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Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Sprinkleranlagen: Leistungsbeschreibung

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Leistungsbeschreibung: Betrieb und Instandhaltung von Sprinkleranlagen in Industrieanlagen

Leistungsbeschreibung: Betrieb und Instandhaltung von Sprinkleranlagen in Industrieanlagen

Leistungsbeschreibung Betrieb Sprinkleranlagen

Einleitung und Zielsetzung

Sprinkleranlagen sind essenzielle Sicherheitssysteme, die in Industrie und Gewerbe einen entscheidenden Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz leisten. Sie erkennen entstehende Brände und leiten automatisch Löschmaßnahmen ein, noch bevor Menschen eingreifen oder die Feuerwehr eintrifft. Damit eine Sprinkleranlage im Ernstfall zuverlässig funktioniert, muss sie über ihren gesamten Lebenszyklus professionell betrieben und instandgehalten werden. Zielsetzung dieser Leistungsbeschreibung ist es, alle Leistungen für die technische Betriebsführung und Instandhaltung von Sprinkleranlagen abzudecken – von der Inbetriebnahme über den laufenden Betrieb und die Wartung bis hin zur eventuellen Außerbetriebnahme am Lebensdauerende. Dadurch sollen maximaler Brandschutz, hohe Anlagenverfügbarkeit und Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden.

Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sind unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft von Sprinkleranlagen sicherzustellen. Ohne eine fachgerechte Betreuung riskiert der Betreiber Fehlfunktionen – sei es ein Versagen im Brandfal

  • Personen- und Anlagensicherheit: Gewährleistung, dass die Sprinkleranlage im Brandfall jederzeit zuverlässig auslöst und Menschenleben sowie Sachwerte schützt. Ausfälle oder Fehlalarme sollen durch präventive Maßnahmen minimiert werden. - Rechtssicherheit und Normenkonformität: Lückenlose Erfüllung aller Betreiberpflichten, gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Normen (z.B. ArbStättV, DIN EN 12845, VdS-Richtlinien), um Haftungsrisiken für den Betreiber auszuschließen.

  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Verlängerung der Lebensdauer der Anlage durch vorbeugende Instandhaltung, Vermeidung kostspieliger Störungen und Optimierung des Betriebs (z.B. durch frühzeitiges Erkennen von Leckagen oder Verschleiß) im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

  • Transparenz und Qualitätssicherung: Etablierung eines kennzahlengestützten Monitorings der Anlagenperformance und Wartungsqualität. Dies erlaubt es, Qualitätskennzahlen (KPIs) zu verfolgen und die Serviceleistung im Zeitverlauf zu bewerten und zu optimieren (siehe Abschnitt 7).

Integraler Leistungsansatz

Die gesamte Betreiberverantwortung für die Sprinkleranlage wird in einem Paket („Los“) gebündelt an einen professionellen Dienstleister übertragen. Dadurch werden Schnittstellen reduziert und klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Der Auftragnehmer übernimmt alle Aufgaben von der Betriebsführung über Wartung und Inspektion bis zur Störungsbehebung, einschließlich der Dokumentation und Sicherstellung der rechtlichen Compliance. Diese integrale Betreiberdienstleistung bietet dem Auftraggeber folgende Vorteile: - Bündelung von Fachwissen: Durch den Einsatz externer Spezialisten für Sprinklertechnik werden umfassende Kenntnisse aktueller Vorschriften und spezifischer Anlagentechnik eingebracht. Der Dienstleister kennt die technischen Details von Pumpen, Armaturen und Sprinklern sowie die Anforderungen der Versicherer und Behörden und kann diese Know-how-Vorteile für einen sicheren Betrieb nutzen. - Maximale Verfügbarkeit: Ein einziger verantwortlicher Servicepartner gewährleistet eine 24/7-Bereitschaft zur Störungsreaktion und proaktive Wartung. Redundanzen (z. B. zweite Pumpe, Notstrom) werden regelmäßig getestet, sodass jederzeit ausreichender Löschschutz vorhanden ist. Dies minimiert das Risiko, dass die Anlage im kritischen Moment nicht funktioniert. - Entlastung und Fokus: Die Betreiberorganisation wird von den hochspezialisierten Tätigkeiten entlastet und kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Interne Mitarbeiter müssen nur noch Basis-Checks (z.B. tägliche Kontrollgänge) durchführen, während der Dienstleister die technisch anspruchsvollen Aufgaben und die Koordination aller Prüfungen übernimmt. - Kontinuierliche Verbesserung: Durch regelmäßige Berichte mit Qualitätskennzahlen (z.B. Anzahl behobener Mängel, Zeit bis zur Störungsbeseitigung, ggf. Leckraten bei Druckabfall) entsteht Transparenz. Gemeinsam können Auftraggeber und Auftragnehmer Optimierungspotenziale erkennen – etwa Wartungsintervalle anpassen oder Modernisierungen planen – um die Effizienz und Sicherheit der Sprinkleranlage stetig zu verbessern. - Reduzierte Haftungsrisiken: Eine lückenlose, fachgerechte Betreuung der Anlage mit vollständiger Dokumentation stellt sicher, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden【10†Dokumentationen】. Der Betreiber erfüllt nachweislich seine Pflichten, wodurch im Schadensfall Haftungsansprüche und Versicherungseinbußen vermieden werden.

Motivation

In vielen Industriebetrieben stellen Sprinkleranlagen einen unverzichtbaren Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts dar. Während z.B. die Druckluftversorgung oft als „vierter Energieträger“ der Industrie bezeichnet wird, sind Sprinkleranlagen der Rückhalt für den Notfall – sie liegen die meiste Zeit im Standby, müssen aber im Ernstfall sofort und zuverlässig funktionieren. Diese Leistungsbeschreibung schafft die Grundlage dafür, dass Planung, Betrieb und Instandhaltung Hand in Hand gehen, um die Sprinkleranlage über den gesamten Lebenszyklus hinweg ordnungsgemäß, sicher und effizient zu betreiben. Sie dient zugleich als Teil der Ausschreibungsunterlagen, damit Bieter klar erkennen, welche Leistungen gefordert sind und welche Ziele der Auftraggeber verfolgt.

In diesem Abschnitt wird der Umfang der betreuten Anlage beschrieben. Alle Komponenten und Teil-Systeme der Sprinkleranlage, die vom Dienstleister zu betreuen sind, werden vollständig aufgelistet, um den Geltungsbereich der Leistung festzulegen. Die

  • Sprinklernetz und Sprinklerköpfe: Ein verzweigtes Rohrleitungsnetz, das alle zu schützenden Bereiche des Gebäudes abdeckt, bestückt mit automatischen Sprinklern (Düsen mit thermischen Auslöseelementen) in definierter Anordnung. Je nach Risiko und Umgebung kommen Nass-, Trocken- oder Pre-Action-Sprinklersysteme zum Einsatz (Nassanlage mit wassergefüllten Leitungen; Trockenanlage mit Druckluft vorgespannt für frostgefährdete Bereiche; Pre-Action mit vorgeschalteter Branddetektion für empfindliche Bereiche).

  • Alarmventilstationen: Ventilsets, die den Übergang von der stehenden Wassersäule zur auslösenden Sprinklergruppe bilden. Sie verhindern Wasserfluss im Ruhezustand und lösen bei Druckabfall (durch öffnenden Sprinkler) aus, um Wasser in das Netz einzuspeisen. An den Alarmventilen sind üblicherweise Mechaniken für Alarmgabe (Glocke/Hupe) und Druckschalter zur Meldung an die Brandmeldezentrale vorhanden. Jede Alarmventilstation überwacht einen Brandabschnitt.

  • Löschwasserversorgung: Eine eigenständige und gesicherte Wasserversorgung für die Sprinkler ist zentral für die Anlagenfunktion. Typische Versorgungsarten sind:

  • Vorratsbehälter mit Pumpen: Ein Löschwassertank (z.B. im Erdreich oder Hochbehälter) in Kombination mit mindestens zwei redundanten Pumpen (eine Elektropumpe und eine Diesel-Notstrompumpe). Die Pumpen starten automatisch bei Druckabfall und stellen die erforderliche Wassermenge und -druck bereit.

  • Druckluft-Wasserbehälter: Ein Druckbehälter, der Wasser bevorratet und mittels Druckgas (Stickstoff/Luft) unter Druck hält. Im Brandfall wird das Wasser durch den Gasdruck ins Netz gedrückt – diese Variante findet sich v.a. in kleineren Anlagen oder Spezialfällen.

  • Stadtwasseranschluss mit Druckerhöhung: Direktanschluss an das öffentliche Wassernetz über eine VdS-anerkannte Einspeisestation nach DIN 14462/14464, inklusive Rückflussverhinderung zum Trinkwasserschutz. Meist wird auch hier eine Pumpe eingesetzt, um ausreichenden Druck zu gewährleisten, sofern der Netzdruck nicht ausreicht. Zusätzlich ist oft ein Feuerwehr-Anschluss (Fülleinspeisung) vorhanden, über den die Feuerwehr im Einsatzfall zusätzlich Wasser einspeisen kann.

  • Pumpenanlage und Energieversorgung: Die Hauptlöschwasserpumpen (Elektro und Diesel) samt Steuerungsschrank, Jockeypumpe (Druckhalterpumpe für den Normalbetrieb), Ventile, Rohrleitungen und Instrumentierung gehören zum Leistungsumfang. Ebenfalls relevant sind die Stromversorgung (eigene Einspeisekreise, Notstrom-Dieselanlage) und ggf. USV-Anlagen für Steuerungen, damit die Sprinkleranlage auch bei Netzausfall aktiv bleibt. Die Versorgungssicherheit der Anlage ist maßgeblich von der Verfügbarkeit dieser Komponenten abhängig.

  • Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen: In vielen Fällen ist die Sprinkleranlage an eine Brandmeldezentrale (BMZ) angebunden. Druckschalter oder Durchflusswächter melden eine Auslösung an die BMZ, die wiederum interne Alarmierung und Feuerwehr-Notruf auslöst. Zum Umfang zählen daher auch die Schnittstellen zur BMZ, Alarmgong/Hupe an den Ventilstationen und Fernanzeigen (z.B. Meldung „Sprinkler ausgelöst“ in der Leitwarte). Die eigentliche BMZ und andere Brandmelder (Rauchmelder etc.) werden oft separat betreut, aber die Schnittstellen (Meldeleitungen, Feuerwehrlaufkarten, Alarmierungskonzept) müssen im Rahmen der Sprinklerbetreuung beachtet und getestet werden.

  • Steuer- und Überwachungseinrichtungen: Alle Sensoren und Messgeräte, die für Betrieb und Überwachung relevant sind, z.B. Drucksensoren/-schalter im Rohrnetz, Füllstandsanzeigen und Drucksensoren am Löschwasserbehälter, Temperaturfühler im Pumpenraum (Frostschutzüberwachung), Ventilstellungsanzeigen, Durchflussmesser für Testabläufe etc. sowie etwaige Remote-Monitoring-Systeme (z.B. ein intelligentes Dashboard zur zentralen Überwachung der Anlage). Falls die Anlage an die Gebäudeleittechnik (GLT) angebunden ist, gehören auch diese Signale und die GLT-Schnittstelle zum Umfang.

  • Nebenanlagen und Infrastruktur: Dazu zählen Pumpenhäuser oder Sprinklerzentralen (bauliche Unterbringung der Technik mit Heizung und Belüftung), Sprinklerwarnschilder und Hinweistafeln, Löschwasserrückhalteeinrichtungen (z.B. Schieber, Rückhaltebecken wenn erforderlich durch wassergefährdende Stoffe), sowie Ersatzteillager bzw. Bevorratung von Reserve-Sprinklerköpfen, Dichtungen etc. gemäß Vorgaben.

Geografische/örtliche Abgrenzung

Die Leistungsbeschreibung gilt für alle Sprinkleranlagen am betreffenden Standort (bzw. den ausgeschriebenen Losen). In einem Industriebetrieb können das mehrere Schutzbereiche oder Gebäude sein, z.B. Produktionshallen, Lager, Technikräume und Bürotrakte, sofern überall Sprinkler installiert sind. Die genaue Anlagenkonfiguration (Anzahl Sprinklerköpfe, Anzahl Alarmventile, Pumpengröße, Tankvolumen usw.) wird in der Bestandsdokumentation beschrieben und gilt als Grundlage für den Leistungsumfang. Alle diese Komponenten sind vom Auftragnehmer zu betreiben und instand zu halten.

