Sprinkleranlagen: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten im Facility Management
Sprinkleranlagen sind wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und zählen zu den sicherheitstechnischen Anlagen mit hohen Anforderungen an Planung, Errichtung und Betrieb. In Bauprojekten mit Beteiligung eines Generalunternehmers (GU) und einem anschließenden Nutzerausbau stellt sich regelmäßig die Frage: Wer ist für welchen Teil der Sprinkleranlage verantwortlich? Ohne klare Abgrenzung entstehen Nutzungslücken, Nachrüstpflichten, technische Inkompatibilitäten oder Haftungsrisiken.
Eine strukturierte und frühzeitig dokumentierte Abgrenzung zwischen GU-Leistungen und Nutzerverantwortung ist bei Sprinkleranlagen zwingend erforderlich – insbesondere bei Teilausbauten, Flächenerweiterungen, Mieterausbauten oder Sondernutzungen. Das Facility Management sollte diese Schnittstelle aktiv mitgestalten und dokumentieren.