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Feuerlöschanlagen: Funktionale Anforderungen

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Leistungsbeschreibung für die KG 474 – Feuerlöschanlagen

Leistungsbeschreibung für die KG 474 – Feuerlöschanlagen

Mit einem Gesamtkonzept für KG 474 – Feuerlöschanlagen werden selbsttätige Sprinkleranlagen (Nass, Trocken, Vorgesteuert), nicht selbsttätige Löschsysteme (Hydranten, Feuerlöscher, Safe-Points), ergänzende bauliche Brandschutzmaßnahmen (Doppelbodenregelungen, Löschwasserrückhaltung) und organisatorische Komponenten (Dokumentation, Abnahme, Schnittstellen, Wartung, Schulung) lückenlos adressiert. Alle Ausführungen sind unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie etwaiger Versichereranforderungen durch den Anlagenerrichter zu planen und zu realisieren.

Wesentliche Anforderungen sind VdS-konforme Planung (CEA 4001, MB 3856 etc.), DIN EN 12845 bauaufsichtlich bindend, flächendeckender Vollschutz (Klasse 1) mit Berücksichtigung eventueller Lager-, Fertigungs- und Sonderbereiche (Regalsprinkler, Objektschutzsprinkler, Kühlzellen), Einhaltung aller Brandschutzanforderungen für Sonderzonen (Aufzugsvorräume, EDV-Räume), Koordination mit Feuerwehr und Behörden (Nachweis Löschwasserrückhaltung, Prüfung von Löscheinspeisestellen etc.) sowie Detaildokumentation und Wartungsorganisation (Abnahmen, Protokollierung, Revisionsunterlagen). Mit diesen Vorgaben erhält der Auftragnehmer eine klare, umfassende Leistungsspezifikation, um sämtliche brandschutztechnischen Anlagen gemäß KG 474 fachgerecht umzusetzen. Alle weiterführenden oder projektspezifischen Details (z. B. genaue Dimensionen, Standorte, Verlegungswege, Abstimmungen mit Statik, Hygienevorschriften bei Trinkwasseranbindung etc.) sind in Abstimmung mit Bauherr, Fachplanern, Versicherern, Behörden und Feuerwehr zu finalisieren.

Diese Leistungsbeschreibung definiert die Planungs-, Liefer- und Montageanforderungen für sämtliche Feuerlöschanlagen (selbsttätige und nicht selbsttätige) im Projekt. Als Grundlage dienen:

  • Bauaufsichtliche Vorgaben (u. a. DIN EN 12845 für ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen)

  • VdS-Richtlinien (insbesondere VdS CEA 4001 und zugehörige Datenblätter)

  • Regelwerke der Berufsgenossenschaften (z. B. BGR 133, BG-I-850-0)

  • Spezifische Anforderungen des Sachversicherers (z. B. AXA), Feuerwehr, Behörden und ggf. weiterer Versicherer

Sämtliche Ausführungen haben sich an den anerkannten Regeln der Technik, den Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben sowie den gesetzlichen Bestimmungen zu orientieren und müssen alle Schnittstellen zu anderen Bau- und TGA-Gewerken berücksichtigen.

Grundsatz und Einteilung der Löschanlagen

Im Leistungsumfang des Anlagenerrichters liegen die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller erforderlichen Feuerlöschsysteme innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Dies umfasst im Wesentlichen:

  • Selbsttätige Löschanlagen: Sprinkleranlagen (nass, trocken, vorgesteuert)

  • Gaslöschanlagen (Raum- oder Serverlöschanlagen) – hier laut Aufgabenstellung nicht gegeben, aber ggf. in späteren Projektschritten zu berücksichtigen

  • Nicht selbsttätige Löschanlagen: Innen- und Außenhydranten (nass oder trocken)

  • Tragbare Feuerlöscher

  • Safe-Points (Kombination aus Erste-Hilfe- und Brandschutzausrüstung)

Hinweis: Im Rahmen des Projekts sind lediglich die Sprinkleranlage und die nicht selbsttätigen Löschanlagen (Hydranten, Feuerlöscher, Safe-Points) auszuführen. Gaslöschanlagen sind derzeit nicht vorgesehen.