Anlagendokumentation

Zu Beginn der Leistung stellt der Auftraggeber dem Dienstleister die vorhandene Anlagendokumentation zur Verfügung, darunter: - aktuelle Ausführungspläne der Sprinkleranlage (Rohrnetzpläne, Schemas, Armaturenlisten), - technische Datenblätter aller Hauptkomponenten (Pumpen, Sprinkler, Ventile, Behälter etc.), - hydraulische Berechnungen/Nachweise, - bisherige Prüfberichte, Abnahmeprotokolle und Wartungsnachweise, - Liste der sicherheitstechnischen Einstellwerte (z.B. Pumpendruckschalter, Alarmverzögerungen).

Diese Unterlagen bilden die Basis, um im laufenden Betrieb sämtliche Komponenten gezielt warten und prüfen zu können. Sollte Dokumentation lückenhaft oder veraltet sein, ist der Dienstleister verpflichtet, dies anzuzeigen und gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Dokumentationsaktualisierung zu veranlassen (siehe auch Abschnitt 4 und 10 hinsichtlich Dokumentationspflichten). Zusammenfassend definiert dieser Abschnitt was betreut wird. Im nächsten Abschnitt wird beschrieben, wie die Betreuung im Detail zu erfolgen hat (detaillierte Leistungsbeschreibung aller Tätigkeiten).

Detaillierte Beschreibung der Leistungen

In diesem Abschnitt werden alle erforderlichen Leistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der Sprinkleranlage ausführlich beschrieben. Dies umfasst Betriebsführung, Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen, Störungsdienst sowie besondere Maßnahmen zur Versorgungssicherheit, Analytik und Qualitätssicherung. Ziel ist eine klare Beschreibung aller Aufgaben, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags durchführt, einschließlich Frequenz, Inhalt und Verantwortlichkeiten. Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den definierten Begriffen der Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) sowie an den spezifischen Anforderungen der Sprinklertechnik.

Betriebsführung und täglicher Betrieb

Die Betriebsführung umfasst alle routinemäßigen Kontroll- und Steuerungsaufgaben, um den täglichen betriebsbereiten Zustand der Sprinkleranlage sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere: - Tägliche Sichtkontrollen: Ein vom Betreiber benannter Sprinklerwart (verantwortliche Person) führt tägliche Rundgänge durch die geschützten Bereiche und Technikzentralen durch. Dabei wird geprüft, ob alle Anlagenteile in Ordnung sind, z.B. Kontrollanzeige der Druckverhältnisse (Druck im Rohrnetz auf Sollwert, Tankfüllstand normal, keine Störungsmeldungen an der Steuerung), keine Leckagen oder Beschädigungen an Rohrleitungen und Sprinklerköpfen sichtbar sind, Absperrventile geöffnet und verplombt sind etc. Sichtkontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren. Sie dienen der Früherkennung von Anomalien im täglichen Betrieb. - Wöchentliche Funktionsprüfungen: Wöchentlich testet der Sprinklerwart zentrale Funktionen der Anlage. Dazu zählt insbesondere die Prüfung der Alarmierungseinrichtungen (z.B. durch kontrolliertes Senken des Drucks an einer Testleitung, um das Alarmventil und die Glocke auszulösen). Ebenso wird die Pumpenstart-Einrichtung geprüft, i.d.R. durch einen Testlauf der Elektropumpe (ggf. im Testmodus ohne Öffnen des Gesamtventils). Diesel-Pumpen werden regelmäßig (häufig wöchentlich) im Leerlauf gestartet, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten (Startprobe). Auch Notstromaggregate oder USV für die Sprinklersteuerung sind in definierten Intervallen testweise in Betrieb zu nehmen. - Monatliche Prüfungen: Mindestens einmal im Monat erfolgt eine erweiterte Prüfung aller alarmgebenden Einrichtungen und Meldewege. Hierbei wird beispielsweise ein vollständiger Alarmflusstest an jeder Alarmventilstation reihum durchgeführt (öffnen der Prüfventile, Auslösen der Glocke/Hupe und Übertragung zur Brandmeldezentrale, Kontrolle der Zeit bis zur Alarmierung der Feuerwehrleitstelle sofern angeschlossen). Weiter werden monatlich bewegliche Teile wie Ventile und Klappen auf Gängigkeit geprüft, und die Sprinklerzentrale (Pumpenraum) einer gründlicheren Inspektion unterzogen (z.B. Test der Jockeypumpe und Überprüfung, ob die Heizung im Pumpenraum im Winter funktioniert). Die Ergebnisse werden protokolliert und etwaige Abweichungen gemeldet. - Vierteljährliche interne Inspektion: Alle drei Monate sollte eine intensivere Kontrolle der Anlage erfolgen, die über die Sicht- und Funktionsprüfung hinausgeht. Hierbei inspiziert der Sprinklerwart (ggf. zusammen mit dem Dienstleister) systematisch alle Komponenten: u.a. Prüfung der Sprinklerköpfe auf freie Umgebung (nicht zugestellt oder überstrichen), der Rohrleitungen auf Korrosion oder mechanische Einwirkungen, der Halterungen, Druckanzeigen, Ventilsiegel etc. Zusätzlich können vierteljährliche Flushing-Tests oder Wasserabgaben an entlegenen Leitungsenden erfolgen, um stagnierendes Wasser auszutauschen (besonders relevant, um mikrobieller Kontamination oder Ablagerungen vorzubeugen). Diese vierteljährlichen Checks dienen dazu, frühzeitig Verschleiß oder Funktionsbeeinträchtigungen zu erkennen. - Anlagenbetrieb und -überwachung: Der Auftragnehmer richtet ein geeignetes Überwachungssystem ein, um den Anlagenzustand kontinuierlich zu verfolgen. Dies kann über die Gebäudeleittechnik oder ein separates Dashboard erfolgen, das z.B. Drücke, Pumpenstatus und Alarmmeldungen visualisiert. Kritische Parameter (Netzdruck, Tankfüllstand, Temperatur, Stromversorgung) sollten auf Grenzwertverletzungen überwacht werden. Im Störungsfall (z.B. Druckabfall, Pumpenlauf unerwartet, Ventil schließt nicht dicht) wird sofort Alarm ausgelöst und das Servicepersonal informiert (siehe Störungsdienst). Die Betriebsführung umfasst auch die Koordination mit der ständig besetzten Stelle, falls vorhanden, welche Alarmmeldungen entgegennimmt (z.B. Werkschutz oder Leitwarte). - Administrativer Betrieb: Hierunter fällt das Führen der Betriebsdokumentation und Termine: Der Dienstleister stellt sicher, dass ein Sprinkler-Kontrollbuch geführt wird (manuell oder digital), in dem alle täglichen/wöchentlichen Kontrollen vom Sprinklerwart abgezeichnet sind. Ebenfalls wird ein Wartungsplan gepflegt, der alle bevorstehenden Prüftermine (monatlich, halbjährlich, jährlich, mehrjährig) enthält. Der Dienstleister erinnert proaktiv an anstehende Prüfungen und koordiniert frühzeitig die Termine mit Betreiber und ggf. externer Prüfstelle (Behörde/VdS). Änderungen am Betrieb (z.B. geänderte Nutzungen, Umbauten in der Sprinkleranlage) werden in die Dokumentation übernommen und der betrieblichen Leitung angezeigt.

Die tägliche Betriebsführung bildet das Fundament dafür, dass die Sprinkleranlage im Alltag sicher verfügbar ist. Kleinste Abweichungen werden zeitnah erkannt und behoben, bevor sie zu einem Problem eskalieren. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem internen Sprinklerwart (bzw. Betreibervertretung) und dem externen Servicepartner gewährleistet einen reibungslosen Betrieb.

Die präventiven Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen stellen sicher, dass die Sprinkleranlage regelmäßig fachkundig geprüft und instandgehalten wird, um langfristig funktionstüchtig zu bleiben. Sämtliche Wartungen sind gemäß den Herstellerangaben, Norm

  • Halbjährliche Wartung: Sechs Monate nach Inbetriebnahme einer neuen Anlage – und danach im festen Halbjahresrhythmus – ist eine Wartung durch eine zertifizierte Fachfirma durchzuführen. Diese Wartung umfasst eine umfassende technische Durchsicht: Prüfung aller Alarmventile (Demontage der Ventilklappen, Reinigung der Siebe, Funktionsprüfung der Alarmierungsleitung), Test aller Meldeeinrichtungen, vollständiger Pumpentest unter Last (z.B. Wasserabgabe über Probeanlage oder Entwässerungsventil, um Automatikstart der Pumpen zu prüfen), Kontrolle der Stromversorgungseinrichtungen (Netz und Diesel, Batterieprüfung), Funktionsprüfung der Druckhaltung (Jockeypumpe Stop/Start-Verhalten), sowie Überprüfung aller Sprinkler in Augenschein (Stichproben auf Verschmutzung, Korrosion, Hitzeschäden an Ampullen etc.). Verschleißteile wie Dichtungen in Ventilen oder kleine Filter werden präventiv ausgetauscht, sofern vom Hersteller empfohlen. Die halbjährliche Wartung wird mit einem ausführlichen Wartungsprotokoll dokumentiert. Erkenntnisse und festgestellte Mängel werden dem Betreiber berichtet und unverzüglich behoben.

  • Jährliche Wartung (Hauptwartung): Einmal pro Jahr erfolgt eine noch gründlichere Inspektion und Wartung, wiederum durch eine VdS-anerkannte Fachfirma. Die jährliche Wartung beinhaltet zusätzlich zu den Punkten der Halbjahreswartung z.B.: Öffnen von repräsentativen Rohrleitungsabschnitten (z.B. an Endlinien oder Tiefpunkten), um von innen auf Korrosion/Schlamm zu prüfen; ggf. Entnahme von Wasserproben aus dem Netz und Tank zur Analyse (Korrosionsindikatoren, Legionellen bei Übergabestationen an Trinkwasser); Prüfung der Sprinklerpumpen in allen Betriebszuständen (Automatik, Hand, Auslösung via Druckabfallsimulation); Überprüfung der Funktion aller Ventile und Klappen (Tauchklappen am Behälter, Entlüfter etc.); Kalibrierung oder Tausch von Manometern und Sensoren falls fällig. Im Zuge der Jahreswartung wird auch die gesamte Anlagenfunktion simuliert: ein vollständiger Alarmablauftest vom Sprinklerkopf bis zur Feuerwehralarmierung. Hierbei werden meist die entferntesten Sprinkler einer Gruppe ausgelöst (ggf. durch Wärmezufuhr zu einem Test-Sprinkler oder durch Öffnen eines Prüfventils im Entfernungsnachweis), um das Ansprechen der Anlage realistisch nachzustellen. Die Fachfirma erstellt einen detaillierten Wartungsbericht inkl. Messwerten (z.B. Pumpendrücke, Durchflussmengen, Zeit bis Alarm) als Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion. Dieser Bericht wird dem Betreiber ausgehändigt und ggf. der VdS-Prüfstelle vorgelegt.

  • Mehrjährige Prüfungen (Experteninspektionen): Über die jährlichen Wartungen hinaus schreiben Normen und Richtlinien zusätzliche Prüfungen in größeren Abständen vor. Gemäß DIN EN 12845 und VdS CEA 4001 sind insbesondere folgende Intervalle relevant: 3 Jahre, 5 Jahre, 10 bzw. 12,5 Jahre und 25 Jahre. Solche Prüfungen müssen von einem technischen Sachverständigen bzw. einer dafür qualifizierten Organisation durchgeführt werden (häufig in Präsenz eines VdS-Sachverständigen):

  • 3-Jahres-Inspektion: Nach drei Betriebsjahren erfolgt eine erweiterte Anlagenüberprüfung. Hierbei wird u.a. die Sprinklerzentrale gründlich inspiziert, Pumpen und Motoren einem Belastungstest unterzogen (ggf. mit Durchflussmessung), und es werden vermehrt Rohrnetzabschnitte begutachtet. Oft werden Stichproben von Sprinklerköpfen ausgebaut und im Labor auf Ansprechverhalten getestet, besonders wenn sie rauen Bedingungen ausgesetzt sind.

