planung muss klarstellen, ob gleichzeitiger Betrieb erforderlich ist oder ob Verbraucher gegenseitig abgesichert werden (z. B. durch Prioritätsventile). Der Prüfer kontrolliert, dass solche Annahmen in der hydraulischen Bemessung dokumentiert sind.
Es wird mit der hydraulischen Prüfung sichergestellt, dass kein Unterdimensionieren (zu kleine Leitungen, zu schwache Pumpe) und kein Überdimensionieren (unnötig große Komponenten, unwirtschaftliche Auslegung) erfolgt ist. Die Anlage muss im Ernstfall ausreichend Wasser in erforderlicher Intensität bereitstellen können und gleichzeitig im Normalbetrieb zuverlässig und ohne übermäßige Beanspruchung funktionieren.
Platzierung der Sprinklerköpfe (Abstände, Abschattung, Deckenbedingungen)
Die korrekte Platzierung der Sprinklerköpfe im Gebäude ist für die Wirksamkeit der Anlage entscheidend.
Die Prüfanweisung umfasst daher eine genaue Kontrolle der Sprinkleranordnung nach folgenden Kriterien:
Abstände zwischen Sprinklern: Es ist zu überprüfen, ob die horizontalen Abstände der Sprinkler zueinander und zu Wänden im zulässigen Rahmen liegen (gemäß DIN EN 12845 bzw. VdS CEA 4001). Typischerweise dürfen Sprinkler in leichten und mittleren Risiken etwa 3–4 m auseinander liegen, ohne Wandabstand >2 m (Richtwert; genaue Werte nach Normtabelle). Der Prüfer vergleicht die Planangaben mit den zulässigen Schutzflächen pro Sprinkler. Wird z. B. ein Sprinklerraster von 4 x 4 m geplant (16 m² pro Sprinkler), muss dies mit der Norm für die entsprechende Gefahrenklasse übereinstimmen (z. B. OH1 nach VdS max. 12 m², OH2 9 m² etc. – hier wäre 16 m² zu hoch). Abweichungen sind nicht zulässig, daher ist jedes Raster in den Plänen zu verifizieren. Insbesondere in Randzonen: Der Abstand des letzten Sprinklers zur Wand darf meist die halbe zulässige Sprinklerabstandsdistanz nicht überschreiten (um Randbereiche abzudecken). Dies wird stichprobenartig nachgemessen.
Abstand der Sprinkler zur Decke: Sprinklerköpfe müssen in einem bestimmten Abstand unterhalb der Decke montiert sein, damit sich die Hitze im Brandfall sammeln kann und der Sprinkler rechtzeitig auslöst. Die Norm fordert i. d. R. einen Deckeneinbauabstand (z. B. 75–150 mm unter Decke für pendent Sprinkler bei flacher Decke). Der Prüfer kontrolliert anhand der Schnitte oder Detailzeichnungen, dass diese Höhenlage eingehalten wird. Bei abgehängten Decken mit Einbau-Sprinklern muss die Kappendecke ebenfalls diese Abstandsregeln ermöglichen (ggf. Sprinkler etwas in den Deckenhohlraum hochgezogen oder mit Verlängerungsarmen abgehängt). In sehr hohen Räumen ist zu prüfen, ob ggf. Zwischendecken-Sprinkler oder gestaffelte Ebenen notwendig sind (z. B. bei Atrien oder Regallagern können Sprinkler in verschiedenen Höhen angeordnet sein, um Rauchschichten zu durchdringen).
Deckenformen: Bei geneigten oder gewölbten Decken muss die Planung besondere Regeln beachten (Sprinkler an höchster Stelle platzieren, maximale Höhenunterschiede zwischen Sprinklern einhalten). Der Prüfer wird z. B. bei Sheddach-Hallen kontrollieren, ob in den höheren Teilen (Sheds) Sprinkler vorgesehen sind und ob in niedrigeren Bereichen die Abstände noch normgerecht bleiben. Auch bei Unterzügen oder abgehängten Deckensegeln sind ggf. zusätzliche Sprinkler oberhalb/unterhalb erforderlich.
Sprinklertyp und Sprühbild: Es ist zu prüfen, ob der gewählte Sprinklertyp zur Platzierung passt. Beispielsweise dürfen Deckeneinbausprinkler (bündig in abgehängter Decke) nur in Innenräumen ohne extreme Deckenhöhe eingesetzt werden, und Seitenwand-Sprinkler haben begrenzte Wurfweiten, müssen also gemäß ihren Datenblättern positioniert sein (meist <=4 m Wurfweite). Der Prüfer stellt sicher, dass in schmalen Räumen u. U. Seitenwand-Typen korrekt gegenüberliegend montiert sind oder ob in Deckennähe Hindernisse (z. B. abgehängte Lampen) deren Sprühbild stören könnten.
Abschnitts- und Bereichstrennung: Wo Brandabschnittswände oder -decken durchdrungen werden, ist zu prüfen, ob beidseits Sprinkler vorhanden sind (Brandwände werden i. d. R. beidseitig bis 1 m angrenzend zusätzlich besprinklert, sofern Konzept dies vorsieht). Der Planprüfer achtet auf solche Details insbesondere an Abschnittsgrenzen und Gebäudeübergängen.
Es wird im Rahmen dieser Prüfanweisung sichergestellt, dass ausreichend viele Sprinkler am richtigen Ort vorgesehen sind, um die Schutzziele zu erreichen. Unterdeckungen oder Abschattung durch falsche Anordnung werden so vermieden. Jeder Bereich eines Raumes sollte innerhalb der Wurfweite eines Sprinklers liegen; im Zweifel sind zusätzliche Sprinkler vorzusehen.
Berücksichtigung von Deckeneinbauten, Lüftung, Trägern und anderen Objekten
Ein häufiges Problem in Sprinklerplanungen sind Abschattungen: bauliche oder technische Objekte, die das Sprühbild eines Sprinklers blockieren und dadurch dahinter liegende Bereiche nicht mehr ausreichend schützen.
Die Prüfanweisung fordert eine gründliche Kontrolle aller relevanten Einbauten nahe der Decke:
Tragwerke und Unterzüge: In Industriehallen verlaufen oft Stahlträger, Binder oder Unterzüge unter der Dachhaut. Der Prüfer kontrolliert, ob diese Bauteile die Sprinklerwirkung beeinträchtigen könnten. Maßgeblich ist z. B. die Regel, dass bei Hindernissen oberhalb der Sprinklerköpfe mit >1,0 m Breite zusätzliche Sprinkler hinter dem Hindernis erforderlich sind (nach EN 12845/VdS). Entsprechend wird geschaut, ob bei breiten Unterzügen Sprinkler beidseits angebracht sind. Auch bei engem Trägerabstand muss ggf. in jedem Feld ein Sprinkler vorhanden sein. Die Planung sollte hierfür Detailzeichnungen oder Berechnungen liefern; der Prüfer verlangt ggf. Nachweise, dass Schattenbereiche (< oder > XX% Sprühbehinderung laut Norm) ausgeschlossen sind.