DOBO / HOBO mit Aufbauhöhe < 0,3 m

  • Kein Bedarf an Sprinklerung und Brandfrüherkennung

  • Bei Aufbauhöhen < 0,3 m und ohne Lüftungsfunktion kann auf eine Sprinklerung sowie Brandmelde- oder Rauchansaugsysteme verzichtet werden.

  • Maximale Brandbelastung gemäß Elektrotechnik (Kabelmassierungen) ist einzuhalten. Die zulässigen Werte gemäß VDE 0833-2 werden nicht überschritten.

  • Rauchdichte und brandschutzqualifizierte Trennungen sind jedoch in 10 × 10 m-Rastern oder bis zu 100 m² im DOBO/HOBO-Bereich vorzusehen, sofern es das Brandschutzkonzept fordert.

DOBO / Podeste mit Aufbauhöhe > 0,3 m

  • Branddetektion und Löschanlage obligatorisch

  • Hier gelten die regulären technischen Anforderungen; es sind automatische Sprinkler sowie Brandfrüherkennung (z. B. Rauch-Ansaug-System) einzubringen.

  • Keine brandschutztechnische Unterteilung erforderlich, da die detektionstechnische und löschtechnische Überwachung gewährleistet wird.

Löschwasserrückhaltung

  • Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung (z. B. in Fertigungshallen, Lagern oder zentralen TGA-Räumen) sind vom Anlagenerrichter zu konzipieren und mit den Aufsichtsbehörden / Feuerwehr abzustimmen.

  • Alternative ortsfeste bzw. mobile Lösungen (z. B. durch die Feuerwehr eingebrachte Rückhaltesysteme) können geprüft werden.

  • Die konkrete Umsetzung (z. B. Abwasserleitungen, Rückhaltebecken, Abdichtung von Gebäudefugen) ist Teil der Gesamtabstimmung mit dem Bauherrn und den Behörden.

Selbsttätige Feuerlöschanlage – Sprinkleranlage

  • Allgemeiner Leistungsumfang und Normen: Vollschutz nach VdS CEA 4001, Klasse 1: Abdeckung aller Gebäudeteile (Forschung, Logistik, Produktion, Lager, Büro- und Sozialräume) einschließlich Anpassung an jeweilige Risiken.

  • Gesetzliche und versicherungsrelevante Vorgaben: DIN EN 12845 (bauaufsichtliche Basisnorm), VdS CEA 4001, ggf. FM-Global-Richtlinien (sofern vereinbart).

  • Reinheit der Bauteile: Alle eingesetzten Produkte (Armaturen, Pumpen, Bauteile) müssen eine VdS-Anerkennung und CE-Kennzeichnung besitzen.

Wasservorlage und Nachspeisung

  • Wasservorlage: Ober- oder unterirdischer Behälter aus nicht brennbarem Material (z. B. Stahlbeton).

  • Ausreichende Gesamtbevorratung für Sprinkleranlage und Innen-/Außenhydranten.

  • Ausstattung mit Einstiegen, Überlauf, Entleerung, Wasserstandsanzeigen, Kammerprinzip (bei Teilung).

  • Nachspeisung: Gekoppelt an das öffentliche Trinkwassernetz (mit hygienischer Trennung nach Kategorie 5).

  • Max. zulässige Nachfüllzeit 36 h, ggf. gemeinsame Druckerhöhungsanlage mit getrennter Leitungsführung.

Sprinklerzentrale und Unterzentralen

  • Sprinklerzentrale: Unmittelbar am Löschwasserbehälter, frostfrei, F90-Ausführung in Stahlbeton.

  • Mind. zwei Diesel-Pumpen à 100 % + eine E-Pumpe mit Netzersatz.

  • Zusatzeinrichtungen: Potentialausgleich, Heizung / Raumüberwachung, Überflutungsschutz, Alarmierung, SPR-Reservepult, Steuerungs- und Überwachungstableau, Zonen-Check, Löschbereichsübersichtsplan etc.

  • Sprinkler-Unterzentralen (SUZ): Anzahl und Lage durch den Anlagenerrichter zu ermitteln (Einhaltung der Zeitintervalle bei Trockenanlagen).