  • 5-Jahres-Wartung: Nach fünf Jahren stehen in der Regel erste Ersatzmaßnahmen an. Beispielsweise empfiehlt es sich, die Akkus/ Batterien der Sprinklersteuerungen oder Alarmgeber zu tauschen (falls nicht jährlich ohnehin geprüft), Druckbehälter (z.B. Membrandruckkessel der Jockeypumpe) einer inneren Prüfung zu unterziehen, und bei Trockenanlagen die Funktion der Entwässerungsventile sicherzustellen. Mitunter wird alle 5 Jahre auch eine erweiterte Tragprobe der Pumpen durchgeführt (Dauerlauf-Test über definierte Zeit, um thermisches Verhalten zu prüfen).

  • 10- bzw. 12,5-Jahres-Prüfung: Bei Trockenanlagen ist bereits nach 12,5 Betriebsjahren eine Gesamtprüfung der Anlage inklusive Rohrnetz vorgeschrieben. Dies umfasst eine innere Inspektion umfangreicher Rohrleitungsteile auf Korrosion, Ablagerungen und Zustand der Galvanisierung. Trockenanlagen sind stärker korrosionsgefährdet, daher das verkürzte Intervall. Bei Nassanlagen kann eine solche umfassende Inspektion meist bis 25 Jahre aufgeschoben werden. Nach 10 Jahren sollten dennoch kritische Komponenten überprüft werden: z.B. Austausch der Sprinklerköpfe in besonders aggressiver Umgebung (oder in Tiefkühllagern, wo glycolhaltige Füllungen Alterungsprozessen unterliegen), ggf. Ersatz der Gleitringdichtungen an Pumpen, Generalüberholung der Dieselmaschine (nach Betriebsstunden oder Kalenderjahren).

  • 25-Jahres-Überprüfung: Spätestens nach 25 Jahren Betriebszeit ist bei Nassanlagen eine komplette Überprüfung der Anlage fällig. Hierbei wird das gesamte Rohrnetz abschnittsweise geöffnet und inspiziert, um sicherzustellen, dass es innen nicht unzulässig korrodiert oder zugesetzt ist. Sprinklerköpfe, die seit 25 Jahren in Betrieb sind, sollten stichprobenartig einem Funktionstest unterzogen werden (Alterungstest). Häufig empfiehlt es sich, alte Sprinklertypen pauschal auszutauschen, um dem Stand der Technik zu genügen. Zudem werden die ursprünglichen Auslegungsannahmen überprüft: Haben sich Nutzung, Lagerguthöhen oder Brandlasten geändert, muss die Anlage ggf. angepasst oder erweitert werden. Diese 25-Jahres-Prüfung erfolgt üblicherweise unter Einbeziehung eines VdS-Sachverständigen und dokumentiert den Zustand der Anlage zur Halbzeit ihrer angenommenen Lebensdauer. Etwaige Auflagen aus dieser Prüfung (z.B. Nachrüsten von Komponenten, Rohrnetzspülung, Erneuerung des Korrosionsschutzes) sind zeitnah umzusetzen.

Alle turnusmäßigen Wartungen und Inspektionen werden frühzeitig geplant und mit dem Produktionsbetrieb abgestimmt, um Betriebsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten. Wo immer machbar, erfolgen Prüfungen im laufenden Betrieb (z.B. können viele Tests ohne Abschaltung der Fertigung durchgeführt werden, indem einzelne Zonen nacheinander geprüft werden). Sollte eine zeitweise Außerbetriebnahme der Sprinkleranlage oder von Teilen davon erforderlich sein (z.B. bei Umbauten oder Druckproben), werden Ersatzmaßnahmen getroffen: etwa ein Fire Watch (Brandwache) oder zusätzliche Löschmittel in Bereitschaft, gemäß den Versicherungsauflagen und behördlichen Anforderungen.

Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Wartungsarbeiten fachgerecht von geschultem Personal durchgeführt werden. Das eingesetzte Personal muss mit dem Anlagentyp vertraut, entsprechend qualifiziert und autorisiert sein. Nach jeder Wartung sind die Wartungsnachweise und Prüfprotokolle an den Betreiber zu übergeben und im Wartungsbuch abzulegen.

Trotz präventiver Wartung können Störungen oder Schäden an der Sprinkleranlage auftreten – sei es durch ungewöhnliche Ereignisse (z.B. mechanische Beschädigung eines Sprinklers bei Anfahren mit Stapler) oder durch das Auslösen der Anlage im Brandfall

  • Störungsmeldung und Alarmierung: Der Dienstleister richtet ein Meldesystem ein, das bei Störungen umgehend die verantwortlichen Techniker alarmiert (z.B. über automatisierte GLT-Alarm, SMS oder Anruf). Der Auftraggeber (Betreiber) erhält eine Meldungskette, wer bei einer Störung wann informiert wird. Reaktionszeiten werden vertraglich fixiert (siehe SLA, Abschnitt 6); typischerweise gilt: Bei kritischen Störungen (Sprinkleranlage ganz oder teilweise außer Betrieb) beginnt die Entstörung sofort bzw. innerhalb weniger Stunden. Bei nicht-kritischen Fehlern (z.B. einzelne Komponente gestört, aber Redundanz vorhanden) innerhalb eines definierten Zeitfensters (z.B. 24 Stunden).

  • Entstörung (Fehlerbehebung): Beim Eintreffen analysiert der Techniker die Ursache der Störung. Übliche Szenarien:

  • Falschalarm/Fehlauslösung: Ein Sprinkler hat ausgelöst ohne echtes Feuer (z.B. durch Hitzestau unter Dach). Der betroffene Bereich wird inspiziert, die Ursache ermittelt (ggf. Defekt am Sprinklerkopf oder äußere Ursache). Der Techniker stellt die Anlage zügig wieder in Betriebsbereitschaft: Ersatz des ausgelösten Sprinklers, Rückstellen des Alarmventils, Auffüllen der Wasservorräte und Reset der Steuerung. Anschließend wird die Anlage getestet und dem Betreiber/der Leitstelle wieder als „einsatzbereit“ gemeldet.

  • Leckage/Druckabfall: Bei Rohrbruch oder undichter Verschraubung schließt ggf. ein Alarmventil oder die Jockeypumpe läuft ständig. Hier wird der undichte Abschnitt lokalisiert, abgetrennt und repariert. Ist ein Sprinklerkopf defekt (z.B. undicht), wird er ersetzt. Nach Reparatur wird der Abschnitt langsam wieder befüllt (um Druckstöße zu vermeiden) und entlüftet. Eine Druckprobe stellt sicher, dass alles dicht ist.

  • Pumpenstörung: Fällt eine Pumpe beim Test aus oder startet nicht automatisch, greift zunächst die Redundanz (z.B. die zweite Pumpe oder Feuerwehr-Einspeisung). Der Störungsdienst prüft die Pumpensteuerung, den Motor/Antrieb und ggf. die Kraftstoffversorgung (bei Dieselpumpe). Kleinere Probleme (z.B. Luft in Dieselleitung, elektrische Sicherung ausgelöst) werden sofort behoben. Bei größeren Defekten (Pumpenschaden, Motor defekt) organisiert der Dienstleister umgehend eine Reparaturfirma oder Ersatzpumpe. In der Zwischenzeit werden Übergangsmaßnahmen getroffen, z.B. Erhöhung der Wachsamkeit, Bereithalten externer Löschmittel, bis die Pumpe wieder funktioniert.

  • Störung der Steuer- oder Meldeanlage: Wenn Alarmgeber, BMZ-Übertragung oder Sensorik ausfallen (z.B. defekter Druckschalter), wird das defekte Teil ausgetauscht. Der Dienstleister hält übliche Ersatzteile bereit (Druckschalter, Meldemodule, Sicherungen etc.), um solche Fehler sofort zu beheben. Bei Kommunikation mit der BMZ wird eng mit dem zuständigen Brandmelde-Facherrichter kooperiert.

  • Instandsetzungsmaßnahmen: Umfassen planbare Reparaturen und Ersatz von Verschleißteilen außerhalb der Routinewartung. Beispiele: Tausch einer alternden Sprinklerpumpe (ggf. nach 20+ Jahren in Absprache geplant), Austausch aller Sprinklerköpfe eines Bereichs bei Korrosionsbefall, Sanierung von Rohrnetzabschnitten mit wiederkehrenden Leckagen, Erneuerung von Dichtungen an Ventilstationen, Nachfüllen/Erneuern von Frostschutzmitteln in trockenen/vorgesteuerten Systemen etc. Solche Maßnahmen werden vom Dienstleister vorgeschlagen, wenn Inspektionen Mängel zeigen, und in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt. Kosten für Material und Drittleistungen werden transparent ausgewiesen (sofern nicht pauschal im Vertrag enthalten).

  • Notfallmaßnahmen und Interimslösungen: Sollte eine größere Störung die Wirksamkeit der Sprinkleranlage beeinträchtigen, ergreift der Dienstleister unverzüglich Notfallmaßnahmen. Dazu zählt z.B. das Aufstellen mobiler Feuerlöscheinheiten oder Sprinklerwagen, die Organisation einer Brandwache (z.B. ein Sicherheitsdienst, der in Abständen Rundgänge macht), oder temporäre Umverteilungen im Rohrnetz (Umschließen einer undichten Stelle). Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Brandschutzleitung des Betriebs und ggf. der Versicherung getroffen, um den Schutz interimistisch aufrechtzuerhalten, bis die Anlage wieder voll funktionsfähig ist.

  • Einsatzdokumentation: Jeder Einsatz im Störungsfall wird lückenlos dokumentiert. Der Techniker verfasst einen Störungsbericht mit Angabe von Datum/Uhrzeit der Meldung, Eintreffzeit, Befund, getroffenen Maßnahmen, Austauschteilen und Wiederherstellungszeitpunkt. Dieser Bericht geht an den Betreiber und wird im Anlagenlogbuch archiviert. Größere Ereignisse (echte Brände, große Leckagen) werden zusätzlich in Managementreports aufgearbeitet, inklusive Ursachenanalyse und Lessons Learned, um zukünftigen Ereignissen vorzubeugen.

Der Störungsdienst stellt sicher, dass die Sprinkleranlage faktisch rund um die Uhr betreut ist. In Verbindung mit den präventiven Maßnahmen ergibt sich ein umfassendes Instandhaltungskonzept, das auf Vorbeugung setzt, aber auch schnelle Reaktion im Notfall garantiert. Wichtig ist, dass der Dienstleister über ausreichendes Personal und Ressourcen verfügt, um diese Bereitschaftsleistung zu erbringen (siehe Anforderungen an den Bieter).