Lüftungsleitungen und Kabeltrassen: Große Lüftungskanäle oder Kabelbahn-Systeme direkt unter der Decke können ebenso Wasserstrahlen blockieren. Die Prüfanweisung sieht vor, dass insbesondere über abgehängten Decken geschaut wird: liegen dort Installationen dicht unter Sprinklern? Falls ja, müssen die Sprinkler entweder unter die Hindernisse verlegt oder zusätzliche Sprinkler unter den Hindernissen vorgesehen sein. Die Pläne sollten Höhenkoten ausweisen, daher achtet der Prüfer auf die Höhenangaben: Ein Luftkanal von 1 m Breite, der 30 cm unter der Decke läuft, und ein Sprinkler, der 15 cm unter der Decke hängt, würden kollidieren – hier müsste der Sprinkler tiefer hängen oder seitlich versetzt werden. Solche Koordinationsdetails sind Teil der Ausführungsplanung und entsprechend zu kontrollieren.
Deckeneinbauten: Abgehängte Decken mit Beleuchtungselementen, Klimageräten (Kassetten), Lautsprechern etc. können die Wasserverteilung stören. Der Prüfer kontrolliert z. B., ob große Deckenleuchten (Panelleuchten) näher als 0,5 m an einem Sprinkler sitzen – dies wäre kritisch. Auch Klimageräte, die Luftströmungen erzeugen, dürfen die Sprühkegel nicht wegdrücken; daher sollte um HVAC-Auslässe ein ausreichender Abstand zu Sprinklern eingehalten sein (ggf. 1,5 m Abstand von Lüftungsauslässen, je nach VdS-Empfehlung).
Regale und Einrichtung: In Lagerbereichen sind hohe Regale an sich zu schützen (Regalsprinkler, wie oben erwähnt). Darüber hinaus prüft man, ob in Produktionsbereichen große Maschinen oder Einbauten bis nahe unter die Decke ragen, welche Sprinklerwirkung abschirmen könnten. Ist dies der Fall, müssen entweder zusätzliche Sprinkler unter diesen Einbauten montiert oder die Positionierung geändert werden. Beispiel: Eine breite Förderbandanlage dicht unter der Decke – hier würde man Sprinkler darunter vorsehen.
Sonderkonstruktionen: Zwischendecken, Bühnen, Krananlagen – all das ist im Industrie- und Gewerbebau üblich. Die Prüfanweisung schreibt vor, dass z. B. offene Bühnen (Wartungsbühnen aus Gitterrost) evtl. Sprinkler darüber und darunter benötigen, falls genug brennbare Last oben drauf gelagert wird. Oder bei Kranbahnen: unterhalb der Kranbahn muss ggf. besprinklert sein, da der Kranträger das Wasser abhält. Diese Situationen müssen identifiziert und bewertet werden.
Anforderungen an Alarmventilstationen, Steuerung und Überwachung
Die Alarmventilstation ist das Herzstück jeder Sprinklerzone. Die Ausführungsplanung muss deren Anordnung, Ausstattung und Steuerlogik eindeutig festlegen.
Die Prüfanweisung umfasst folgende Prüfpunkte für Alarmventile und die zugehörige Steuerung:
Standort und Ausbau der Alarmventile: Jede Alarmventilstation (für Nass-, Trocken- oder Preaction-Anlagen) muss in einem dafür vorgesehenen Bereich geplant sein. Meist wird ein Sprinklerventilraum vorgesehen, der trocken, frostfrei und gut zugänglich ist. Der Prüfer kontrolliert, ob solche Räume im Plan eingezeichnet und ausreichend dimensioniert sind (z. B. Platz für mehrere Steigleitungen, Abstände für Wartung). Trockenalarmventile erfordern ggf. auch einen kleinen Kompressor oder Druckluftanschluss – dieser muss mitgeplant sein. Bei Preaction-Systemen ist ein Elektro-Magnetventil oder eine ähnliche Auslöseeinrichtung zusätzlich erforderlich, das an die Brandmeldeanlage gekoppelt ist – der Plan muss dies zeigen.
Anzahl der Alarmventile: Ist die Aufteilung in Zonen sinnvoll und regelkonform? Z. B. darf eine einzelne Alarmventilstation nur eine bestimmte Anzahl Sprinkler oder Fläche versorgen, um im Alarmfall handhabbar zu bleiben. Der Prüfer stellt sicher, dass große Gebäude in angemessene Sprinklerabschnitte unterteilt wurden (z. B. je Geschoss oder Brandabschnitt ein Ventil). Auch muss an allen Stellen, wo unterschiedliche Systemarten benötigt werden (z. B. Kühlhaus Trockenanlage vs. Lager Nassanlage), je ein separates Ventil existieren.
Ausrüstung der Alarmventile: Die Norm verlangt diverse Bauteile an jeder Alarmventilstation: Alarmierungseinrichtungen (Glocke/Wasserströmungs-Gong und Druckschalter für Alarmweiterleitung), Absperrklappen vor und nach dem Ventil, Prüfventile (ein Testauslass zur Simulation eines offenen Sprinklers), ein Entleerungsventil zum Ablassen des Wassers, sowie Manometer zur Drucküberwachung (Vor- und Hinterdruck). Die Prüfanweisung schreibt vor, zu kontrollieren, dass diese Komponenten in den Planzeichnungen oder Schemata eingezeichnet sind. Fehlt z. B. ein Testventil, wäre die Anlage später nicht prüfbar – das wäre ein Planungsfehler. Ebenso müssen Ventile gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert und überwacht sein (hauptsächliche Absperrklappe mit Schloss oder Melder).
Steuerung und Verzögerung: Bei Nassanlagen fließt beim Sprinkleröffnen sofort Wasser und der Gong schlägt an – eine Verzögerungseinrichtung (z. B. kleines Verzögerungskammerl) kann vorgesehen sein, um Fehlalarme durch Druckstöße zu vermeiden. Der Prüfer schaut, ob solche Retard-Kammern bei Bedarf eingezeichnet sind (besonders bei direkten Stadtwasseranlagen mit schwankendem Druck empfohlen). Bei Trockenanlagen ist eine Entlüftungssteuerung (Beschleuniger) oft vorgesehen, um das Luftventil schneller zu öffnen; der Plan sollte solche Elemente enthalten, falls genutzt. Preaction-Systeme erfordern elektrisches Zusammenspiel: Der Prüfer prüft Stromlaufpläne, ob das Magnetventil der Preaction bei Brandmeldung auslöst und ob mechanisch ein Doppelansprechkriterium (bei Zweifach-Verriegelung) implementiert ist.
Überwachungseinrichtungen: Jede Alarmventilstation muss an eine Fernüberwachung angeschlossen sein – typischerweise die Brandmeldezentrale (BMZ) oder Gebäudemanagement-System. Die Planunterlagen sollten zeigen, welche Sensoren vorhanden sind (z. B. Druckschalter für Durchfluss/Alarm, Endschalter an Absperrventilen zur Überwachung „Ventil offen/zu“, ggf. Temperatursensor in der Umgebung für Frost). Die Prüfanweisung verlangt, die Schnittstellenliste oder das Datapoint-Listing einzusehen: Dort muss aufgeführt sein, welche Meldungen die Sprinkleranlage an die Leitstelle gibt (z. B. „Sprinkleralarm Zone 3“, „Ventil 3 geschlossen (Störung)“, „Pumpenlauf“ etc.). Ohne klare Spezifikation dieser Überwachung drohen Fehlfunktionen oder unbemerkte Ausfälle – daher strenge Prüfung.