  • Getrennte Versorgung für nass, trocken, vorgesteuert sowie unterschiedliche Nutzungsbereiche (Büro, Logistik, Fertigung, Vordächer etc.).

Sprinkler-Verteilungen und -Auslegung

  • Flächendeckender Vollschutz gemäß VdS CEA 4001, inkl. Trockenanlagen für unbeheizte Bereiche und vorgesteuerten Anlagen bei besonderen Brandschutzanforderungen.

  • Feuerwehreinspeisung DN 150, 2×B- und 2×C-Anschlüsse mit Rückflussverhinderer, Absperrung (endlagenüberwacht).

  • Stationsverteiler mit ausreichend dimensionierten Zuläufen, Abgängen, Entleerungen und Reservevorhaltungen.

Sprinklerköpfe und Sonderbauformen

  • Grundsätze: Stehende Sprinkler bevorzugt, hängende nur bei Anforderung (z. B. in abgehängten Decken).

  • Innenausbau / Design: In Bürobereichen verchromte Sprinkler mit passender Rosette, sichtbare Strangleitungen in Deckenfarbe lackiert.

  • Flexible Anschlussschläuche (mind. 0,5 m) für Sprinkler in abgehängten Decken, mittig in Rasterfeldern mit Klemmbefestigung und Höhenausgleich.

  • Objektschutzsprinkler: Prallbleche / Tellerfedern / Schutzkorb, soweit für kritische Gefahrenbereiche nötig.

  • Trocken- und TAV-Sprinkler: Für Freibereiche, vorgesteuerte Anlagen, gekühlte Räume (HTS).

Spezielle Regelungen (z. B. EDV- und E-Räume, Aufzugsvorräume)

  • Sicherheitsdoppelsprinkler in EDV-/E-Räumen erforderlich, wenn Sprinklerung gefordert ist; mit Überwachungszentrale (akust./opt. Anzeige).

  • Aufzugsvorräume: Grundsätzlich Sprinklerschutz (Klasse LH, 17,6 m² je Kopf) bei F90-Wänden und mind. F30-Türen.

  • Größere Wirkflächen sind möglich, wenn die Temperatur der Sprinklerköpfe erhöht (93 °C) und Schutzkörbe montiert werden.

  • Ausnahmen nach CEA 4001, wenn der Vorraum als Aufzugsraum deklariert ist und z. B. RDA-Anlage dort aufgestellt wird.

Einsatzbereiche und Auslegungsparameter (VdS CEA 4001, Tabelle 6.01)

  • Ohne Lagerung: Büro (OH1), Versammlungsstätten (OH4), Technikräume (OH3), Fertigungsbereiche (HHP3) etc., mit entsprechender Wasserbeaufschlagung und Wirkflächen.

  • Mit Lagerung: Lagergut der Kategorie IV, ggf. offenes Regalsystem ST4 → Zwischenebenenschutz, Face-Sprinkler, Blechbarrieren, max. Sprinklerabstände usw.

  • Vordächer: Trockenanlage (HHP3), Wirkfläche +25 % gegenüber Nass.

Löschwasserbedarf und Energieversorgung

  • Dimensionierung: Summe aus erforderlicher Sprinkler-Bemessung (mm/min × Wirkfläche × Zeit) und zusätzlichem Bedarf (z. B. Innenhydranten).

  • Zulässige Anzahl Sprinkler: Bis 20.000 Sprinkler bei HHS-Risiko, Wasserversorgung der Art 4 laut VdS.

  • Pumpenauslegung: 2× 100 % Diesel + 1× 100 % E-Antrieb, Löschwasserbehälter (evtl. 2 Kammern à 100 %) oder unerschöpfliche Wasserquelle.

  • Störmeldungen und Überwachung: Alle Betriebszustände (z. B. Pumpe läuft, Drucksensor, Strömungsmelder) werden optisch/akustisch überwacht und als Sammelmeldung an eine ständig besetzte Stelle gemeldet.

Prüfung, Inbetriebnahme, Dokumentation (Ergänzende Punkte)

  • Druck-, Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen: Prüfdruck (z. B. 1,5-facher Betriebsdruck oder min. 15 bar) gemäß VdS / DIN EN 12845, Nachweis über Prüfprotokolle.