Versorgungssicherheit und Redundanzmanagement

Industrie-Sprinkleranlagen müssen unter allen Umständen betriebsbereit sein – auch bei Ausfall einzelner Komponenten oder unter schwierigen Rahmenbedingungen. Daher sind Maßnahmen zur Versorgungssicherheit ein Kernbestandteil des Betriebskonzepts: - Redundante Wasserversorgung: Wo zwei Pumpen (Haupt- und Reservepumpe) vorhanden sind, wird sichergestellt, dass beide in funktionsfähigem Zustand sind. Die Reserve-Dieselpumpe wird regelmäßig im Lasttest betrieben (ggf. Belastung über Prüfleitung) und ihr Treibstoffvorrat wird ständig vorgehalten (Tank immer gefüllt, Kraftstoffqualität überwacht). Notstrom-Dieselaggregate für elektrische Pumpen oder Steuerungen werden ebenfalls periodisch getestet. Sollte eine Pumpe ausfallen, gewährleistet der Dienstleister, dass die Wiederinstandsetzung oder Ersatzbeschaffung prioritär erfolgt (siehe Störungsdienst). Falls die Anlage auf eine einzelne Versorgungsquelle angewiesen ist (z.B. nur Stadtwasser), wird mit dem Betreiber ein Notfallszenario definiert, etwa temporäre externe Löschwasserzubringer durch die Feuerwehr im Ernstfall. - Infrastruktur-Faktor Temperatur: In klimatisch kalten Regionen oder ungeheizten Hallen muss Frostschutz garantiert werden (Sprinkleranlagen sind bis mindestens 4 °C Umgebung abgesichert). Der Dienstleister überwacht daher die Heizung im Sprinklerpumpenraum, den Betrieb etwaiger Rohrbegleitheizungen oder Heizpatronen an Sprinklerköpfen in Kühlhäusern. Für Trocken-/Vorgesteuerte Anlagen wird kontrolliert, dass die Druckluftversorgung bzw. das Vorluftsystem dicht ist und keine Feuchte einträgt (Kondensatabscheider leeren etc.). Bei längeren Kälteperioden existiert ein Bereitschaftsplan, um im Notfall zusätzliche Wärmequellen bereitzustellen oder Ablassmaßnahmen einzuleiten, damit nichts einfriert. - Druckhaltung und Leckageüberwachung: Die Jockeypumpe (Druckhaltepumpe) hält den Systemdruck und springt bei geringem Druckabfall automatisch an. Dieses System wird so eingestellt, dass selbst kleinste Leckagen detektiert werden können: Wenn die Jockeypumpe unnormal häufig läuft, deutet das auf Wasserverluste hin. Der Dienstleister beobachtet diese Leckraten (z.B. über Zähler der Pumpenläufe) und geht Auffälligkeiten nach. So können schleichende Undichtigkeiten früh behoben werden, bevor sie kritisch werden. Eine dauerhaft stabile Druckhaltung ist ein Indikator für die Integrität des Netzes. - Brandlast- und Nutzungsänderungen: Die Sprinkleranlage ist nach bestimmten Gefahrenklassen (Light/Ordinary/High Hazard nach DIN/VdS) ausgelegt. Ändern sich im Laufe des Betriebs die Nutzungen oder die Brandlasten (z.B. andere gelagerte Materialien, höhere Regallager etc.), kann dies die Wirksamkeit der Anlage beeinflussen. Der Dienstleister hat daher die Aufgabe, zusammen mit dem Betreiber solche Änderungen zu erkennen und zu beurteilen. Im Zweifel ist eine erneute Risikoanalyse und Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Dieser Service stellt sicher, dass die Anlage auch bei veränderten Bedingungen ausreichend dimensioniert bleibt (ggf. Nachrüsten von Sprinklern, Anpassen der Pumpenleistung oder Erweiterung der Wasservorräte). Solche Bewertungen gehören zum Leistungsumfang, damit die Schutzziele dauerhaft eingehalten werden. - Versorgungssicherheit bei Instandhaltung: Während Wartungsarbeiten oder Instandsetzungen, die eine Teilausserbetriebnahme erfordern, wird niemals der Schutz des gesamten Objekts aufgegeben. Der Dienstleister plant mit dem Betreiber z.B. abschnittsweises Vorgehen: Nur eine Alarmzone wird zeitgleich deaktiviert und sofort nach Abschluss der Arbeit wieder aktiviert, bevor die nächste folgt. Sollte eine komplette Anlage abgeschaltet werden müssen (z.B. Austausch der Hauptverrohrung vom Tank), werden Ersatzmaßnahmen ergriffen wie unter 3.3 beschrieben (z.B. Feuerwehr in erhöhte Alarmbereitschaft, zusätzliche mobile Löschgeräte). Diese Prinzipien werden im Betriebsführungshandbuch festgehalten und vor jeder größeren Maßnahme erneut geprüft. - Regelmäßige Wirksamkeitstests: Zusätzlich zu den routinemäßigen Wartungen führt der Dienstleister interne Notfallsimulationen durch. Beispielsweise einmal jährlich ein unangekündigter Alarmtest: Dabei wird das Verhalten aller Beteiligten geprüft – vom Auslösen eines Testalarms, über das Anlaufen der Pumpen bis zur Reaktion der Mitarbeiter (Räumung, Alarmweiterleitung). Ziel ist, die Reaktionssicherheit der Technik und Organisation zu verifizieren. Auch Szenarien wie Netzausfall werden durchgespielt: Hier wird z.B. probeweise die Netzversorgung gekappt, um sicherzustellen, dass die Notstrom-Diesel starten und die Pumpen weiterlaufen. Solche Tests geben Aufschluss über die tatsächliche Robustheit des Systems im Ernstfall.

Durch diese Maßnahmen stellt das Konzept sicher, dass die Sprinkleranlage auch unter widrigen Bedingungen oder bei Teil-Ausfällen ihre Funktion erfüllt. Versorgungssicherheit ist kein einmal herzustellender Zustand, sondern wird durch laufende Überwachung und Tests gewährleistet. Der Betreiber erhält so die Gewissheit, dass das Risiko eines Systemausfalls extrem gering ist.

Analytik, Monitoring und kontinuierliche Optimierung

Moderne Facility-Management-Ansätze nutzen Analytik und digitale Werkzeuge, um den Betrieb von Anlagen datengetrieben zu optimieren. Für die Sprinkleranlage kommen folgende Ansätze zur Anwendung: - Sensorik und Datenaufzeichnung: Wichtige Betriebsdaten der Sprinkleranlage werden kontinuierlich erfasst – beispielsweise Systemdruckverläufe, Pumpenbetriebszeiten, Tankfüllstände, Temperatur und Feuchtigkeit in kritischen Bereichen, Alarmereignisse etc. Diese Daten fließen in ein zentrales Monitoring-System (z.B. ein intelligentes Dashboard) ein, auf das sowohl der Dienstleister als auch der Betreiber Zugriff haben. Dadurch entsteht ein Echtzeit-Überblick über den Anlagenzustand. - Datenanalyse für Predictive Maintenance: Die gesammelten Daten werden vom Dienstleister ausgewertet, um Trends und Anomalien zu erkennen. Beispielsweise kann ein schleichend steigender Druckverlust pro Woche auf beginnende Leckagen oder Verschlammung hindeuten. Oder eine stetig längere Pumpennachlaufzeit nach Tests signalisiert nachlassende Pumpenleistung. Durch solche Analysen können Maßnahmen ergriffen werden, bevor ein Ausfall auftritt – das ist vorausschauende Instandhaltung. Kritische Kenngrößen haben definierte Schwellenwerte; werden diese überschritten, wird automatisch ein Wartungsauftrag generiert. - Berichte und Kennzahlen: Der Dienstleister erstellt in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich oder quartalsweise) Betriebsberichte. Diese enthalten neben dem Tätigkeitsnachweis auch Qualitätskennzahlen (KPIs) zur Leistung der Sprinkleranlage (siehe Abschnitt 7 für Beispiele). Die Berichte zeigen z.B. die Verfügbarkeit der Anlage in Prozent, Anzahl Störungen, durchschnittliche Reaktionszeit, Ergebnisse der Drucktests, u.v.m. Auf Basis dieser Kennzahlen kann der Betreiber auf einen Blick die Performance der Betreiberleistung erkennen und mit den vereinbarten Zielen abgleichen. - Benchmarking und energetische Betrachtung: Auch wenn Sprinkleranlagen nicht primär für den Energieverbrauch bekannt sind (im Normalbetrieb fließt kein Wasser), gibt es doch Energieaspekte: Pumpenläufe für Proben und Jockeypumpen verbrauchen Strom, beheizte Bereiche oder Frostschutzsysteme benötigen Energie. Der Dienstleister erfasst diese Verbrauchsdaten und versucht, Effizienzpotenziale zu heben (z.B. Optimierung der Heizungssteuerung im Pumpenraum oder Pumpen mit effizienteren Antrieben bei Erneuerung). Zwar stehen hier Brandschutz und Sicherheit immer an erster Stelle, aber unnötiger Ressourcenverbrauch wird vermieden. Somit trägt das Konzept auch dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung. - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP): Im Rahmen von jährlichen Review-Meetings zwischen Betreiber und Dienstleister werden die gewonnenen Daten und Erfahrungen genutzt, um Verbesserungen abzuleiten. Beispielsweise könnte ein KPIs zeigen, dass die Anzahl der Fehlalarme zu hoch ist – man würde Ursachen analysieren (falsche Sprinklerposition? Heißluftquellen identifizieren?) und Abhilfen vorschlagen. Oder falls immer wieder ähnliche Mängel auftreten (z.B. festgestellte Korrosion an bestimmten Stellen), könnten präventive Umbauten empfohlen werden (Materialwechsel, Beschichtungen). Diese systematische Aufarbeitung von Betriebsdaten stellt sicher, dass die Sprinkleranlage und ihr Betrieb sich dynamisch verbessern. Erfahrungen fließen auch in Schulungen ein (siehe Qualitätssicherung) und kommen dem Betreiber etwa in Form von optimierten Wartungsplänen zugute. - Incident Analysis: Sollte es dennoch zu einem Feuerereignis kommen, wird nach der Brandbekämpfung die Anlagenreaktion detailliert analysiert. Alle verfügbaren Daten (Druckverläufe, Anzahl geöffneter Sprinkler, Löschwassermenge, Alarmzeiten) werden ausgewertet, um festzustellen, ob die Anlage wie vorgesehen funktioniert hat und wo Verbesserungen möglich sind. Diese Analyse fließt wiederum in Updates des Brandschutzkonzepts ein.

Durch den gezielten Einsatz von Analytik und Monitoring wird aus der reinen Instandhaltung ein aktives Anlagenmanagement. Der Betreiber hat jederzeit Transparenz und dank der datengestützten Vorgehensweise erhöht sich die Zuverlässigkeit und Effizienz des Sprinklersystems kontinuierlich.

Qualitätssicherung und DokumentationQualitätssicherung und DokumentationQualitätssicherung und Dokumentation

Eine hochwertige Leistung in Betrieb und Instandhaltung erfordert ein solides Qualitätssicherungssystem sowie konsequente Dokumentation. Der Dienstleister implementiert daher folgende Maßnahmen: - Geschultes Personal und Standardprozesse: Alle Techniker und Verantwortlichen verfügen über aktuelle Schulungen in Sprinklertechnik, Normen und Arbeitssicherheit. Es sind Checklisten und Arbeitsanweisungen hinterlegt für wiederkehrende Tätigkeiten (z.B. Wartungs-Checkliste nach VdS CEA 4001), sodass nichts übersehen wird. Nach dem Vier-Augen-Prinzip werden kritische Arbeitsschritte (z.B. Wiederinbetriebnahme nach Wartung) von einer zweiten Fachkraft gegengeprüft. Der Dienstleister ist idealerweise nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) zertifiziert, was strukturierte Prozesse und kontinuierliche Verbesserung sicherstellt. - Einhaltung normativer Vorgaben: Die Qualitätssicherung umfasst auch die Prüfung der Einhaltung aller relevanten Normen und Richtlinien bei jeder Tätigkeit. Beispielsweise wird kontrolliert, dass Ersatzteile VdS-anerkannt und für den Anlagentyp zugelassen sind (keine Fremdteile). Prüfintervalle dürfen nicht überschritten werden – ein internes System überwacht Fristen und sendet Warnungen vor Fälligkeit. Sollte ein Wartungstermin aus zwingenden Gründen verschoben werden müssen (z.B. Produktionsstillstand erforderlich), wird dies dokumentiert und kompensierende Maßnahmen (etwa Zwischeninspektion) ergriffen. - Dokumentationsmanagement: Alle Wartungsprotokolle, Prüfberichte, Checklisten, Störungsberichte und Zertifikate werden zentral in einer Betriebsdokumentation gesammelt. Dies kann digital in Form eines Wartungsmanagement-Systems erfolgen, auf das der Auftraggeber Zugriff hat. Wichtig ist, dass die Dokumentation lückenlos und jederzeit auditierbar ist【10†Dokumentationen】. Im Ereignisfall (z.B. behördliche Kontrolle, Versicherungsfall) kann damit nachgewiesen werden, dass der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist. Die Dokumentation umfasst auch das Führen eines Sprinkler-Kontrollbuchs nach Vorgabe der Aufsichtsbehörden (ggf. in Papierform vor Ort, in das tägliche Kontrollen und besondere Ereignisse eingetragen werden). - Normänderungen und Weiterentwicklung: Die Sprinkler-Branche unterliegt Weiterentwicklungen (neue Normen, geänderte VdS-Richtlinien, verbesserte Technologien). Der Dienstleister hält sein Fachwissen stets aktuell und informiert den Betreiber proaktiv über Änderungen im Regelwerk oder Stand der Technik, die die betriebene Anlage betreffen könnten. Beispielsweise wenn neue Richtlinien zur Prüfung befähigter Personen (z.B. VDI 4068 Blatt 12) herauskommen oder wenn DIN 12845 eine Neuerung in Wartungsanforderungen erfährt. So wird sichergestellt, dass die Anlage auch langfristig regelwerkskonform betrieben wird. - Externe Audits und Prüfungen: Neben den obligatorischen Prüfungen durch VdS-Sachverständige oder Behörden (siehe Abschnitt 4) lässt der Dienstleister seine Leistungen gegebenenfalls durch interne Audits oder externe Begutachtungen überprüfen. Beispielsweise kann jährlich ein Audit der Wartungsdokumentation und Anlagenbegehung durch den QMB (Qualitätsmanagement-Beauftragten) des Dienstleisters erfolgen. Eventuelle Abweichungen werden sofort korrigiert. Diese Meta-Kontrollen schaffen zusätzliches Vertrauen, dass die vereinbarten Leistungen mit hoher Qualität erbracht werden. - Kommunikation und Reporting: Qualitätssicherung bedeutet auch transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber. Bei jeder Wartung wird der Betreiber über wesentliche Ergebnisse informiert, insbesondere über festgestellte Mängel oder verbesserungswürdige Punkte. Schwerwiegende Befunde werden sofort gemeldet (z.B. „Hauptabsperrventil undicht – muss erneuert werden, Anlage bis dahin eingeschränkt“). Kleinere Hinweise fließen in quartalsweise Reviews ein. Durch diese offene Kommunikation hat der Betreiber jederzeit den Überblick und kann fundierte Entscheidungen treffen (z.B. Budget für eine Modernisierung bereitstellen, wenn empfohlen).