Zugänglichkeit und Kennzeichnung: Der Prüfer stellt schließlich sicher, dass die Alarmventilstation so geplant ist, dass sie zugänglich bleibt (nicht z.B. in abgehängten Decken versteckt, oder hinter Einbauten). Es sollten genug Bewegungsfläche für Bedienung und Wartung ausgewiesen sein (Empfehlung: 0,8 – 1 m rund um das Ventil). Außerdem muss in den Plänen eine Kennzeichnung vorgesehen sein, z. B. Nummerierung der Ventile und Schilder („Sprinklerzone XY – Handabsperrung“), damit später Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Durch diese Prüfung werden Fehlplanungen vermieden, z. B. ein Ventil in einem zu kleinen Schacht ohne Zugang oder fehlende Prüfeinrichtungen, die später zur Abnahme beanstandet würden. Die Alarmventile bilden die Steuer- und Alarmebene der Sprinkleranlage und müssen deshalb mit höchster Sorgfalt geplant und kontrolliert werden.
Anschluss an Brandmeldeanlage (BMZ) und Gebäudeleittechnik
Sprinkleranlagen sind meist in das gesamte Gefahrenmeldesystem des Gebäudes integriert. Die Ausführungsplanung muss berücksichtigen, wie Sprinkler und Brandmeldeanlage (BMA) zusammenwirken, und welche Meldungen an die zentrale Leit- und Meldetechnik gehen.
Die Prüfanweisung behandelt folgende Punkte:
Alarmweiterleitung Sprinkler -> BMZ: Üblicherweise wird jeder Alarmventilbereich an die Brandmeldezentrale als separater Meldebereich angeschlossen. Das heißt, ein Wasserdurchfluss durch einen geöffneten Sprinkler löst über den Druckschalter oder Durchflusswächter einen Sprinkleralarm auf der BMZ aus, der wie ein Brandalarm behandelt wird. Der Prüfer kontrolliert die Schaltpläne und die Brandmelderverzeichnung daraufhin, dass für jede Sprinklerzone ein Melder (oder mehrere) in der BMZ-Matrix vorgesehen ist. Oft sind das spezielle Sprinklerdruckschalter mit eigener Kennung. Der Plan muss zeigen, wo diese an der BMZ aufgeklemmt werden (inkl. Meldenummer). Zudem ist zu prüfen, ob die Alarmorganisation definiert ist: In vielen Fällen wird der Sprinkleralarm direkt auf Feuerwehr-Notruf aufgeschaltet, genau wie ein Brandmelderalarm. Dies sollte im Konzept aufgeführt sein.
Wechselseitige Verriegelungen: Gibt es Schnittstellen zwischen Sprinkler und BMA, die Steuerfunktionen auslösen? Zum Beispiel bei Preaction-Anlagen: Hier müssen zwei Bedingungen erfüllt sein (Brandmelderalarm und Sprinklerdurchfluss), bevor Wasser in die Rohre eingelassen wird (Zweifach-Verriegelung). Der Prüfer checkt, ob die Programmierung der BMZ entsprechend vorgesehen ist – etwa über eine sogenannte Auslösekombination: Erst wenn der Brandmelder in dem Raum auslöst UND das Sprinklerdrucksignal kommt, wird Alarm gegeben. Oder je nach Konzept: Der Brandmelder löst vorab einen Voralarm und füllt das Rohrnetz (bei Einfach-Verriegelung). Solche Logiken sind abzustimmen und in der Planung dokumentiert (z. B. Funktionsbeschreibung).
Abschaltungen und Ansteuerungen: Oftmals steuert ein Sprinkleralarm weitere Anlagen im Gebäude an. Die Prüfanweisung verlangt die Kontrolle dieser Schnittstellen: Beispielsweise Aufzugsteuerung – bei Brand/Sprinkleralarm fährt der Aufzug ins Erdgeschoss und bleibt stehen. Lüftungsanlagen – Brandfallsteuerung kann vorgesehen sein, etwa Ventilatoren aus, Brandschutzklappen zu oder bei Sprinklerauslösung RWA an (je nach Konzept). Ein weiteres Beispiel: Elektroenergie – manchmal wird bei Löschanlagenalarm die Stromzufuhr zu bestimmten Maschinen unterbrochen (um elektrische Risiken beim Bewässern zu vermeiden). All diese Steuerungen müssen in den Stromlaufplänen und der Brandfallmatrix erfasst sein. Der Prüfer gleicht ab, ob die Sprinkleranlage in der Brandfallmatrix (Teil der Brandmeldeanlage-Planung) mit allen relevanten Befehlen aufgeführt ist.
Gebäudeleittechnik (GLT): Neben der sicherheitsrelevanten BMZ-Anbindung wird oft die Sprinklertechnik auch an ein Gebäudeleitsystem oder eine Visualisierung angeschlossen, damit der Betreiber Anlagenzustände überwachen kann. Die Planung sollte vorsehen, dass Statusmeldungen (z. B. „Pumpe in Betrieb“, „Netzdruck niedrig“, „Ventil offen/zu“) in die GLT übermittelt werden. Der Prüfer kontrolliert, ob hierfür Schnittstellen definiert sind, wie z. B. potenzialfreie Kontakte am Sprinklersteuerfeld oder eine Anbindung der Pumpensteuerung an die GLT. Zwar ist dies funktional nicht sicherheitskritisch wie die BMZ, aber für den FM-tauglichen Betrieb (siehe weiter unten) wesentlich. Fehlende GLT-Anbindung kann zu späten Reaktionen auf Störungen führen.
Fernalarmierung und Telekommunikation: Heutzutage werden Sprinkleralarme fast immer an eine ständig besetzte Stelle (meist über BMZ zur Feuerwehr oder einen Wachdienst) gemeldet. Die Prüfanweisung sieht vor, die Planung auf entsprechende Vorrüstungen zu prüfen – z. B. ein Fernwahlgerät oder Anschluss an eine Alarmempfangsstelle. In einigen Fällen (Chemieanlagen etc.) gibt es auch interne Werksfeuerwehr-Leitstände. Der Prüfer stellt sicher, dass das Konzept der Alarmweiterleitung stimmig ist und dass Doppelmeldungen (Sprinkler und Brandmelder lösen beide Alarm aus) korrekt behandelt werden.
Dokumentation der Schnittstellen: Alle Anschlüsse der Sprinkleranlage an externe Systeme sollten in der Ausführungsplanung dokumentiert sein (z. B. in Form einer Schnittstellenliste oder in den Funktionsschemata). Die Prüfanweisung fordert die Plausibilisierung dieser Dokumentation.
Wartungsbereiche, Revisionsklappen und Entwässerung
Bereits bei der Planung muss die spätere Wartung und Prüfung der Sprinkleranlage berücksichtigt werden.
Durch diese Prüfschritte wird möglichst sichergestellt, dass die Sprinkleranlage nicht nur im Neubau funktioniert, sondern auch über Jahre betreibbar und prüfbar bleibt. Wartungsbereiche und Revisionsklappen beugen vor, dass im Ernstfall Decken aufgebrochen werden müssen, um an ein Ventil zu gelangen. Gute Erreichbarkeit ist auch für die Sicherheit wichtig (schnelles Abschalten im Leckfall etc.).
Materialwahl, Korrosionsschutz und Frostschutz
Die Ausführungsplanung sollte die Materialien der Anlage festlegen und an Umgebungsbedingungen anpassen.