  • Werks- und Montageabnahme: In Abstimmung mit VdS-Sachverständigen, schriftliche Dokumentation.

  • Revisionsunterlagen: As-Built-Pläne (2D/3D), Strangschemata, Bestandspläne, Prüfprotokolle, Herstellerbescheinigungen, VdS-Zulassungen, Betriebs- und Wartungsanleitungen.

  • Schnittstelle Brandmeldeanlage (BMA): Vorgabe, welche Meldungen (Feuer, Störung, Voralarm) an die BMA gehen.

  • Ggf. Integration in Gebäudeleittechnik (GLT) für zentrale Stör- und Betriebsanzeigen.

Selbsttätige Feuerlöschanlage – Gaslöschanlagen

Aktuell nicht vorgesehen. Sollten in Zukunft Raum- oder Server-Gaslöschanlagen erforderlich werden, sind diese separat zu konzipieren, unter Berücksichtigung von:

  • Anlagentyp (z. B. Inertgas, CO₂, chemische Löschmittel)

  • Raumumschließung, Dichtheitsanforderungen und Fluchtwege

  • Elektrische Verriegelungen / Abschaltungen (Brandschutzklappen, RWA-Anlagen etc.)

  • Sicherheitsanforderungen (Grenzwertüberwachungen, Druckentlastungen)

Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen (Hydranten, Feuerlöscher, Safe-Points)

Innenhydranten – Nasssystem

  • Versorgung: Eigener Verteilerabgang von der Sprinklerzentrale, Kategorie 5-Trennung oder direkte Einbindung in die Löschwasserbevorratung (mind. 3 × 200 l/min, 3 bar).

  • Anordnung: In jedem Treppenhaus pro Ebene, inkl. Dach;

  • Neben jedem Notausgang in Fertigungs- und Lagerbereichen;

  • Maximale Schlauchlänge / Versorgungsradius 30 m (ggf. zusätzliche Hydranten).

  • Ausstattung: Typ F nach DIN 14461-1, 3 × 15 m Rollschläuche C42, Strahlrohr 6 mm, Einbau-/Aufbauschrank, Beschilderung. Integrierter Handfeuerlöscher möglich.

Außenhydranten – Nasssystem

  • Versorgung: Ebenfalls eigener Verteilerabgang, mind. 1.600 l/min bei > 3,0 bar.

  • Anordnung: Je Feuerwehraufstellfläche,

  • Nahe Logistikflächen, Parkflächen, alle 150 m (Maximalradius).

  • Typ: Oberflurhydrant (DIN EN 14384), DN 100, 2×B + 1×A-Abgang.

Innen-/Außenhydranten – Trockensystem

  • Allgemein: Wenn Frostgefahr herrscht oder kein permanenter Wasserdruck möglich ist, Trockensystem mit Feuerwehr-Einspeisung.

  • Beispiele: Dachbereiche, Parkhäuser (Treppenraum).

  • Ausstattung: Doppelte Einspeisung (GOK), verschließbarer Schrank mit C-Schlauch (30 m) und Strahlrohr 6 mm, bereits angeschlossen.

  • Max. Differenzdruck < 1,0 bar (zzgl. geodätische Höhe). Eine Druckerhöhung durch Festinstallation ist nicht vorgesehen, Versorgung erfolgt im Einsatz durch die Feuerwehrpumpe.

Tragbare Feuerlöscher

  • Anzahl und Typ: Entsprechend BGR 133, BG-I-850-0; orientiert an Brandklassen (A, B, C, D, F) und Risikobereichen (Produktionshallen, Labore, Küchenbereiche etc.).

  • Aufladelöscher bevorzugt.

  • Anordnung: Bei jedem Hydranten, in Technikräumen, Produktions- und Lagerbereichen, Safe-Points usw.

  • Ergänzende Ersthelferstation, kein Ersatz anderer Schutzeinrichtungen.

  • Ausstattung (Minimalanforderung): Handfeuerlöscher (A, B, C)

  • Defibrillator (AED)

  • Löschdecke

  • Erste-Hilfe-Koffer

  • Hygieneartikel (Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Überschuhe, Desinfektionsmittel)

  • Augenspüllösung

  • 5× Warnwesten

  • Telefon (Notstromgesichert)

  • Alarmierungseinrichtung (Handmelder)

  • Aushang „Verhalten im Brandfall“

  • Aufstellung: Je Ebene und je Bereich (Logistik, Fertigung, Büro), gut sichtbar und frei zugänglich.