Letztlich dienen all diese Qualitätssicherungsmaßnahmen dem gemeinsamen Ziel: Der Betreiber soll darauf vertrauen können, dass seine Sprinkleranlage optimal betreut wird. Alle Vorgänge sind dokumentiert, die Services werden ständig überwacht und verbessert – damit wird ein Höchstmaß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz erreicht.

Der Betrieb und die Instandhaltung von Sprinkleranlagen unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Vorgaben, technischen Normen und Richtlinien. Die Einhaltung dieser normativen Grundlagen ist zwingend erforderlich und daher integraler Bestandteil der

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §4 Abs. 3: Diese Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Insbesondere fordert die ArbStättV für Sprinkleranlagen, dass der Betreiber tägliche, wöchentliche und monatliche Prüfungen durchführt. Daraus leitet sich ab, dass ein Sprinklerwart benannt werden muss, der diese regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen übernimmt. Die ArbStättV bildet somit die Grundlage für die beschriebenen Betreiberkontrollen.

  • Landesbauordnungen und Industriebaurichtlinie: Baurechtlich gelten Sprinkleranlagen als Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes, der in Genehmigungen oft gefordert wird. Viele Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften (z.B. VerkaufsstättenVO, Industriebaurichtlinie) verlangen bei bestimmten Bauten oder Nutzungen eine automatische Löschanlage. So ist z.B. bei Lagern mit Lagerguthöhen >7,5 m eine Sprinkleranlage vorgeschrieben. Diese öffentlich-rechtlichen Vorgaben betreffen primär die Installation, jedoch schreiben die zugehörigen Prüfverordnungen der Länder auch wiederkehrende Prüfungen solcher Anlagen durch staatlich anerkannte Sachverständige vor (oft im Abstand von 3 bis 5 Jahren, je nach Bundesland). Der Dienstleister unterstützt den Betreiber darin, diese behördlichen Prüfungen vorzubereiten und zu bestehen.

  • DIN EN 12845 (europäische Sprinklernorm): Die wichtigste Fachnorm für Sprinkleranlagen ist die DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“. Sie definiert umfassend die Anforderungen an Planung, Aufbau und auch an die Instandhaltung von Sprinkleranlagen. Abschnitt 20 der Norm behandelt die Instandhaltung, Abschnitt 21 die regelmäßigen Prüfungen der Anlage. DIN EN 12845 fordert z.B., dass die Anlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit, Dichtheit und ausreichende Wasserversorgung geprüft werden. Sie listet Mindest-Inspektionsintervalle und Verantwortlichkeiten. Als anerkannte Regel der Technik ist diese Norm bei Betrieb und Wartung unbedingt zu beachten. Die aktuell gültige Fassung ist DIN EN 12845:2020-11 (mit nationalen Anhängen).

  • VdS CEA 4001 (Richtlinien der VdS Schadenverhütung): In Deutschland und Europa werden viele Sprinkleranlagen gemäß VdS-Richtlinien ausgelegt und betrieben. Die VdS CEA 4001 lehnt sich an DIN EN 12845 an, enthält aber zusätzliche praxisorientierte Anforderungen speziell der Versicherer. Insbesondere definiert VdS 4001 erweiterte Prüfungen, z.B. die erwähnten Kontrollen von Druckbehältern, Alarmventilen und Sicherheitseinrichtungen. VdS fordert z.B. halbjährliche Wartungen durch VdS-anerkannte Firmen und jährliche Funktionskontrollen, sowie die genannten 3-, 5-, 10/12,5- und 25-Jahres-Inspektionen. Wenn die Sprinkleranlage eine VdS-Anerkennung hat (oft Bedingung für den Versicherungsschutz), müssen diese Richtlinien strikt befolgt werden. Der Dienstleister stellt also sicher, dass alle VdS-Vorgaben integraler Bestandteil des Wartungsplans sind. Zudem unterstützt er den Betreiber bei den regelmäßigen Prüfungen durch die VdS-Prüfingenieure (technische Prüfstelle), die meist jährlich oder zweijährlich die Anlage begutachten.

  • DIN 14489 / DIN 14675 und weitere Normen: DIN 14489 behandelt Grundlagen von Sprinkleranlagen (sie ergänzt die EN12845 um nationale Aspekte). DIN 14675 ist zwar primär für Brandmeldeanlagen, regelt aber Schnittstellen, wenn Sprinkler an Brandmelderzentralen angeschlossen sind (Thema Alarmierungskette). Ebenso relevant: DIN 1988-600 und DIN 14462/14464 für den Trinkwasserschutz bei Löschanlagen (Rückflussverhinderer, Einspeisearmaturen). Sollte die Sprinkleranlage an das Trinkwassernetz gekoppelt sein, sind diese Normen für Planung und Betrieb (regelmäßige Hygienekontrollen, Prüfung der Sicherungsarmaturen) zu beachten. Weitere technische Regeln: VdS 2092 (Sprinkler-Pumpen) und VdS 2344 (Korrosionsschutz in Sprinkleranlagen) – je nach Anlage können solche speziellen Richtlinien relevant sein. Der Dienstleister verfügt über alle aktuellen Normen und setzt deren Vorgaben um.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Soweit Sprinkleranlagen Druckbehälter (z.B. Druckgasbehälter für Trockenanlagen) oder andere überwachungsbedürftige Anlagenteile enthalten, greift die BetrSichV. Ein Druckluft-Wasserbehälter >1000 Liter etwa unterliegt wiederkehrenden Prüfungen (äußere Prüfung alle 5 Jahre, innere alle 10 Jahre durch ZÜS). Ebenso schreibt BetrSichV Pflichten für Betreiber vor, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und nur befähigte Personen mit Prüfungen zu betrauen. In Abschnitt 5 wird noch auf besondere industrielle Anforderungen eingegangen; jedenfalls unterstützt der Dienstleister die Einhaltung der BetrSichV durch entsprechende Prüfplanerstellung und Beauftragung zugelassener Überwachungsstellen, falls nötig.

  • Versicherungsverträge und -vorschriften: Oftmals sind in den Versicherungsbedingungen (Sachversicherung, Feuerversicherung) konkrete Anforderungen an Sprinkleranlagen enthalten. Diese können regelmäßige Wartungen durch VdS-anerkannte Firmen verlangen und die Meldepflicht von Abschaltungen regeln. Wichtig: Bei säumiger Wartung oder außer Betrieb gesetzter Anlage kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Der Betreiber hat im Schadenfall ggf. strafrechtliche Konsequenzen zu tragen, falls nachweislich Prüfungen versäumt wurden. Daher sind alle privatrechtlichen Vorgaben aus dem Versicherungsvertrag streng zu befolgen. Der Dienstleister kennt diese Anforderungen (ggf. Einsicht in Verträge erforderlich) und hilft dem Betreiber, sie zu erfüllen – z.B. Meldung jeder geplanten Außerbetriebnahme der Sprinkleranlage an den Versicherer/ die Feuerwehr.

  • Gesetzliche Betreiberverantwortung: Nach deutschem Recht bleibt der Betreiber (Eigentümer/Firmengeschäftsführung) letztlich verantwortlich für den sicheren Betrieb der Anlage. Durch die Beauftragung eines Dienstleisters kann er diese Pflichten zwar delegieren, aber nicht vollständig abgeben. Es muss daher ein schriftlicher Vertrag zur Übertragung von Betreiberpflichten vorliegen, der klar regelt, welche Aufgaben der Dienstleister übernimmt. Der Dienstleister muss wiederum alle einschlägigen Vorschriften einhalten, damit der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Der Betreiber muss mindestens eine verantwortliche Person intern benennen, die als Ansprechpartner fungiert und die Kontrollen überwacht. Diese Anforderungen sind Teil der Rechtspflichten, die im Konzept berücksichtigt werden.

Zusammengefasst bildet Abschnitt 4 das Regelwerksfundament der Leistungsbeschreibung. Der Dienstleister erklärt mit Angebotsabgabe, alle genannten Normen und Vorschriften zu kennen und in seinen Leistungen zu berücksichtigen. Änderungen im Vorschriftenwesen wird er eigenständig nachverfolgen und den Betreiber auf Neuerungen hinweisen. Die konsequente Normtreue schützt nicht nur die Anlage und Menschen, sondern auch den Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Schadens.

Industrieanlagen stellen teils spezielle Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung von Sprinkleranlagen, die über den Standard in Büro- oder Wohngebäuden hinausgehen. Im vorliegenden Kontext (industrielle Fertigung, ggf. Spezialmaschinenbau) sind f

  • Hohe Brandlasten und unique Risiken: In Industriebetrieben können sehr hohe Brandlasten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, Kunststoffe, Papierlager) oder besondere Brandgefahren (z.B. brennbare Flüssigkeitsnebel, Metallbrände in speziellen Fällen) vorliegen. Die Sprinkleranlage ist oft nach der höchsten Gefahrenklasse ausgelegt und für den Schutz von Sachwerten genauso wie von Personen da. Der Dienstleister muss mit diesen Risiko-Szenarien vertraut sein. Insbesondere in Bereichen mit z.B. Ölnebel (Werkzeugmaschinen) muss die Anlage ggf. mit Sprühwasserlöschköpfen oder Schaumzumischungen betrieben werden – solche Sonderkomponenten (Sprinkler mit Schaummittel, Pre-Action-Systeme mit Detektoren) erfordern zusätzliches Know-how.

  • Ununterbrochene Produktion – Wartungsfenster: Industriebetriebe laufen häufig im Mehrschichtbetrieb, 7 Tage die Woche. Anlagenstillstände sind teuer. Daher müssen Wartungsarbeiten an der Sprinkleranlage sorgfältig geplant werden, um die Produktion nicht zu stören. Nach Möglichkeit werden Prüfungen in produktionsfreien Zeiten (Betriebsferien, Wochenenden, Nachtschichten) durchgeführt. Wenn dies nicht realisierbar ist, muss die Prüfung bereichsweise erfolgen, damit nicht die ganze Produktion lahmgelegt wird. Der Dienstleister zeigt Flexibilität in den Einsatzzeiten seines Personals, um die straffen Wartungsfenster optimal zu nutzen.

  • Schmutz, Staub und raues Umfeld: In bestimmten Industriezweigen (z.B. Holzverarbeitung, Textil, Lebensmittel, Metall) gibt es hohe Staubaufkommen oder rauchige/hitzige Atmosphären. Sprinklerköpfe können hier schneller verschmutzen oder durch Ablagerungen in ihrer Empfindlichkeit beeinträchtigt werden. Es kann erforderlich sein, Reinigungsintervalle für Sprinklerköpfe oder Filter zu verkürzen. Auch die Korrosionsbelastung ist in manchen Hallen (chemische Dämpfe, hohe Feuchte) erhöht – der Dienstleister wählt ggf. spezielle korrosionsgeschützte Sprinkler (Ersatz mit Teflon-beschichteten Köpfen) und überwacht gefährdete Rohrleitungsabschnitte intensiver. In sehr staubigen Bereichen kann der Einsatz von sogenannten Staubkappen auf Sprinklern und deren regelmäßiger Wechsel sinnvoll sein.