Die Prüfanweisung umfasst hier:
Rohrmaterial und Beschichtung: Es ist zu überprüfen, ob das ausgewählte Rohrmaterial der Anwendung entspricht. In Sprinkleranlagen werden meist Stahlrohre verwendet (schwarz oder feuerverzinkt). Der Prüfer achtet darauf, dass in feuchten oder korrosiven Umgebungen (z. B. Chemiebereich, außenliegende Leitungen) korrosionsgeschütztes Material eingeplant ist. Feuerverzinkte Rohre sind in Nassanlagen üblich, um Innenkorrosion zu mindern – jedoch kann verzinktes Rohr in Kombination mit bestimmten Wasserqualitäten zu Ablagerungen führen. Die Planung sollte eventuelle Vorgaben zur Wasserqualität berücksichtigen (manchmal fordert VdS z. B. korrosionsinhibierende Zusätze oder regelmäßigen Wasserwechsel in Tanks). In kritischen Bereichen könnten sogar Edelstahlrohre oder Kupfer zulässig sein – der Prüfer vergewissert sich, dass etwa in Reinräumen oder der Lebensmittelindustrie entsprechend hochwertige Materialien vorgesehen sind. Im Außenbereich sind zudem Rohrbeschichtungen gegen Witterungseinflüsse wichtig (Lackierung, Ummantelung).
Sprinklerköpfe Material/Finish: Je nach Einbauort müssen Sprinkler spezielle Oberflächen haben (z. B. in chemisch aggressiver Luft PTFE-beschichtete oder Edelstahlsprinkler, in repräsentativen Bereichen weiße Deckensprinkler, in Lebensmittelproduktion eventuell Abdeckkappen aus Edelstahl, etc.). Der Prüfer kontrolliert Ausschreibungstexte oder Legenden, ob dies berücksichtigt wurde. Auch der Temperaturbereich ist wichtig: In Kühlräumen werden Sprinkler mit niedrigem Auslösetemperaturbereich (68 °C statt 93 °C) und ggf. Schutzkappen gegen Vereisung benötigt.
Armaturen und Dichtungen: Die Materialprüfung umfasst auch Ventile, Dichtungen und sonstige Komponenten. In Frostbereichen müssen z. B. Frostschutz-Füllungen (Glykol) oder spezielle Trockenventile mit Druckluftbeimischung eingeplant sein. Der Plan sollte angeben, ob in Teilbereichen ein Frostschutzmittel im Rohrnetz verwendet wird – dies bedingt etwa Ausdehnungsgefäße und regelmäßige Prüfungen der Konzentration. Hier ist der Prüfer aufmerksam, weil z. B. DIN EN 12845 enge Grenzen für Frostschutzmittel setzt (wg. Viskosität und Flammpunkt).
Trinkwasserschutz: Da Sprinklerwasser stagnieren kann, darf es nicht ohne Weiteres mit dem Trinkwasser in Kontakt bleiben. Es ist sicherzustellen, dass entweder ein geeigneter Systemtrenner (Kategorie 5 Rückflussverhinderer) oder ein offenes Löschwasserreservoir geplant ist, wenn die Anlage ans Trinkwassernetz angeschlossen ist. Die Prüfanweisung beinhaltet die Überprüfung dieser Maßnahme: Ein offener Vorratsbehälter mit freiem Auslauf gilt als sicherste Trennung. Alternativ muss ein Rohrunterbrecher nach DIN EN 1717 vorgesehen sein – der Plan sollte dies eindeutig zeigen.
Umgebungsbedingungen: In besonders kalten Bereichen (Kühlhäuser mit -30 °C) sind Trockenanlagen Standard, aber auch Materialien müssen dafür zugelassen sein (Stahlversprödung). In heißen Bereichen (z. B. über Öfen) müssen Sprinkler mit höherer Auslösetemperatur und ggf. speziellen Dichtungen eingeplant sein. Der Prüfer gleicht ab, ob die Planung diese Sonderfälle adressiert: Beispielsweise ein Sprinkler über einer Ofenlinie: hier sollte ein Hochtemperatursprinkler (z. B. 141 °C oder 182 °C) vorgesehen sein.
Insgesamt stellt dieser Prüfabschnitt sicher, dass die Langlebigkeit der Anlage gewährleistet wird. Falsche Materialwahl könnte zu vorzeitigem Verschleiß (Korrosion, Undichtigkeiten) führen. Zudem soll die Anlage an die Standortbedingungen (Innen/Außen, Temperatur, Medium) optimal angepasst sein, um Ausfälle durch Umweltfaktoren zu vermeiden.
Funktionale Redundanz und Ausfallsicherheit
Sprinkleranlagen in kritischen Industriebauten müssen sehr ausfallsicher sein, damit im Brandfall Verlässlichkeit gegeben ist.
Die Prüfanweisung verlangt daher eine Bewertung der eingeplanten Redundanzen und Sicherheitsmaßnahmen:
Wasserversorgung Redundanz: Ist eine Doppelversorgung oder erhöhte Versorgungssicherheit gegeben? Gemäß VdS-Richtlinien Klasse 1 ist z. B. eine von zwei unabhängigen Wasserquellen oder eine besonders gesicherte Einzelquelle erforderlich. Der Prüfer kontrolliert, ob z. B. zwei alternative Anschlüsse an das öffentliche Netz vorhanden sind oder ein Netzanschluss plus Löschwassertank. Im Idealfall wird ein Vorratsbehälter mit einer unerschöpflichen Quelle kombiniert (Tank mit kontinuierlicher Nachspeisung aus Stadtwasser), was sowohl Reserve als auch Trennung bietet. Ist nur eine einzige Quelle vorhanden (z. B. Stadtwasser ohne Tank), sollte in den Unterlagen dargelegt sein, warum diese als hinreichend stabil angesehen wird (z. B. Ringleitung, keine Abschaltungen, Vereinbarung mit Versorger). Der Prüfer schaut auch nach besonderen Einrichtungen wie Druckluftkessel: Diese werden oft als Notvorsorgung eingesetzt, um bei Pumpenausfall kurzzeitig Druck aufrechtzuerhalten. Ein Druckluft-Wasserkessel bietet z. B. im VdS-Konzept die Möglichkeit, sofort Wasser auszustoßen, falls Strom ausfällt. Die Planung sollte solche Kessel zeigen, falls vorgesehen, und deren Volumen angeben.
Pumpen-Redundanz: Bei Sprinklerpumpen wird erwartet, dass zumindest eine Sicherheitsmaßnahme gegen Pumpenausfall getroffen ist. Dies kann sein: Zwei voll dimensionierte Hauptpumpen (im Duplexbetrieb, sodass eine allein den Bedarf decken kann); oder eine Hauptpumpe plus unabhängige Ersatzpumpe (z. B. Diesel- zusätzlich zu Elektropumpe). Der Prüfer prüft die Pumpenauslegung: Ist dort eine zweite Pumpe aufgeführt? Wenn nein, gibt es Hinweise auf eine Ersatzstromversorgung im Notfall (Notstrom-Dieselgenerator für die E-Pumpe)? VdS fordert z. B. bei ausschließlich elektrischer Pumpe einen zweiten unabhängigen Stromanschluss oder Generator. Die Planung muss zeigen, wie Stromausfall kompensiert wird – sei es durch Doppelpumpen mit Diesel oder Netzersatzanlage. Falls keine Redundanz geplant ist, muss das vom Brandschutzkonzept gedeckt sein (bei kleineren Anlagen evtl. toleriert, aber selten in Industrie).