Umfang der Dokumentation

  • Planungs- und Revisionsunterlagen: 2D/3D Bestandspläne, Strangschemata, Rohrnetzberechnungen, Sprinklertabellen etc.

  • Hersteller- und VdS-Zulassungsnachweise für alle wesentlichen Anlagenteile (Pumpen, Armaturen, Düsen, Schläuche, Alarmventilstationen).

  • Prüf- und Messprotokolle: Druckprobe (Druck und Dauer), Spül- und Durchflussmessungen, Dichtigkeitsprüfungen, Funktionsprüfungen.

  • Abnahmeprotokolle: Zwischenabnahmen (z. B. nach Montage bestimmter Abschnitte) und Endabnahme in Anwesenheit von VdS-Sachverständigen und ggf. Behörden.

Prüf- und Inbetriebnahmeanforderungen

  • Hydraulische Tests: Nach VdS und DIN EN 12845 (tägliche, wöchentliche, monatliche oder vierteljährliche Kontrollen, Jahreswartung, 3- bzw. 10-Jahresprüfungen).

  • Wartungsvertrag: Empfohlen, mit dem Errichter oder einem entsprechend zertifizierten Fachunternehmen abzuschließen.

  • Klarer Umfang der Wartungsleistungen (z. B. Inspektion sämtlicher Sprinklerköpfe, Pumpen, Kompressoren, Ventile, Alarmierungseinrichtungen).

  • Dokumentation der Wartung: Wartungs- und Prüfprotokolle, ggf. mit digitaler Archivierung.

Qualifikationen und Schulungen

  • Errichterqualifikation: Der Auftragnehmer muss die erforderlichen Zulassungen / Zertifikate (z. B. VdS-anerkanntes Errichterunternehmen) besitzen.

  • Schulungen des Betreiberpersonals: Übergabe von Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Einweisung in den Betrieb der Anlage (Alarmlinienverteiler, Unterzentralen, Rücksetz- und Prüfabläufe).

  • Ggf. Unterweisung in Erstlöscheinsatz und Umgang mit Safe-Points (z. B. Defibrillator).

Schnittstellen und Koordination

  • Brandmeldeanlage (BMA) und Gebäudeleittechnik (GLT): Klare Festlegung, welche Meldungen, Alarme und Störungen übermittelt werden (z. B. Pumpenlauf, Strömungsmelder, Sammelstörung, Behälter-Füllstandsmeldung).

  • Elektro- und MSR-Gewerke: Abstimmung der Leitungs- und Signalwege, Schaltschränke, Notstromversorgungen.

  • Lüftungs- und Entrauchungssysteme: Sicherstellen, dass ggf. RWA-Klappen, Brand- und Rauchschutzklappen an die Löschanlage bzw. BMA-Ansteuerung angebunden werden (wenn vorgeschrieben).

  • Bauleistungen: Deckendurchführungen, Brandschotts, Dichtungen, Bodendurchbrüche, Fundament für Löschwasserbehälter etc. müssen rechtzeitig koordiniert werden.

  • Statische Nachweise: Für Befestigungen von Rohrleitungen, insbesondere in Doppel- / Hohlraumböden, Dachkonstruktionen oder Lagerregalen, muss eine Abstimmung mit dem Tragwerksplaner erfolgen (Lastannahmen, maximal zulässige Halterungsabstände).

Besonderheiten bei Hohlräumen, Bühnen, Regalen

  • Zugänglichkeit: Insbesondere bei Sprinklern in abgehängten Decken > 0,3 m oder Regalanlagen mit Zwischenebenenschutz ist eine ausreichende Zugänglichkeit für Inspektion, Wartung und Austausch sicherzustellen.

  • Ausführung in Regalen: Zwischenebenenschutz (In-Rack-Sprinkler) gemäß VdS CEA 4001, Tabellen 6.01/11.6 und Anhang K7.

  • Blechbarrieren bei vertikalen Abständen > 2,0 m zur Brandbekämpfungseffizienz.