  • Empfindliche Maschinen und Einrichtungen: Ironischerweise kann das Löschwasser einer Sprinkleranlage empfindliche Spezialmaschinen beschädigen (Elektronik, Präzisionsgeräte). In solchen Bereichen werden oft zweistufige Konzepte gewählt (z.B. zuerst Gaslöschanlage, Sprinkler nur als Backup). Wo Sprinkler unabdingbar sind, müssen Fehlauslösungen strikt vermieden werden. Der Dienstleister achtet daher besonders auf korrekten Ansprechwert der Sprinkler (passende Temperaturklasse, damit sie nicht durch prozessbedingte Hitze auslösen) und auf Stoß- oder Vibrationsgefahr (keine Sprinkler an Positionen, wo mechanische Einwirkungen häufig sind). Zudem ist nach jeder Wartung akribisch sicherzustellen, dass alle Ventile wieder geöffnet und Systeme in Betrieb sind – ein versehentlich geschlossenes Ventil könnte im Ernstfall diese wertvollen Maschinen ungeschützt lassen.

  • Prototypen und wechselnde Produktionslayouts: Im Spezialmaschinenbau oder generell innovativen Industrien ändern sich Produktionsprozesse öfter. Maschinen werden umgestellt, neue Anlagen in Hallen integriert. Der Sprinklerschutz muss mit diesen Änderungen Schritt halten. Der Dienstleister ist hier gefordert, flexibel Anpassungen vorzunehmen: z.B. Versetzen von Sprinklerköpfen, Anpassen des Rohrnetzes bei Umbauten, temporärer Schutz bei Versuchsanordnungen (mobile Sprinklerbatterien). Kleinere Umbaumaßnahmen kann der Dienstleister im Rahmen seiner Kompetenz selbst durchführen; größere Umbauten erfolgen in Kooperation mit einer Errichterfirma. Wichtig ist die enge Abstimmung mit dem Betreiber und dessen Projektplanern, damit Brandschutz immer gewährleistet ist, auch während Umbauphasen.

  • Erhöhte Sicherheits- und Zugangsvorschriften: Industrieareale haben oft strenge Vorschriften für externe Dienstleister (z.B. wegen Arbeitssicherheit, Geheimhaltung in Entwicklungsbereichen etc.). Das Wartungspersonal des Dienstleisters muss die Werksstandards einhalten (z.B. Sicherheitsunterweisungen, PSA tragen, Reinraumkleidung falls nötig). Auch können Zugangszeiten limitiert sein (z.B. kein Zutritt in Reinräume während Produktion). Diese Rahmenbedingungen fließen in die Leistungsplanung mit ein. Eventuell ist es nötig, vor Ort dauerhaft einen Techniker zu stationieren, der als Teil der Betriebscrew agiert, um sofort eingreifen zu können und die Regeln kennt.

  • Zusammenspiel mit Werksfeuerwehr/Brandschutzbeauftragten: Viele große Industrieanlagen verfügen über eine eigene Werkfeuerwehr oder zumindest einen Brandschutzbeauftragten. Der Dienstleister arbeitet eng mit diesen Stellen zusammen. Beispielsweise werden gemeinsam Einsatzpläne für den Fall von Sprinkleralarme erarbeitet (Werksfeuerwehr kennt genaue Lage der Sprinklerabschnitte, Hydranten etc.). Zudem schult der Dienstleister die Feuerwehrleute in Besonderheiten der Anlage (z.B. Bedienung der Sprinklerpumpenanlage, Vorgehen beim Abschiebern einzelner Bereiche). Umgekehrt begleitet die Werkfeuerwehr oft die Wartung (die Feuerwehr sollte wissen, wann Anlage testweise läuft oder abgeschaltet ist). Diese Kooperation wird in der Leistungsbeschreibung festgehalten und gelebt.

  • Löschwasserrückhaltung und Umweltschutz: In Industriebetrieben mit Gefahrstoffen muss unter Umständen verhindert werden, dass Löschwasser unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Falls Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung existieren (Auffangbecken, Abflussabsperrungen), gehören diese zum Betreuungsscope. Der Dienstleister prüft, ob im Alarmfall die richtigen Absperrmechanismen greifen (z.B. automatischer Schieber, der Kanäle verschließt) und ob genügend Auffangvolumen bereitsteht. Auch nach einem Einsatz hilft der Dienstleister bei der Entsorgung oder Wiederaufbereitung des kontaminierten Löschwassers, falls vereinbart.

  • Schnittstellen zu anderen Anlagen: Industriebetriebe haben ggf. weitere Löschsysteme, etwa Gaslöschanlagen in Schalträumen, Schaumlöschanlagen in Tanklagern oder Wandhydranten. Die Sprinkleranlage interagiert mit diesen – z.B. bei gleichzeitigem Auslösen oder bei zentraler Alarmierung. Die Leistungsbeschreibung kann vorsehen, dass der Dienstleister auch einen gewissen Koordinationsauftrag übernimmt, damit das gesamte Löschkonzept schlüssig betrieben wird. Zwar bleibt jede Anlage für sich gewartet, aber in Notfallszenarien müssen sie zusammenspielen (z.B. Sprinkleralarm kann Gassysteme verriegeln, um nicht gegeneinander zu arbeiten). Solche Schnittstellen sind in Abschnitt 8 genauer beschrieben.

Zusammengefasst muss der Dienstleister im industriellen Umfeld besonders anpassungsfähig und fachkundig sein. Er muss die spezifischen Risiken und Anforderungen der Branche kennen und darauf eingehen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Sprinkleranlage ihren Schutzauftrag erfüllt, ohne die betrieblichen Abläufe ungebührlich zu stören. Diese Leistungsbeschreibung trägt dem Rechnung, indem sie flexibel an die Gegebenheiten des Auftraggebers angepasst wird und Raum für spezielle Leistungen (z.B. Zusatzprüfungen, erweiterte Reinigungen, Umbauunterstützung) lässt.

Um die erwartete Leistungsqualität messbar und bindend zu machen, werden Service-Level-Vereinbarungen (SLA) getroffen. Diese SLA legen Mindeststandards für Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsparameter fest, die der Dienstleister garantiert

  • Verfügbarkeit der Anlage: Der Dienstleister garantiert eine technische Verfügbarkeit der Sprinkleranlage von mindestens 99,x % im Jahresmittel. Verfügbarkeit bedeutet hier, dass die Anlage uneingeschränkt betriebsbereit ist. Geplante Wartungszeiten, in denen Teile der Anlage abgeschaltet werden, zählen nicht als Ausfall, sofern Ersatzmaßnahmen gemäß Abschnitt 3.4 getroffen wurden. Ungeplante Ausfälle (Störungen) müssen so gering wie möglich gehalten werden. Sollte die Verfügbarkeit unter den vereinbarten Wert fallen (z.B. durch längeren Ausfall eines Systems), werden vertraglich definierte Maßnahmen ergriffen (z.B. Gutschriften, Eskalation, Ursachenanalyse).

  • Reaktionszeit bei Störungen: Im Störungsfall (Alarm oder technische Störung) garantiert der Dienstleister eine sofortige Reaktion. Konkret: Telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung und Vor-Ort-Präsenz eines Technikers innerhalb von z.B. 2 Stunden (24/7, an 365 Tagen). Diese Zeiten können je nach Standort und Risiko variieren (in Hochrisikobereichen evtl. 1 Stunde vor Ort). Für nicht-kritische Störungen (die Anlage läuft noch redundant) kann eine längere Frist gelten, z.B. 24 Stunden. Die genauen Reaktionszeiten werden festgelegt und sind anzustrebende Maximalwerte. Die tatsächlichen Zeiten werden überwacht (siehe KPIs).

  • Störungsbeseitigung und Wiederherstellungszeit: Neben der Ankunftszeit ist die Zeit bis zur vollständigen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft relevant. Hier können SLA z.B. festlegen: 80 % aller Störungen sind innerhalb von 4 Stunden behoben; 100 % innerhalb von 24 Stunden (sofern keine Ersatzteilbeschaffung mit längerer Lieferzeit nötig). Falls ein Problem nicht endgültig gelöst werden kann (z.B. ein spezielles Ersatzteil fehlt), muss in der Zwischenzeit eine Übergangslösung implementiert sein, die den Brandschutz sicherstellt (z.B. temporäre Pumpe installiert oder Brandwache gestellt).

  • Geplante Prüfungen und Wartungen: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Wartungen fristgerecht durchzuführen. Kein Intervall (täglich, wöchentlich, monatlich, halbjährlich etc.) darf überschritten werden. In der SLA kann z.B. stehen: "Die jährliche Hauptwartung erfolgt innerhalb von ±4 Wochen um den Stichtag" – außerhalb dieser Toleranz wäre ein SLA-Verstoß. Ebenso: "Mindestens 98 % der monatlichen Prüfungen werden im vorgesehenen Monat durchgeführt" (bei unvermeidbarer Verschiebung einzelner Tage). Solche Kennzahlen stellen sicher, dass das Wartungsregime eingehalten wird.

  • Reporting und Kommunikation: Vereinbart wird, dass der Dienstleister monatliche Statusberichte liefert, sowie ein jährliches Management-Review-Meeting abhält. Bei Störungen informiert er den definierten Verteiler umgehend. Wichtig: Meldepflichten an Behörden oder Versicherer im Falle bestimmter Ereignisse (z.B. längere Außerbetriebnahme, Auslösen der Anlage) sind fest in Abläufen hinterlegt. Der Dienstleister übernimmt es, den Betreiber dabei zu unterstützen bzw. diese Meldungen stellvertretend abzusetzen, falls gewünscht. Ein SLA-Punkt kann sein: "Im Fall einer geplanten Abschaltung einer Sprinklerzone meldet der Dienstleister dies mind. 48 Stunden vorher an Betreiber und ggf. Feuerwehr/Versicherung."

  • Einsatzbereitschaft Personal: Der Dienstleister hält rund um die Uhr eine Rufbereitschaft mit qualifiziertem Personal aufrecht. In der SLA wird dokumentiert, wie diese organisiert ist (z.B. rotierende Techniker mit einem Hotline-Dispatch). Zudem wird zugesichert, dass ausreichend Personal mit notwendigen Qualifikationen vorhanden ist, um auch bei größeren Zwischenfällen (z.B. parallelen Störungen) reagieren zu können. Auch Abwesenheiten (Urlaub/Krankheit) im kleinen Team dürfen nicht zu Lücken führen.

  • Ersatzteilvorhaltung: Ein gewisses Kontingent an Ersatzteilen ist vorzuhalten, um schnelle Reparaturen zu ermöglichen. SLA: "Der Dienstleister hält vor Ort oder in Rufnähe mindestens folgende Ersatzteile bereit: x Sprinklerköpfe je Typ, 1 Satz Dichtungen pro Ventil, 1 Ersatz-Druckschalter, etc." sowie "kritische Komponenten wie Ersatzpumpe oder Elektronikmodule sind innerhalb von 24h beschaffbar." Diese Maßnahmen minimieren Ausfallzeiten.

  • Leistungskennzahlen und Reviews: Bestandteil der SLA sind messbare Qualitätskennzahlen (siehe Abschnitt 7). Z.B. wird ein Zielwert für die maximale Zahl von Fehlalarmen pro Jahr gesetzt (z.B. "≤ 1 Fehlalarm pro 1000 Sprinklerköpfe und Jahr"). Oder ein Ziel für Kundenzufriedenheit in jährlicher Umfrage. Die SLA sollten 3-5 zentrale Kennzahlen enthalten, auf die der Dienstleister hin optimiert. In den regelmäßigen Review-Terminen werden Abweichungen von SLA diskutiert und Maßnahmen vereinbart. Gibt es wiederholt Nichterfüllung, greifen vertragliche Konsequenzen (bis hin zu Kündigungsrechten bei grober Verletzung).

  • Dokumentationspflicht: Es wird zugesichert, dass sämtliche prüf- und wartungsrelevante Dokumentation jederzeit aktuell verfügbar ist. Die SLA kann hier z.B. definieren: "Wartungsprotokolle werden spätestens 5 Werktage nach Durchführung im System bereitgestellt." oder "Das digitale Anlagenlogbuch wird fortlaufend innerhalb 24h nach Ereignis aktualisiert." So hat der Betreiber zeitnah alle Informationen.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz: In Industriebetrieben oft wichtig: Der Dienstleister verpflichtet sich zu Vertraulichkeit über interne Anlagen und Vorgänge. Auch das kann Teil der SLA sein, wenngleich kein technischer Parameter. Ebenso werden ggf. Anforderungen zur IT-Sicherheit gestellt (z.B. Zugang zur GLT nur durch authentifizierte Geräte, keine offenen Schnittstellen etc.), um Sabotage/Viren vorzubeugen.