Alarmierungs- und Detektionsredundanz: Preaction-Anlagen liefern inhärent eine Redundanz (Sprinkler reagiert und Brandmelder reagiert, beide erforderlich). Das wird geprüft, ob beide Systeme unabhängig sind (z. B. Brandmelder über Notstrom, Sprinkler mechanisch). Allgemein muss die Ausfallsicherheit auch bei den Meldesystemen gewährleistet sein: Der Prüfer schaut, ob z. B. Meldungen zweifach übertragen werden (Gong vor Ort + elektrische Meldung), damit ein Defekt nicht unentdeckt bleibt. Eine weitere Redundanz kann bei sehr wichtigen Bereichen sein, dass doppelte Sprinklernetze verlegt werden (rare Sonderfälle: z. B. zwei parallele Sprinklernetze in einem High Hazard Bereich). So etwas würde geprüft, falls angegeben.
Bauliche Sicherheit: Sprinklerräume und Pumpenräume sollten selbst vor Feuer geschützt sein (F90-Abtrennung), damit ein Brand sie nicht lahmlegt – der Prüfer prüft dies als Teil des Brandschutzkonzeptabgleichs. Auch sollten die Verrohrungen so verlegt sein, dass ein lokaler Brand nicht gleich die Zuleitung zerstört bevor Sprinkler aktiv werden (z. B. Steigleitungen möglichst außerhalb von hoch brandlastträchtigen Räumen führen).
Wartungsbetrieb ohne Ausfall: Es wird geschaut, ob die Planung vorsieht, dass Wartungsarbeiten ohne kompletten Sprinklerschutzverlust möglich sind. Beispielsweise zwei Sprinklerpumpen ermöglichen es, eine Pumpe zu warten, während die andere aktiv bleibt. Oder bei Ringleitungen können Teilstücke isoliert werden. Falls das Konzept heikle Bereiche hat, könnte ein Hinweis auf abschnittsweises Außerbetriebnehmen in den Unterlagen sein. Der Prüfer würdigt solche Planungen positiv, da sie die Betriebszeit erhöhen.
All diese Punkte zielen darauf ab, dass die Sprinkleranlage im Ernstfall mit größter Wahrscheinlichkeit funktioniert. Durch die Prüfung der Redundanzen wird sichergestellt, dass Single-Point-of-Failure vermieden wurde – z. B. eine einzige Pumpe, ein einziges Einspeiseventil – oder dass dies zumindest akzeptiert und abgesichert ist.
Prüfmöglichkeiten (Spülleitungen, Testeinrichtungen, Messinstrumente)
Eine Sprinkleranlage muss regelmäßig geprüft werden können, sei es in Abnahmen, Inspektionen oder Instandhaltung. Die Ausführungsplanung muss daher verschiedene Prüfeinrichtungen vorsehen.
Der Prüfer achtet auf:
Testleitungen an Alarmventilen: Wie bereits erwähnt, besitzt jede Alarmventilstation üblicherweise eine Prüf-/Testleitung, die meist in einen Trichter ins Freie oder in einen Ablauf führt. Über diese kann der Ansprechvorgang simuliert werden (Durchflusswächter auslösen, Gong testen). Die Prüfanweisung verlangt, dass diese Testeinrichtungen vorhanden und zugänglich geplant sind. Oft haben sie Nennweite DN25 oder DN32 mit Kugelhahn, beschriftet als „Testanschluss“ – der Prüfer kontrolliert Plan und Schema darauf.
Durchflussmessung: Bei Sprinklerpumpen ist zum Abnahmezeitpunkt ein Pumpentest erforderlich, bei dem man das Fördervolumen misst. Dazu wird häufig eine Prüfstrecke mit Durchflussmesser und Drosselarmatur vorgesehen, die das Wasser im Kreis oder ins Freie führt. Der Plan sollte so etwas bei der Pumpenanlage zeigen (z. B. eine Prüfleitung zurück in den Tank mit einem Schauglas-Durchflussmesser). Ist kein festinstallierter Durchflussmesser geplant, wird zumindest ein Stutzen erwartet, an dem temporär ein Messgerät angeschlossen werden kann. Der Prüfer überprüft das Vorhandensein einer solchen Einrichtung.
Manometer und Druckanzeige: Die Anlage sollte an allen wichtigen Punkten Druckmessgeräte haben – typischerweise vor und hinter jedem Alarmventil ein Manometer, an den Pumpen Druckanzeiger (Saug- und Druckseite), am Druckkessel falls vorhanden, etc. Der Prüfer achtet darauf, dass in den Plänen Manometer-Symbole eingezeichnet sind. Ebenso wichtig: Druckprüfungseinrichtungen (z. B. ein 1/2″ Anschluss für ein temporäres Prüfmanometer am Ende einer Steigleitung, um die Druckhaltung zu kontrollieren). Falls die Norm regelmäßige Druckverlustprüfungen verlangt (z. B. bei Trockenanlagen darf der Luftdruck nur um X bar/Woche sinken), müssen entsprechende Prüfmanometer vorhanden sein.
Spüleinrichtungen: Ergänzend zu den Entleerungen (siehe oben) sind Spüleinrichtungen zu betrachten. Oft werden temporäre Spülfilter oder Siebe in der Inbetriebnahme verwendet. Der Plan sollte fest installierte Siebstrecken vor empfindlichen Teilen (Pumpen, Ventile) enthalten, die man reinigen kann (Schmutzfänger). Der Prüfer stellt sicher, dass so etwas eingeplant ist, und dass Ablagerungsmöglichkeiten (T-Stücke am Leitungsende zum Spülen) existieren.
Zugänglichkeit der Prüfeinrichtungen: Alle genannten Einrichtungen nützen wenig, wenn man nicht rankommt. Also prüft man wiederum die Erreichbarkeit: z. B. ist der Testablass in einer komfortablen Höhe? (Nicht direkt unter der Decke ohne Bedienmöglichkeit). Sind Manometer ablesbar positioniert (nach vorne zeigend, nicht hinten an der Wand)? Solche Details sind vielleicht nicht explizit im Plan, aber der Prüfer kann im Gespräch mit dem Planer darauf eingehen.
Externe Prüfeinrichtungen: In manchen Fällen werden Fernprüfmöglichkeiten vorgesehen, z. B. Testventile, die von Stockwerk zu Stockwerk zugänglich sind, um Alarmventile auszulösen, oder elektronische Überwachung wie Drucksensoren mit automatischer Leckageanzeige. Wenn so etwas vorgesehen ist, sollte es im Konzept stehen und entsprechend geprüft werden.
Durch diese Prüfpunkte wird möglichst sichergestellt, dass die Anlage prüf- und wartungsfreundlich ist. Viele dieser Anforderungen kommen aus Normen und Richtlinien (z. B. VdS schreibt wöchentliche Prüfungen vor, die nur mit entsprechenden Einrichtungen praktikabel sind). Eine gute Planung erleichtert dem Betreiber später die vorgeschriebenen regelmäßigen Tests erheblich.
Berücksichtigung von Betrieb und Instandhaltung (FM-Tauglichkeit)
Unter FM-Tauglichkeit versteht man, dass die Anlage im täglichen Betrieb und in der Instandhaltung effizient handhabbar ist.