Diese Service Level Agreements stellen sicher, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung vertraglich abgesichert sind. Sie machen die Erwartungshaltung transparent und ermöglichen dem Betreiber, die Leistung zu überwachen und einzufordern. Für den Dienstleister sind sie Ansporn und Verpflichtung zugleich, die vereinbarte Performance zu erbringen – was letztlich dem Schutzziel zugutekommt, nämlich eine voll funktionsfähige Sprinkleranlage als Bestandteil der Unternehmenssicherheit.

Zur objektiven Bewertung der Betriebs- und Instandhaltungsleistung werden Qualitätskennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) definiert. Diese Kennzahlen ermöglichen die Messung der wichtigsten Aspekte wie Zuverlässigkeit, Effizienz und Regelkonfo

  • Anlagenverfügbarkeit (%): Anteil der Zeit, in der die Sprinkleranlage voll einsatzbereit war. Zielwert typischerweise ≥ 99% (siehe SLA). Ausfälle werden zeitlich kumuliert und ins Verhältnis zur Gesamtzeit gesetzt. Diese KPI zeigt, ob es ungeplante Downtimes gab und ob die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Sie fließt direkt aus den Betriebsaufzeichnungen (Störungszeiten) ein.

  • Anzahl ungeplanter Störungen: Wie viele kritische Störungen (z.B. Ausfall einer Pumpe, Undichtigkeit, Falschauslösung) traten pro Jahr auf? Idealerweise nahe 0. Diese Zahl wird kategorisiert nach Schweregrad (kritisch: Sprinklerschutz beeinträchtigt; gering: keine Auswirkung auf Schutz durch Redundanz). Eine steigende Tendenz würde Handlungsbedarf signalisieren.

  • Durchschnittliche Reaktionszeit (Minuten): Gemessen von Störungseingang bis Eintreffen des Technikers vor Ort. Diese KPI prüft die Einhaltung der SLA-Vorgabe. Sie wird als Mittelwert und 90. Perzentil berichtet, um Ausreißer sichtbar zu machen. Ggf. getrennt nach Schweregrad der Störung.

  • Durchschnittliche Behebungszeit (Stunden): Dauer von Störungsmeldung bis Wiederherstellung der vollen Funktion. Auch hier mittlerer Wert und ggf. Maximalwert. Diese Kennzahl spiegelt die Effizienz der Instandsetzung wider (inkl. Ersatzteilmanagement).

  • Anteil fristgerecht durchgeführter Wartungen (%): Quote der planmäßigen Prüfungen, die im vorgesehenen Zeitfenster erledigt wurden. Sollte 100% anstreben; wird mit Toleranzen (z.B. ±X Tage) gemessen. Bei Abweichung werden Gründe dokumentiert. Dies ist ein Maß für die organisatorische Zuverlässigkeit des Dienstleisters.

  • Mängelquote pro Wartung: Anzahl der festgestellten Mängel je Wartung/Inspektion (z.B. durchschnittlich 0,5 Mängel pro Wartung). Diese KPI kann Hinweis auf Anlagenzustand geben: Sinkende Mängelquote über die Jahre zeigt Effekt der kontinuierlichen Instandhaltung. Eine plötzlich steigende Quote könnte Alterung der Anlage anzeigen.

  • Erledigungsgrad von Mängelbeseitigungen: Prozentualer Anteil der im Prüfprotokoll festgehaltenen Mängel, die innerhalb der vorgesehenen Frist behoben wurden (z.B. innerhalb 4 Wochen nach Wartung). Ziel: 100%. Damit wird die Abarbeitungsqualität abgebildet.

  • Fehlalarme/Fehlauslösungen pro Jahr: Anzahl unerwünschter Auslösungen ohne Brand. Diese sollte möglichst Null sein, aber falls doch, dient die KPI zur Analyse. Hier zählt man auch unnötige BMZ-Alarmierungen durch Wartung oder Defekte. Eine niedrige Zahl zeigt, dass die Anlage stabil läuft und Wartungen sorgfältig durchgeführt werden (kein versehentliches Auslösen).

  • Leckagerate (Wasserverluste): Wenn messbar, z.B. aus der Nachspeisung der Jockeypumpe: Wasserverlust pro Zeiteinheit im Normalzustand. Ideal: ~0 (geschlossenes System verliert nichts). Eine Toleranz kann gesetzt werden, z.B. <10 Liter pro Woche. Steigende Leckagerate deutet auf Undichtigkeiten hin, KPI triggert hier Inspektionen.

  • Einhaltung Vorschriften (Audit-Score): Falls interne Audits durchgeführt werden, kann man einen Score vergeben, wie regelkonform alles war (z.B. 100 Punkte-System). Oder einfach die Anzahl der Abweichungen bei externen Prüfungen (Behörde/VdS). Ziel: Keine Abweichungen. Sollte doch mal eine Beanstandung durch den Sachverständigen erfolgen (z.B. fehlendes Schild, überfällige Prüfung), fließt das in diese KPI und motiviert zur Prozessverbesserung.

  • Schulungsstand Mitarbeiter: Anteil der Servicetechniker mit aktueller Sprinklerwart-Zertifizierung oder VdS-Schulung (%) – dies stellt sicher, dass immer qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

  • Kostenkennzahl (optional): In Effizienzbetrachtungen könnte man € pro Jahr und Sprinklerkopf messen oder ähnliche Kennzahlen, um die Wirtschaftlichkeit zu verfolgen. Diese kann mit Benchmarkwerten verglichen werden, ist aber eher intern für den Betreiber von Interesse.

Die oben genannten KPIs werden in den regelmäßigen Berichten ausgewiesen und mindestens jährlich gemeinsam analysiert. Wichtig ist, dass für jede relevante Kennzahl Zielwerte oder Toleranzen vereinbart wurden (oft identisch mit SLA-Grenzen). Bei Abweichungen werden gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen definiert. Beispielsweise würde eine zu hohe Reaktionszeit Anlass geben, den Personalplan nachzuschärfen; eine wiederholte Überschreitung von Wartungsintervallen würde zu internen Prozesskorrekturen führen.

Durch das KPI-System erhält der Betreiber ein objektives Bild der Servicequalität und der Anlagengesundheit. Gleichzeitig fördern KPIs einen sportlichen Wettbewerb mit der eigenen Leistungshistorie – der Dienstleister wird bestrebt sein, diese Kennzahlen kontinuierlich zu erfüllen oder zu übertreffen, was letztlich dem sicheren Betrieb der Sprinkleranlage zugutekommt.

Leistungsabgrenzung und Schnittstellen

In diesem Abschnitt wird klar abgegrenzt, welche Leistungen vom Dienstleister im Rahmen dieses Loses erbracht werden und wo Schnittstellen zu anderen Gewerken, Verträgen oder Verantwortungsbereichen liegen. Klare Leistungsabgrenzung verhindert Lücken oder Überschneidungen und gewährleistet eine reibungslose Kooperation aller Beteiligten.

Umfang des Loses (Eigenleistung des Dienstleisters)

Der Dienstleister übernimmt vollumfänglich die Betreiberaufgaben für die Sprinkleranlage. Dazu zählen: tägliche Kontrollen (ggf. durch gestelltes Personal), turnusmäßige Wartungen/Inspektionen, Instandsetzungen, 24/7-Bereitschaft, Dokumentation, sowie die Koordination mit Prüforganisationen. Kurz: Alles, was notwendig ist, um die Anlage funktionsfähig und normgerecht zu betreiben, fällt in seinen Zuständigkeitsbereich, sofern nicht nachfolgend als Schnittstelle ausgeschlossen.

Schnittstellen und Leistungen außerhalb dieses Vertrags

Es gibt jedoch angrenzende Bereiche, die nicht Teil der Leistung des Dienstleisters sind, sondern vom Auftraggeber oder Dritten zu verantworten sind.

Hier die wichtigsten Schnittstellen:

  • Gebäudeeigentümer/Betreiber-Pflichten: Bestimmte hoheitliche Pflichten verbleiben beim Betreiber. So muss dieser z.B. formell den Sprinklerwart und dessen Stellvertreter benennen (kann aber Personal des Dienstleisters sein). Auch die Verantwortung, die Anlage nicht eigenmächtig zu verändern oder zu betreiben, liegt weiter beim Betreiber. Der Dienstleister unterstützt, aber der Betreiber zeichnet z.B. für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich und muss die organisatorischen Rahmenbedingungen stellen (Mitarbeiter informieren, Zutritt gewähren etc.).

  • Brandmeldeanlage (BMA): Falls die Sprinkleranlage an eine Brandmeldezentrale angebunden ist, wird die Betreuung der BMZ und der Melder selbst oft von einer separaten Brandmelde-Fachfirma durchgeführt. Schnittstelle: Der Sprinkler-Dienstleister testet die Meldeleitung zur BMA und sorgt für Alarmweitergabe, aber die Instandhaltung der BMZ (inkl. Feuerwehrbedienfeld) liegt beim BMA-Dienstleister. Absprachen: Prüftermine werden koordiniert, damit z.B. bei Sprinkler-Alarmtests ein BMA-Techniker verfügbar ist oder die BMZ in Test gesetzt wird. Ebenso muss klar sein, wer im Alarmfall die Feuerwehr benachrichtigt – meist macht das die BMZ automatisch, hier ist nur die Schnittstelle zu überwachen.

  • Feuerwehr und externe Notrufe: Die Alarmweiterleitung zur öffentlichen Feuerwehr läuft in der Regel über eine ständig besetzte Stelle oder direkt über die BMZ. Der Dienstleister stellt sicher, dass diese Schnittstelle technisch funktioniert (Druckschalter → BMZ → Feuerwehr). Die tatsächliche Alarmorganisation (Alarm- und Ausrückeordnung) ist aber Teil des übergeordneten Brandschutzkonzepts des Betreibers. Schnittstelle hier: Der Dienstleister informiert die Feuerwehr vorher über geplante Tests, damit keine Fehlalarmierung erfolgt. Auch die Laufkarten und Pläne in der Feuerwehrinformationszentrale müssen auf neuestem Stand sein – der Dienstleister liefert Änderungen (z.B. neue Sprinklerbereiche) an den Brandschutzbeauftragten, welcher das an die Feuerwehr kommuniziert.

  • Werkfeuerwehr/Brandschutzbeauftragter: Wie erwähnt, besteht oft eine Werkfeuerwehr. Diese übernimmt im Brandfall die ersten Maßnahmen und hat z.B. auch Schlüsselgewalt zu den Sprinklerzentralen. Die Zusammenarbeit ist definiert: z.B. hält der Dienstleister Schulungen für die Werkfeuerwehr über die Sprinkleranlage. Umgekehrt assistiert die Werkfeuerwehr evtl. bei Arbeiten (z.B. stellt Sicherungsposten beim Ablassen großer Wassermengen). Vertraglich bleibt die Ausbildung der Werkfeuerwehr und deren Einsatz außerhalb des Sprinklerdienstleisters Leistung.

  • Gebäudetechnik/Facility Management allgemein: Oft ist ein übergreifendes FM für die Liegenschaft vorhanden. Dort werden z.B. das Gebäudemanagementsystem (GLT) betrieben, allgemeine Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro) gewartet. Schnittstelle: Der Sprinkler-Dienstleister meldet sich an das FM an, koordiniert Arbeiten (z.B. Abschaltung der Stromzufuhr zu Pumpe nur in Absprache mit Elektro-Fachmann des Betreibers) und greift nicht in andere Anlagen ein. Umgekehrt sorgt das allgemeine FM dafür, dass z.B. die Raumheizung in Sprinklerräumen funktioniert – sollte aber ein Problem damit auftreten (Heizung defekt, Frostgefahr), muss das FM dies melden, damit der Sprinklerdienstleister reagieren kann. Diese gegenseitigen Informationspflichten werden vereinbart.

  • Bau- und Umbauprojekte: Größere Änderungen an der Sprinkleranlage, die über den Umfang von Wartung hinausgehen – z.B. Erweiterung in neue Hallen, Umverlegung wegen Umbau – sind i.d.R. separate Projekte, die evtl. ausgeschrieben werden und von Sprinkler-Errichterfirmen durchgeführt werden. Schnittstelle: Der laufende Betrieb (hier: Dienstleister) unterstützt diese Projekte beratend (kennt die Anlage gut) und übernimmt nach Fertigstellung wieder die Betreuung. Er sollte in Planungsphasen einbezogen werden („planungsbegleitendes FM“), um Betriebsaspekte einzubringen. Die Verantwortlichkeit für die Ausführung liegt aber beim Errichter/Auftraggeber des Umbaus. Nach Fertigstellung muss eine saubere Übergabe (Dokumentation, Abnahme) an den Betriebs-Dienstleister erfolgen.

  • Prüfingenieur / Sachverständiger: Externe Prüfer (von Behörde oder VdS) kommen in definierten Abständen. Diese sind nicht Teil des Dienstleistervertrags, sondern im Auftrag des Betreibers oder Versicherers unterwegs. Der Dienstleister koordiniert deren Termine, bereitet Unterlagen vor und steht zur Begleitung bereit (als Ansprechpartner während der Prüfung). Beanstandungen, die der Prüfer feststellt, behebt der Dienstleister im Rahmen seines Vertrags. Wenn Prüfberichte Verbesserungen fordern, setzt der Dienstleister diese nach Freigabe durch den Betreiber um. Dennoch: Die Hoheit der Abnahme/Prüfung liegt bei dem Prüfer – diese Verantwortung kann der Dienstleister nicht tragen, wohl aber alles tun, damit Prüfungen reibungslos verlaufen.

  • Ersatzteil-Lieferanten / Fremdfirmen: Gewisse Spezialaufgaben können Sub-Unternehmer erfordern, z.B. Kalibrierung eines Durchflussmessers durch den Hersteller oder Überholung der Dieselmaschine durch eine Motorenfachfirma. Der Dienstleister übernimmt die Einbindung solcher Dritten, jedoch sollte im Vertrag geregelt sein, wer die Kosten trägt (meist der Dienstleister innerhalb seines Pauschalpreises, es sei denn es sind außergewöhnliche Leistungen). Die Schnittstelle hier: Der Dienstleister bleibt gegenüber dem Betreiber der Hauptansprechpartner und koordiniert die Fremdfirmen. Der Betreiber muss sich nicht separat mit Lieferanten auseinandersetzen.

  • Trinkwasserversorgung: Liegt an der Anlage ein Übergabepunkt zum Trinkwassernetz (Einspeisung Stadtwasser), dann gehört das Trinkwasser bis zur Übergabestelle zum Versorgernetz. Schnittstelle: Die Wartung der Rückflussverhinderer kann z.B. durch den Trinkwasserversorger vorgeschrieben sein. Auch darf der Dienstleister nicht eigenmächtig an Versorgerleitungen arbeiten ohne Abstimmung. Hier werden mit dem lokalen Wasserwerk Absprachen getroffen, etwa dass ein Vertreter bei jährlichen Prüfungen der Trenner dabei ist. Der Dienstleister sorgt für Einhaltung der DIN 1988-600 (ggf. Desinfektion nach Arbeiten), aber die Qualität des Trinkwassers obliegt dem Versorger/Betreiber.

Leistungsgrenzen finanzieller Art

In vielen Verträgen wird festgelegt, bis zu welchem Aufwand Instandsetzungen inklusive sind und ab wann der Betreiber separat beauftragt/zahlt. Beispielsweise: Ersatzteile bis 50 € Einzelwert sind inbegriffen, darüber hinaus nach Aufwand; oder: der Austausch von Sprinklerköpfen nach Auslösung ist inklusive bis 5 Stück pro Jahr, mehrkostenpflichtig darüber. Solche Regelungen definieren, wo die pauschale Betreiberleistung endet. Der Dienstleister wird aber in jedem Fall die Organisation übernehmen – auch kostenpflichtige Zusatzleistungen laufen koordiniert über ihn, nur die Vergütung wird separat vereinbart.

Diese Abgrenzungen und Schnittstellen sind dem Betreiber vor Vertragsbeginn transparent darzustellen. Nur so weiß jede Partei, wofür sie zuständig ist. Der Dienstleister verpflichtet sich ausdrücklich, eng mit allen Schnittstellenpartnern zusammenzuarbeiten, Informationen zeitnah auszutauschen und den Betreiber bei der Gesamtkoordination zu entlasten. Ein reibungsloses Ineinandergreifen aller Beteiligten garantiert letztlich, dass die Sprinkleranlage ohne Unterbrechung geschützt und gewartet ist – niemand fällt durch das Raster.

Um die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben erfüllen zu können, muss der zukünftige Auftragnehmer (Bieter) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese betreffen sowohl die fachliche Qualifikation und Erfahrung als auch die personel

  • Fachfirmen-Zertifizierung: Der Bieter muss ein nachweislich qualifiziertes Fachunternehmen für Sprinkleranlagen sein. Bevorzugt wird eine Firma, die von VdS Schadenverhütung als Errichter oder Instandhalter anerkannt ist. Alternativ sind vergleichbare Zertifikate (ISO 9001 mit Schwerpunkt Brandschutz, FM Global Anerkennung etc.) nachzuweisen. Insbesondere für die Durchführung der Wartungen und für Arbeiten an sicherheitsrelevanten Komponenten ist eine solche Anerkennung erforderlich, um Normkonformität sicherzustellen.

  • Erfahrung und Referenzen: Der Bieter sollte einschlägige Referenzen im Bereich Betrieb/Wartung von Sprinkleranlagen – idealerweise in ähnlichen industriellen Umgebungen – vorweisen können. Gefordert sind z.B. mindestens 3 Referenzobjekte, davon mindestens eins > 1000 Sprinklerköpfe oder vergleichbare Größe, wo der Bieter die technische Betriebsführung innehat. In den Referenzen sollen Ansprechpartner benannt werden, die die Zuverlässigkeit bestätigen können. Eine Betriebsdauer von mind. 3 Jahren bei diesen Referenzen wäre wünschenswert (um zu zeigen, dass langfristige Betreuungserfahrung vorhanden ist).

  • Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss hochqualifiziert und ausreichend dimensioniert sein. Konkret fordert der Auftraggeber:

  • Mindestens einen verantwortlichen Projektleiter mit höherer Qualifikation (Ingenieur/Techniker im Bereich Brandschutz oder FM) und mindestens 5 Jahren Erfahrung in Instandhaltung von Löschanlagen. Diese Person dient als Hauptansprechpartner.

  • Genügend Servicetechniker Sprinkler (Anzahl je nach Objektgröße, z.B. 2-3 Vollzeitäquivalente für ein großes Werk). Jeder Techniker sollte eine Ausbildung in einem einschlägigen Beruf haben (z.B. Anlagenmechaniker SHK, Mechatroniker, Elektriker) und spezifische Weiterbildung als Sprinklerwart bzw. befähigte Person für Sprinkleranlagen. Nachweise über Schulungen wie "Sprinklerwart (IHK/TÜV)" oder VdS-Seminare sind beizulegen.

  • Für Spezialthemen (z.B. Elektrotechnik an Pumpensteuerung, Dieselmechanik) entweder entsprechend ausgebildete Mitarbeiter oder vertraglich gebundene Subunternehmer. Wichtig: Pumpen und E-Anlagen sind Teil des Systems, daher sollte zumindest ein Techniker über elektrotechnische Qualifikation (Elektriker mit Schaltberechtigung) verfügen, um z.B. an der Steuerung arbeiten zu dürfen.

  • Rufbereitschaftsregelung: Der Bieter muss ein Konzept vorlegen, wie die 24/7-Rufbereitschaft personell abgedeckt wird (Rotationsplan etc.). Es muss immer mindestens ein voll eingearbeiteter Techniker erreichbar sein, der im Notfall auch sofort zum Objekt fahren kann.

  • Stellvertreterregelungen: Für alle Schlüsselpositionen (verantw. Person, Techniker) sind Vertretungen einzuplanen, damit Urlaube/Krankheit die Leistung nicht beeinträchtigen. Auch bei einer Großstörung muss der Bieter in der Lage sein, parallel mehrere Kräfte bereitzustellen.

  • Technische Ausstattung: Der Bieter muss über die notwendigen Werkzeuge und Prüfgeräte verfügen:

  • Eigene Geräte für Druckprüfungen, Manometer, Durchflussmessgeräte (für Pumpentests), ggf. Endoskop-Kameras für Rohrinnenschauen.

  • Kalibrierte Messmittel für elektrische Tests (Multimeter, Isolationsprüfer für Motoren).

  • Fahrzeuge und Ausrüstung für Notfalleinsätze (z.B. ein Servicefahrzeug mit gängiger Ersatzteilvorhaltung und Werkzeug, tragbare Pumpen für Notfälle).

  • ggf. mobile Funkverbindung/Geräte um mit der Leitstelle/Feuerwehr Kontakt zu halten vor Ort.

  • PSA und Ausrüstung für Höhenarbeit (wenn Sprinkler in größeren Höhen zu prüfen sind, muss Personal geschult und mit Schutzausrüstung für Gerüste/Steiger ausgestattet sein).

  • Ein Grundstock an Ersatzteilen (siehe SLA: Sprinklerköpfe verschiedener Temperaturklassen, Dichtungen, Ventilteile, Glasfeder etc.) sollte vorhanden sein oder kurzfristig verfügbar.

  • Organisation und Dokumentation: Der Bieter soll ein funktionierendes Qualitätsmanagement vorweisen. Idealerweise bedeutet das: vorhandenes Management-Handbuch, Prüfprotokolle, digitale Wartungssoftware etc. Er sollte im Angebot darstellen, wie er die Dokumentation führen wird (z.B. Nutzung eines Online-Portals für Wartungsberichte) und wie die Kommunikation abläuft. Ein Organigramm der betreuenden Einheit ist hilfreich.

  • Einhaltung von Vorschriften und Sicherheit: Der Bieter muss bestätigen, dass er alle einschlägigen Arbeits- und Sicherheitsschutzvorschriften einhält. Dazu gehört u.a. BG-Vorschriften, Verwendung von zugelassenen Arbeitsmitteln, schulung in Arbeitssicherheit (z.B. Arbeiten an Druckanlagen, elektrischen Anlagen, Höhenschulungen). Ein Sicherheitskonzept (wie geht man mit Heißarbeiten um, die evtl. bei Rohrarbeiten nötig sind? -> Erlaubnisscheinverfahren etc.) wird verlangt. Außerdem natürlich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Arbeitssicherheitsfachkraft des Auftraggebers bei Bedarf.

  • Versicherungsschutz: Der Bieter muss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die auch Tätigkeiten an Sprinkler-/Brandschutzanlagen einschließt. Deckungssummen sollten dem potentiellen Schaden entsprechen (z.B. 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden). Ein Nachweis der Versicherung ist zu erbringen. Hintergrund: Im Falle eines Wartungsfehlers, der zu einem Brandschaden führt, muss der Dienstleister versichert sein.

  • Finanzielle und rechtliche Zuverlässigkeit: Der Bieter sollte eine Erklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe (Insolvenz, schwere Verfehlungen) vorliegen. Zudem ggf. einen Bonitätsnachweis, falls gefordert, da der Betreiber einen langfristigen Partner sucht, der nicht plötzlich ausfällt.

  • Implementierungsplan: Da es sich um einen komplexen Übergang handelt (evtl. Übernahme einer Bestandsanlage), sollte der Bieter ein Konzept vorlegen, wie er die Leistungserbringung aufnehmen will. Also z.B.: 1-2 Monate Übergabephase mit Anlagenbegehung, Einarbeitung der Techniker, Übernahme der Dokumentation; ab Monat X Vollbetrieb. Dieses Onboarding sollte strukturiert und vom Bieter verantwortet werden.

All diese Anforderungen dienen dazu sicherzustellen, dass nur leistungsfähige, kompetente Firmen den Zuschlag erhalten können – Firmen, die in der Lage sind, das hohe Niveau dieser Leistungsbeschreibung auch praktisch umzusetzen. Der Bieter soll in seinem Angebot explizit auf jeden der obigen Punkte eingehen (Qualifikationen aufzählen, Zertifikate beilegen etc.).

Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom Vergabeverfahren auszuschließen. Ebenso können im Zuge der Bewertung Punkte vergeben werden für zusätzliche Qualitäten (z.B. eigene Werkfeuerwehrunterstützung, besonders innovative Monitoringlösungen etc.). Im Kern muss aber sichergestellt sein: Der gewählte Dienstleister hat das Know-how, die Zuverlässigkeit und die Ressourcen, um eine Industriew-Sprinkleranlage vollumfänglich und langfristig zu betreiben.