Die Prüfanweisung legt daher Wert auf einige Aspekte, die über die reine Normerfüllung hinausgehen, aber für den Betreiber wichtig sind:
Betriebsdokumentation und Kontrollbuch: Die Planung sollte vorsehen, dass der Betreiber die notwendigen Dokumente zur Hand hat. Das bedeutet: Bedienungsanleitungen, Wartungspläne und ein Sprinkler-Kontrollbuch müssen zum Abschluss der Maßnahme übergeben werden. Der Prüfer wird zwar diese Dokumente selbst erst nach Fertigstellung sehen, aber schon in LPH 5 kann festgelegt sein, was geliefert werden muss (vgl. HOAI LPH 8/9). Er prüft, ob im Plan oder Leistungsbeschreibung gefordert ist, dass z. B. ein Betriebsbuch nach DIN 14406 geführt wird und dass Prüftermine einzuhalten sind. Eventuell enthält die Planung Hinweise, wo das Kontrollbuch aufbewahrt wird (z. B. im Sprinklerventilraum).
Schulungen und Übergaben: Es sollte erkennbar sein, dass der Betreiber bei Inbetriebnahme geschult wird. Das ist kein direkter Planinhalt, aber manchmal wird es in der Leistungsbeschreibung erwähnt. Der Prüfer macht darauf aufmerksam, ob die Notwendigkeit einer Einweisung des Betreibers und der Feuerwehr in die Anlage notiert ist.
Kennzeichnung und Beschilderung: Alle relevanten Armaturen und Abschnitte der Sprinkleranlage müssen eindeutig beschriftet sein (z. B. Ventilschilder, Rohrkennzeichnungen mit Fließrichtung und Medium „Löschwasser“). Die Planung sollte ein Kennzeichnungskonzept enthalten. Der Prüfer kontrolliert, ob Beschilderungen in der Ausrüstungsliste stehen (z. B. „Lieferung von Kunststoffschildern nach DIN & VdS“) und ob Rohrleitungen in den Plänen gemäß DIN 2403 farblich gekennzeichnet sind (für Löschwasser z. B. rot). Auch Brandschutzzeichen (wie „Sprinkleranlage – Nicht abschalten“ an der Hauptabsperrung) gehören dazu.
Wartungsaufwand und -intervalle: Bereits in der Planung sollte berücksichtigt sein, dass die Anlage regelmäßig gewartet werden muss (monatliche Tests der Pumpen, vierteljährliche Ventilprüfungen, jährliche Inspektion durch Sachkundige etc.). Die Prüfanweisung fordert hier, auf besondere Wartungsaspekte zu achten: Sind z. B. in besonders schmutzigen Umgebungen Spülarme oder leicht zu reinigende Sprinkler (mit Schmutzkappen) eingeplant? Sind in frostgefährdeten Bereichen Maßnahmen vorgesehen, damit die Anlage im Winter gewartet werden kann (Heizungen einschalten, Trockenlegung)? Zudem: Verlangen Versicherer oder Normen eine externe Zertifizierung der Anlage (z. B. VdS-Abnahme)? Dann muss in LPH 5 schon der VdS-Antrag vorbereitet sein. Der Prüfer fragt nach, ob entsprechende Prüfingenieure oder Sachverständige eingebunden sind.
Ersatzteilhaltung: Nicht direkt Planungsgegenstand, aber mitgedacht: Gibt es Hinweise, dass kritische Ersatzteile bereitgestellt werden (z. B. Ersatz-Sprinklerköpfe in Zahl X im Sprinklerschrank, Ersatzdichtungen für Ventile)? Manche Ausschreibungen fordern dies. Der Prüfer kann diesbezüglich die Ausschreibung/Leistungsbeschreibung checken.
Integration ins FM: Modernes Facility Management wünscht oft, dass Anlagen digital angebunden sind. Ob die Sprinkleranlage z. B. in eine Computerized Maintenance Management System (CMMS) eingebunden wird (Wartungspläne digital) oder ob Sensorik für Fernwartung (wie IoT-Sensoren für Ventilstellungen) vorgesehen ist, könnte in innovativen Projekten auftauchen. Die Prüfanweisung sieht vor, solche optionalen Punkte zu vermerken, falls sie erkennbar sind, und auf Konsistenz mit dem allgemeinen Gebäudemanagementkonzept zu prüfen.
Alles in allem soll damit gewährleistet werden, dass die Sprinkleranlage auf Dauer betrieben werden kann und die Betreiberpflichten erfüllbar sind. Betreiberpflichten gemäß geltendem Recht (z. B. DIN EN 12845 verlangt regelmäßige Inspektion, VdS CEA 4001 ebenso, und die BetrSichV bzw. Versicherungsvorgaben definieren Prüffristen) sind nur dann zu erfüllen, wenn die Anlage entsprechend ausgelegt wurde. Die Prüfanweisung hilft hier, schon in der Planung diese spätere Phase mit zu bedenken, um Folgekosten und Risiken im Betrieb zu minimieren.
Anforderungen an Dokumentation, Systemkennzeichnung und Betreiberpflichten
Zum Abschluss der Planungsprüfung wird die Dokumentation selbst betrachtet. Eine normgerechte und vollständige Ausführungsplanung nach HOAI LPH 5 muss sämtliche Unterlagen bereitstellen, die für Ausschreibung, Errichtung und späteren Betrieb nötig sind.
Folgende Dokumentationspunkte werden geprüft:
Pläne und Schemata: Liegen Bestandspläne (Grundrisse mit Sprinklernetz, Schnitte) in ausreichender Detailtiefe vor? Sind alle in den vorherigen Kapiteln genannten Aspekte darin dokumentiert? Der Prüfer erstellt quasi eine Checkliste: Jeder Raum im Grundriss hat Sprinkler und Leitungen, jede wesentliche Komponente ist in einem Schema eingezeichnet, jede Durchdringung ist kenntlich gemacht etc. Fehlende Planinhalte werden moniert. Maßstäbe und Maßangaben in Plänen werden stichprobenartig geprüft, ob räumlich alles umsetzbar ist (bspw. passt die Pumpengruppe in den vorgesehenen Raum laut Zeichnung?). Eventuell sind isometrische Darstellungen hilfreich, wenn dichtes Gewerkgewirr herrscht – die Prüfanweisung würde das empfehlen, falls Unklarheiten in 2D-Plänen bestehen.
Berechnungsberichte: Der Prüfer verlangt die Vorlage des hydraulischen Berechnungsberichts. Dieser wird auf Vollständigkeit geprüft (Eingangsdaten, Ergebnisse an ungünstigstem und günstigstem Strahler, Diagramme der Pumpen etc.). Auch das VdS-Protokoll oder eine mögliche VdS-Abnahmeempfehlung (falls schon vorhanden) können herangezogen werden. Wichtig: Ist der Dimensionierungsbericht schlüssig und von einer qualifizierten Person unterzeichnet? Falls nach VdS geplant, müsste ein VdS-anerkannter Sprinklerfachingenieur involviert sein – dessen Namen sollte man finden (ggf. in der VdS-Antragsdokumentation).
Genehmigungen und Abstimmungen: Wurden erforderliche Genehmigungen eingeholt? Z. B. Ein Anschluss an das Trinkwassernetz in dieser Größe erfordert mitunter die Zustimmung des Wasserversorgers – liegt eine entsprechende Bestätigung vor oder zumindest ein Antrag? Die Feuerwehrabnahme sollte vorbereitet sein: Hat die Feuerwehr die Lage der Einspeiseventile etc. akzeptiert? Solche Schriftwechsel oder Vermerke werden in die Dokumentationsprüfung einbezogen.
Betriebs- und Wartungsdokumentation: In LPH 5 entstehen meist noch keine endgültigen Wartungsdokumente, aber die Anforderungen daran sollten vorbereitet sein. Die Prüfanweisung sieht vor, dass in der Leistungsbeschreibung oder im Plan angegeben ist, welche Unterlagen der Errichter liefern muss: z. B. Anlagendokumentation nach VdS CEA 4001 Kapitel 13 (As-built Pläne, Schaltpläne, Ersatzteilliste, Abnahmeprüfzeugnisse). Ebenso obliegt dem Planer, die Betreiberpflichten hinzuweisen – etwa dass eine Sprinkleranlage regelmäßig von einer „befähigten Person“ inspiziert werden muss. Findet sich ein solcher Hinweis in den Unterlagen (z. B. „Wartung gemäß DIN EN 12845 durch Sachkundige vierteljährlich, jährliche Sachverständigenprüfung“), so wird das positiv vermerkt.
Systemkennzeichnung: Wie oben erwähnt, wird erwartet, dass ein Plan für Rohrkennzeichnungen etc. vorliegt. Zusätzlich könnten Übersichtspläne („Sprinklerschema Gebäude A“ zum Aufhängen im Sprinklerrraum) vorgesehen sein. Die Prüfanweisung fordert die Kontrolle, ob die Notfallpläne aktualisiert wurden – z. B. Laufkarten oder Feuerwehrpläne müssen Sprinklerbereiche kennzeichnen, falls relevant. Wenn das im Rahmen der Planerleistung liegt, muss es in LPH 5 angestoßen werden.
Es überprüft die Prüfanweisung, ob alle diese Aspekte in einer Prüftabelle abgehakt werden können. Diese Tabelle (siehe unten) fasst die wichtigsten Prüfkriterien zusammen. Jedes „nein“ in dieser Tabelle bedeutet Handlungsbedarf vor Abschluss der Ausführungsplanung. Die Tabelle ist so strukturiert, dass sie dem Prüfer (und Planer) als Leitfaden dient, um lückenlos die normkonforme und vollständige Planung der Sprinkleranlage sicherzustellen.
Prüftabelle für die Ausführungsplanung (LPH 5)
Prüfpunkt | Erfüllt? (Ja/Nein) | Bemerkungen |
---|---|---|
Rechtlicher Rahmen & Normen | ||
Sprinklerkonzept erfüllt bauordnungsrechtliche Vorgaben (DIN EN 12845 als Planungsgrundlage oder zulässige Alternative dokumentiert)? | ☐ / ☐ | |
VdS-Richtlinien eingehalten (wenn gefordert, Klasse 1)? | ☐ / ☐ | |
Industriebaurichtlinie berücksichtigt (z. B. Sprinklerpflicht ab 7,5 m Lagerhöhe)? | ☐ / ☐ | |
Vorgaben des Brandschutzkonzepts vollständig umgesetzt (Sprinkler als Kompensation vorgesehen)? | ☐ / ☐ | |
Abstimmung mit Versicherer erfolgt (Planung nach gewünschtem Standard, z. B. VdS/FM)? | ☐ / ☐ | |
Gebäude- und Nutzungstyp | ||
Sämtliche Nutzungsbereiche korrekt klassifiziert (LH, OH, HH etc.)? | ☐ / ☐ | |
Besondere Bereiche mit abweichenden Löschsystemen geplant (z. B. Gaslöschung in Serverraum, Schaumanlage bei Flüssigkeiten)? | ☐ / ☐ | |
Hochregallager mit Regalsprinklern geschützt (falls erforderlich)? | ☐ / ☐ | |
Verwaltungs-/Bürobereiche normgerecht abgedeckt (ggf. eigene Zone, passende Sprinklertypen)? | ☐ / ☐ | |
Brandschutzkonzept & Behörden | ||
Brandabschnitte vollumfänglich geschützt (kein Bereich > 0 m² ohne Sprinkler innerhalb geforderter Abschnitte)? | ☐ / ☐ | |
Behördliche Auflagen umgesetzt (Aufzüge, Technikräume, Sonderlöschanlagen wo gefordert)? | ☐ / ☐ | |
Löschwasserrückhaltung gemäß Konzept dimensioniert und im Plan erkennbar (z. B. Rückhaltevorrichtung)? | ☐ / ☐ | |
Feuerwehr-Einspeisestellen eingeplant (Anzahl, Lage gemäß Abstimmung mit Feuerwehr)? | ☐ / ☐ | |
RWA-/Lüftungs-Schnittstellen berücksichtigt (Steuerung im Brandfall, keine Konflikte Sprinkler/RWA)? | ☐ / ☐ | |
Leitungs- und Netzplanung | ||
Vollständiges Rohrleitungsnetz in Plänen dargestellt (keine Lücken, alle Bereiche erreicht)? | ☐ / ☐ | |
Verrohrung dimensioniert und in Plänen bemaßt (Durchmesser konsistent mit Berechnung)? | ☐ / ☐ | |
R&I-Fließschema vorhanden mit allen Anlagenteilen (Pumpen, Ventile, Melder, usw.)? | ☐ / ☐ | |
Separate Steigleitungen/Netze für Sprinkler vs. Wandhydranten (keine unzul. Verbindung)? | ☐ / ☐ | |
Alarmventil-Bereiche eindeutig abgegrenzt (Zonenplan vorhanden)? | ☐ / ☐ | |
Kollisionen mit anderen Gewerken überprüft (Koordinationsplan oder -Vermerk liegt vor)? | ☐ / ☐ | |
Hydraulische Auslegung | ||
Hydraulik-Berechnung für jede Anlage/Zone vorhanden und schlüssig (Erforderliche Dichte und Fläche nachgewiesen)? | ☐ / ☐ | |
Sprinkleranzahl/-abstände entsprechen Berechnungsannahmen (Deckungsbereich pro Sprinkler normgerecht)? | ☐ / ☐ | |
Pumpenauslegung entspricht Bedarf (inkl. Reserven, Redundanz falls nötig)? | ☐ / ☐ | |
Löschwasserbevorratung ausreichend dimensioniert (Volumen und Nachfüllung stimmen)? | ☐ / ☐ | |
Anbindung an Trinkwassernetz technisch geklärt (Druck ausreichend, Systemtrennung vorhanden)? | ☐ / ☐ | |
Sprinklerplatzierung | ||
Horizontaler Abstand Sprinkler zu Sprinkler normgerecht (≤ max. Wert, siehe Normtabellen)? | ☐ / ☐ | |
Abstand zu Wänden normgerecht (Halb-Abstandsregel eingehalten)? | ☐ / ☐ | |
Vertikale Position unter Decke im zul. Bereich (nicht zu hoch/nah an Decke, nicht zu tief)? | ☐ / ☐ | |
Sprinklertypen passend (Pendent/Upright/Sidewall gemäß Einbausituation und Herstellerangaben)? | ☐ / ☐ | |
In hohen Räumen ggf. Zwischensprinkler oder Regalsprinkler vorgesehen (bei Lagerbauten etc.)? | ☐ / ☐ | |
Deckeneinbauten & Abschattung | ||
Deckentragwerk berücksichtigt: Sprinkler beidseits großer Unterzüge/Binder installiert? | ☐ / ☐ | |
Lüftungskanäle über oder unter Sprinklern berücksichtigt (Zusatzsprinkler oder tiefer hängen geplant)? | ☐ / ☐ | |
Beleuchtung/Deckenelemente: Genügend Abstand zu Sprinklern (keine Behinderung der Sprühbilder)? | ☐ / ☐ | |
Hochregallager: Regalböden und -ware berücksichtigen Sprühschatten (ggf. Regalsprinkler pro Ebene)? | ☐ / ☐ | |
Kragarme, Galerien, Bühnen: darüber/unter darunter Sprinkler angebracht (falls erforderlich)? | ☐ / ☐ | |
Alarmventilstationen | ||
Anzahl der Alarmventile sinnvoll (gem. Fläche, Systemart und Gebäudeaufteilung)? | ☐ / ☐ | |
Alarmventilräumlichkeiten vorgesehen (frostfrei, zugänglich, ausreichend groß)? | ☐ / ☐ | |
Ausrüstung vollständig: Absperrungen, Rückschlag, Alarmgong, Druckschalter, Testventil, Entleerung, Manometer eingezeichnet? | ☐ / ☐ | |
Trocken-/Preaction: Zusatzgeräte (Kompressor, Magnetventil, Verzögerung) eingeplant und dargestellt? | ☐ / ☐ | |
Überwachung: Endschalter an Absperrklappen und Druckalarmgeber an BMZ vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
BMZ-/GLT-Anbindung | ||
Sprinkleralarme auf BMZ aufgeschaltet (jede Zone mit separater Meldung)? | ☐ / ☐ | |
Preaction-Logik mit Brandmeldern abgestimmt (Einfach/Doppelauslösung in BMZ-Plan programmiert)? | ☐ / ☐ | |
Feuerwehrperipherie abgestimmt: z. B. Feuerwehrlaufkarten markieren Sprinklerbereiche, Feuerwehrbedienfeld kennt Sprinkleralarm? | ☐ / ☐ | |
Abschaltungen/Auslösungen (Lüftung, Aufzüge, Maschinen) bei Sprinkleralarm definiert und in Brandfallmatrix berücksichtigt? | ☐ / ☐ | |
GLT-/Leittechnik: Wichtige Betriebszustände (Pumpe EIN, Störung, etc.) zur GLT übermittelt? | ☐ / ☐ | |
Telefon/Übertragung: Fernalarmierung (Feuerwehr, Wachdienst) für Sprinkleralarme vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
Wartungszugänglichkeit | ||
Revisionsöffnungen an allen versteckten Sprinklern/Ventilen vorgesehen (z. B. in abgeh. Decken)? | ☐ / ☐ | |
Zugang zu Pumpen und Ventilen: Türen, Stege, Leitern etc. geplant wo nötig? | ☐ / ☐ | |
Sprinkler in Schächten/Doppelböden: zugänglich (nicht verbaut ohne Zugriff)? | ☐ / ☐ | |
Entleerung/Spülung | ||
Entleerungsventile an allen relevanten Tiefpunkten/Anlageteilen vorgesehen (bes. bei Trockenanlagen)? | ☐ / ☐ | |
Entleerungsleitungen führen an geeignete Stelle (Ablauf, außen, ausreichend Dimension)? | ☐ / ☐ | |
Spüleinrichtungen/Anschlüsse am Netzende vorhanden (für Inbetriebnahme und Wartung)? | ☐ / ☐ | |
Material & Umwelt | ||
Rohrmaterial den Anforderungen entsprechend (innen verzinkt vs. schwarz je nach Wasser, Edelstahl in Spezialfällen)? | ☐ / ☐ | |
Korrosionsschutz eingeplant (Beschichtung außen, inhibitor ggf. innen, Schmutzfänger vorhanden)? | ☐ / ☐ | |
Frostschutz berücksichtigt (Trockenbereiche, Begleitheizung oder Frostschutzmittel eingeplant)? | ☐ / ☐ | |
Trinkwasserschutz: Systemtrenner oder Vorratsbehälter eingeplant? | ☐ / ☐ | |
Sprinkler-Auslösetemperaturen an Temperaturklasse Räume angepasst (keine Fehlansteuerung durch Umgebung möglich)? | ☐ / ☐ | |
Redundanz & Ausfallsicherheit | ||
Zwei unabhängige Wasserquellen oder gesicherte Einzelquelle vorhanden (z. B. Stadtwasser + Tank)? | ☐ / ☐ | |
Redundante Pumpe oder Notstromversorgung vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
Druckluftkessel oder andere Notdruckhaltung geplant (falls nach VdS-Konzept üblich)? | ☐ / ☐ | |
Löscheinrichtungen vor mechanischer Beschädigung geschützt (Verlegung, Brandschutzraum für Pumpen)? | ☐ / ☐ | |
Wartung einer Pumpe/Quelle möglich, während andere in Betrieb bleibt (kein Totalausfall bei Routinewartung)? | ☐ / ☐ | |
Prüfeinrichtungen | ||
Testanschlüsse an jeder Alarmstation vorhanden (für Probealarm, Gongtest)? | ☐ / ☐ | |
Durchflussmessstrecke oder Möglichkeit zum Pumpentest vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
Manometer an allen relevanten Punkten (Pumpen, Alarmventile, Druckbehälter) vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
Möglichkeit, Druck an entferntesten Stellen zu messen (z. B. Anschlüsse/Manometer im obersten Stockwerk)? | ☐ / ☐ | |
Schmutzfänger/Siebe eingeplant (vor Pumpen, an Einspeisung) zur Prüfintervalleinhaltung? | ☐ / ☐ | |
Betrieb & Dokumentation | ||
Vollständige Plan-Dokumentation erstellt (Grundrisse, Schnitte, Schemen, Stücklisten)? | ☐ / ☐ | |
Hydraulischer Nachweis dokumentiert und schlüssig (inkl. aller Annahmen)? | ☐ / ☐ | |
Wartungs- und Prüfhinweise gegeben (Intervalle gem. DIN/VdS, Verantwortliche)? | ☐ / ☐ | |
Kennzeichnungskonzept vorhanden (Armaturen- und Rohrbeschilderung, Sprinklerzone-Beschriftung)? | ☐ / ☐ | |
Betreiberunterweisung und Feuerwehr-Einweisung geplant (z. B. im Konzept erwähnt)? | ☐ / ☐ | |
Übergabe von Wartungsmanual, Ersatzteilliste, Prüfprotokollen vorgesehen? | ☐ / ☐ | |
Alle behördlichen/versicherungsrelevanten Abnahmen vorbereitet (Sachverständigenprüfung, VdS-Abnahme beantragt)? | ☐ / ☐ |
Hinweis: Bei jedem Prüfkriterium, das mit "Nein" beantwortet wird, sind Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die Planung darf erst als abgeschlossen gelten, wenn sämtliche Punkte dieser Tabelle erfüllt sind. Nur so wird sichergestellt, dass die Sprinkleranlage den deutschen technischen Regeln und dem projektspezifischen Sicherheitskonzept vollständig entspricht.